BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6202 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 30.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Bundesweiter Aktionstag Glücksspielsucht Am 28. September 2016 war der bundesweite Aktionstag Glücksspielsucht. Ich frage den Senat: 1. Welche Veranstaltungen haben der Senat, die zuständige Behörde und die von ihnen (mit-)finanzierten Stellen am bundesweiten Aktionstag Glücksspielsucht durchgeführt? Veranstaltungen wurden keine durchgeführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 2. Hat es wie in Schleswig-Holstein einen Runden Tisch zum bundesweiten Aktionstag Glücksspielsucht gegeben? Der regelmäßig tagende „Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht“ hat sich mit dem Thema befasst. Die Einrichtung eines extra Runden Tisches, wie in Schleswig- Holstein, war vor diesem Hintergrund in Hamburg nicht erforderlich. 3. Was hat die Hamburger Landesstelle für Suchtfragen anlässlich des bundesweiten Aktionstages Glücksspiel unternommen? Zum bundesweiten Aktionstag Glücksspielsucht wurden durch die Fachstelle Sucht.- Hamburg der HLS folgende Aktionen durchgeführt: Pressemitteilung anlässlich des Aktionstages Veröffentlichung des Elternratgebers „Was Eltern über Glücksspiele wissen sollten“ Versand des neuen Elternratgebers sowie von Plakaten und Postkarten an die Fachberatungsstellen für Glücksspielsucht in Hamburg Sensibilisierung der Bevölkerung für die Risiken durch Bewerbung der Kampagne „automatisch verloren“ durch Seitenscheibenplakate in der U-Bahn, das Fahrgastfernsehen in der U-Bahn, Postkartenverteilung in der Gastronomie und an den Berufsschulen sowie Versand von Postkarten und Plakaten an alle Kundenzentren der Bezirksämter und den Jobcentern in Hamburg Ergänzung des Informationsportals www.automatisch-verloren.de um den Bereich Jugendliche und Glücksspiel sowie Jugendschutz 4. Welche Hamburger Institutionen, die sich mit der Prävention von Glücksspielsucht befassen, hat die Stadt Hamburg im Jahre 2015 mit welchen Beträgen gefördert? Die Aufgabe der Glücksspielprävention oblag der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen, jetzt Fachstelle Sucht.Hamburg, im Rahmen der allgemeinen Aufgabenstellung . Zur Durchführung der Kampagne „automatisch-verloren“ wurden 2015 38.000 Euro zugewendet. Drucksache 21/6202 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Gibt es in Hamburg ein Koordinierungsgremium betreffend Glücksspielsucht ? Falls ja: Wo ist dieses angesiedelt? Wie wird es gefördert? Wenn nein: Warum nicht? In Hamburg nimmt der Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht koordinierende Tätigkeiten wahr. Er ist ein nicht institutioneller Zusammenschluss von Fachberaterinnen und Fachberatern aus Beratungsstellen und Kliniken. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beziehungsweise der Vernetzungstätigkeiten der Beratungsstellen. Eine öffentliche Förderung ist daher nicht erforderlich. 6. Wer vertritt Hamburg bei den Landeskoordinatoren auf Bundesebene? An den Treffen der Landeskoordinatorinnen und Landeskoordinatoren nimmt regelmäßig eine Vertretung der zuständigen Fachbehörde teil. 7. Welche Konsequenzen wurden bisher aus den Ergebnissen der SCHULBUS-Erhebung in den Bereichen Glücksspiel, Computerspiele und Internetnutzung gezogen? Welche Maßnahmen sind konkret geplant? Die SCHULBUS-Erhebung macht deutlich, dass pathologische beziehungsweise dysfunktionale Nutzung von Glücksspielen, Computerspielen und die Nutzung des Internets nicht durch eine homogene Gruppe geschieht. Die Weiterentwicklung von präventiven Maßnahmen wird sich entsprechend an diesen Unterschiedlichkeiten ausrichten . So werden diese Daten für die Weiterentwicklung der Angebote des SuchtPräventions Zentrums (SPZ) des Landesamtes für Lehrerbildung und Schulentwicklung genutzt. Dies betrifft insbesondere das Unterrichtsmaterial „Mediennutzung von Jugendlichen – Chancen und Risiken“ und die Unterrichtsmodule zur Prävention von Glücksspiel und Glücksspielsucht in der Sekundarstufe II/Berufliche Schulen (http://li.hamburg.de/unterrichtsmaterial/). Die Thematik wird auch im Rahmen des Stationenparcours zur Suchtprävention, den das SPZ an Berufsbildenden Schulen durchführt, aufgegriffen (http://li.hamburg.de/projekte). In Unterrichtsberatungen und Fortbildungen von Lehrkräften sowie in schulischen Elterninformationsveranstaltungen wird über die aktuellen Prävalenzen in den Bereichen Internet- und Computerspielnutzung und Glücksspiel informiert. Dabei werden aktuelle Trends aufgegriffen, um sowohl für präventive Maßnahmen als auch weitergehende Hilfen zu sensibilisieren. 8. Welche Einnahmen hatte Hamburg im Jahre 2015 aus dem Glücksspiel? Bitte mindestens aufschlüsseln nach Einnahmen aus Spielhallen und aus Spielbanken. Die Steuererträge aus Glücksspiel werden in der Produktgruppe 282.01 „Steuern und Finanzausgleich“ vereinnahmt (zum Ergebnis des Jahres 2015 siehe Drs. 21/5000). Die Erlöse im Produkt „Troncabgabe“ der Produktgruppe 282.02 „Sonstige zentrale Erträge“ betragen im Jahr 2015 rund 0,3 Millionen Euro, die Erlöse im Produkt „Spielbank und Lotteriewesen“ setzen sich im Jahr 2015 aus der Spielbankabgabe in Höhe von rund 13,1 Millionen Euro und Erträgen aus Konzessionen in Höhe von rund 28,5 Millionen Euro zusammen. Darüber hinaus betrug die Gewinnabführung von Lotto Hamburg GmbH im Jahr 2015 rund 1 Million Euro.