BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6200 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 30.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Drogen an der Stadtteilschule Blankenese? Von Eltern der Stadtteilschule Blankenese wurde aktuell in einem Klassenchat berichtet, dass in einem Klassenchat der Schule davor gewarnt wurde, dass es im Bereich vor oder sogar in der Schule zur Verteilung von Drogen in Brausepulvertütchen gekommen sei. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: An einigen Schulen ist über soziale Medien eine gefälschte Warnmeldung zu angeblich als Brausepulver getarnten synthetischen Drogen („Crystal Meth“) verbreitet worden . Nach Erkenntnissen des Landeskriminalamts kursieren derartige Falschmeldungen bereits seit Jahren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind dem Senat Hinweise bekannt, dass es im Bereich der und/oder um die Stadtteilschule Blankenese zur Verteilung von Drogen gekommen ist? Wenn ja: Um welche Drogen hat es sich dabei gehandelt und seit wann liegen dem Senat entsprechende Meldungen vor? Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über eventuelle Täter vor? Handelt es sich um Schüler der Schule? Der für Bildung zuständigen Behörde und den im Landeskriminalamt fachlich zuständigen Fachkommissariaten „Spezieller Rauschgifthandel“ (LKA 62) und „Frontdeal/- Konsumentendelikte“ (LKA 68) liegen keine Hinweise im Sinne der Fragestellung vor. 2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat allgemein über Drogenhandel und Drogenverteilung an der Stadtteilschule Blankenese vor? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt. Die räumliche Erfassung von Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen; nach Art der Tatörtlichkeit wird nicht differenziert. Daher sind die im Bereich einer Schule begangenen Straftaten mit der PKS nicht auswertbar. Für die Beantwortung der Fragestellung wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten der zuständigen Kriminalpolizeidienststellen erforderlich. Die manuelle Auswertung mehrerer Tausend Vorgänge pro Jahr ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Welche Maßnahmen haben die Schulleitung, der Senat und die zuständigen Behörden gegen eine/n etwaige/n Drogenhandel und -verteilung an der Stadtteilschule Blankenese bisher getan und was gedenkt der Senat zukünftig an der Schule zu unternehmen? Drucksache 21/6200 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Alle Hamburger Schulen werden über das SuchtPräventionsZentrum (SPZ) des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) darin unterstützt, Suchtprävention im Schulalltag umzusetzen. Dies beinhaltet unter anderem den Bereich der Frühintervention. In der Broschüre „Drogen und Recht – Legale und illegale Drogen in Schulen, rechtliche Fragestellungen und Tipps“ (http://li.hamburg.de/publikationen/ 4365738/legale-illegale-drogen-schule/ Seite 24 fortfolgende) werden auch die Maßnahmen und Interventionsschritte im Zusammenhang mit dem möglichen Verteilen beziehungsweise Verkauf von Drogen erläutert, insbesondere die notwendige abgestimmte Kooperation mit der Polizei. In Beratungen und Fortbildungen des SPZ unter dem Titel „Hinschauen und Handeln“ werden schulische Pädagoginnen und Pädagogen darin geschult, mit Fragestellungen von Drogenkonsum und -weitergabe angemessen umzugehen. Sie erhalten dabei ausführliche Informationen zur rechtlichen Lage. 4. In welcher Form warnen die Schulleitungen oder die Schulbehörde die Eltern und die Schüler der Schulen, an denen es akut zum Handel und/oder zum Verteilen von Drogen gekommen ist beziehungsweise ein diesbezüglicher Verdacht aufkommt? Sollte es zu den genannten Vorkommnissen kommen, würde ein Verfahren zwischen Schulleitung, Polizei und Elternvertretern abgestimmt, um die Schülerschaft zu schützen , die Eltern sachlich zu informieren und mögliche polizeiliche Ermittlungen nicht zu behindern. Situationsabhängig würden passgenaue Maßnahmen ergriffen. Dazu gehörten zum Beispiel Elternbriefe und/oder Eltern-Informationsveranstaltungen. 5. An welchen anderen Schulen ist es 2015 und 2016 zum Handel beziehungsweise zum Verteilen von welchen Drogen gekommen beziehungsweise ist ein diesbezüglicher Verdacht aufgekommen und was hat der Senat in jedem Einzelfall getan, um das zukünftig zu unterbinden und in welcher Form wurden die Eltern jeweils gewarnt? Bitte nach Bezirken, Stadtteilen und Schulen unter Angabe der Schulform quartalsmäßig auflisten. 6. In wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren insgesamt und gegen Schüler der betreffenden Schule eingeleitet? Die Polizei trifft bei allen ihr zur Kenntnis gelangten Sachverhalten im Sinne der Fragestellung die zur Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und Vorbemerkung. Bei staatsanwaltlichen Ermittlungen erfolgt die statistische Erfassung im Vorgangsverwaltungs - und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA. Die für die Beantwortung der Frage erforderlichen Umstände, ob der Tatort eines Betäubungsmitteldeliktes im Bereich einer Schule oder deren Umgebung liegt beziehungsweise ob der Täter ein Schüler der Stadtteilschule Blankenese ist, werden nicht differenziert. Daher sind die im Bereich einer Schule begangenen Straftaten mit MESTA nicht auswertbar. Für die Beantwortung der Fragestellung wäre die Beiziehung und händische Auswertung der circa 20.000 Verfahren der mit Betäubungsmitteldelikten befassten Abteilungen der Staatsanwaltschaft Hamburg erforderlich. Die manuelle Auswertung mehrerer Tausend Vorgänge pro Jahr ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Der für Bildung zuständigen Behörde sind keine entsprechenden Fälle bekannt. Im Übrigen siehe Drs. 20/11636.