BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6204 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 30.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Personalmangel bei der Polizei? (II) Ob Wohnungseinbrüche, Demonstrationen, Fußballspiele oder Einsätze in Erstaufnahmeeinrichtungen – Hamburgs Polizeibeamte sind im Dauereinsatz . Sie schieben über 1 Million Überstunden vor sich her und sind chronisch unterbesetzt. Es gibt Hinweise darauf, dass die Unterbesetzung der Hamburger Polizei inzwischen dramatische Züge annimmt. So sollen allein beispielsweise am Abend des 30. Mai 2016 hamburgweit 17 Funkstreifenwagen unbesetzt gewesen sein, obwohl Beamte zuvor sogar Schichten tauschten , um sie besetzen zu können. Um die Sicherheit der Bevölkerung nicht zu gefährden, ist es jedoch von erheblicher Bedeutung, dass die Grundlast in den Polizeikommissariaten abgedeckt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg ist eine sich dynamisch entwickelnde Großstadt. Mit der Bevölkerungsentwicklung sind auch die Anforderungen an die Polizei in den letzten Jahren gestiegen. Der Senat hat daher den Polizeivollzug von den Sparverpflichtungen der übrigen Verwaltungszweige ausgenommen und diesen privilegiert behandelt. Darüber hinaus wurde die Anzahl der jährlichen Neueinstellungen in die Polizei verstärkt, um sicherzustellen , dass die frei werdenden Stellen des Polizeivollzuges zeitnah wiederbesetzt werden. Seit 2012 wurden so jährlich 250 und mehr Anwärter eingestellt. Seit 2015 wurden die Einstellungszahlen noch einmal gesteigert und orientieren sich unmittelbar an dem Bestand der voraussichtlich frei werdenden Stellen. Zu Beginn dieses Jahres hat der Senat beschlossen, die Stellenanzahl des Polizeivollzuges ab dem Jahr 2017 bis zum Jahr 2021 um 300 auf 8.000 zu erhöhen. Gleichzeitig sollen 200 Vollzugsbeamte aus verschiedenen Bereichen der Polizeiorganisation wieder in den unmittelbaren Vollzug an den Polizeikommissariaten gebracht werden . Ziel des Gesamtprogramms ist es, innerhalb von fünf Jahren insgesamt rund 500 Polizistinnen und Polizisten mehr als bisher für die eigentliche Polizeivollzugsarbeit einzusetzen. Der Senat hat damit eine nachhaltige Verbesserung des Personalbestandes geschaffen, um die Leistungsfähigkeit der Hamburger Polizei zu stärken. Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie haben sich die Anzahl der Stellen sowie deren Besetzung jeweils an den einzelnen Polizeikommissariaten seit Juni dieses Jahres monatlich entwickelt? Bitte pro PK unter Angabe der Bezirke darstellen. Die polizeilichen Aufgaben an den Polizeikommissariaten werden nicht nur von den Wachdienstgruppen A – D, für die die Grundlast gilt, wahrgenommen, sondern auch Drucksache 21/6204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 unter anderem durch die Dienstgruppen operative Aufgaben (DGOA) und durch Beamte des Besonderen Fußstreifendienstes (BFS) der Polizeikommissariate. Verstärkt werden diese Kräfte unter anderem durch Funkstreifenwagen der Landesreserven der Landesbereitschaftspolizei und der Einsatzzüge, die bei der Grundlastaufstellung berücksichtigte Einsätze wahrnehmen, aber in der Grundlastabdeckung nicht berücksichtigt werden. Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei jeweils für den 1. des Monats erhoben und liegen der Polizei bis einschließlich 1. September 2016 vor. Zu den erfragten Daten siehe Anlage. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/4777. 2. Wie viele Vollzeitäquivalente sind für die Stellung der Grundlasten an den einzelnen Hamburger Polizeikommissariaten aktuell im Soll vorgesehen und wie ist die Ist-Situation? Bitte pro PK unter Angabe der Bezirke darstellen. Die Personalausstattung der Dienstgruppen an den PK orientiert sich an den errechneten Bedarfen, die sich aus den Einsatzbelastungsprofilen, taktischen Vorgaben und einem Flexibilitätszuschlag von zurzeit 6 Prozent für Spitzenlasten ergeben. Die Wasserschutzpolizei berücksichtigt diesen Flexibilitätszuschlag nicht. Zu den erfragten Daten siehe folgende Tabelle; im Übrigen siehe Drs. 21/4777: Dienststelle VZÄ Soll VZÄ Ist* PK 11 71,87 66,3 PK 14 95,8 77,63 PK 15 56,6 52,55 PK 16 54,15 48,21 PK 17 54,06 50,95 PK 21 71,83 66,55 PK 23 99,11 89,3 PK 24 52,79 45,95 PK 25 72,19 62,6 PK 26 55,97 48,79 PK 27 55,97 48,6 PK 31 87,77 79,13 PK 33 58,19 53,69 PK 34 60,08 53,78 PK 35 61,74 58,35 PK 36 63,6 58,38 PK 37 63,6 57,19 PK 38 86,5 75,57 PK 41 67,73 59,6 PK 42 86.81 76,38 PK 43 81,09 71,04 PK 44 62,96 55,48 PK 46 87,13 76,48 PK 47 55,33 50,77 WSPK 1** 68 65,68 WSPK 2** 48 45,88 WSPK 3** 48 46 * Stichtag 1. September 2016 ** Dienstgruppe A bis D ohne Schiffsführer (Angestellte) 3. Wie viele Funkstreifenwagen haben Hamburgs Polizeikommissariate derzeit in der Grundlast mindestens und maximal zu besetzen? Bitte pro PK unter Angabe der Bezirke darstellen. Siehe Drs. 21/4777. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6204 3 4. Zu wie vielen Ausfällen von Funkstreifenwagen aufgrund von Grundlastunterschreitungen an den PK ist es seit Juni dieses Jahres gekommen? Bitte pro PK und Monat angeben. Eine qualitätsgesicherte Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Unter der Zugrundelegung eines Monats mit 30 Tagen mit je drei Schichten und einer angemeldeten Anzahl von Funkstreifenwagen gemäß Drs. 21/4777 ergibt sich eine maximale Ausfallquote von circa 2 Prozent aller in einem Monat über alle Schichten zu besetzenden Funkstreifenwagen. 5. Wie viele und welche Einsätze konnten durch den Personalmangel nicht abgearbeitet werden? Bitte nach Möglichkeit untergliedern nach gesamt, Polizeikommissariat und Stadtteil. Keine; im Übrigen siehe Drs. 21/4777. Monat Dienststelle St el le n ve rf üg ba re Pe rs on al ka pa zi tä t St el le n ve rf üg ba re Pe rs on al ka pa zi tä t St el le n ve rf üg ba re Pe rs on al ka pa zi tä t St el le n ve rf üg ba re Pe rs on al ka pa zi tä t PK 11 174 141,7 174 139,0 174 138,2 174 139,5 PK 14 209 194,5 209 194,8 209 207,5 209 207,7 PK 15 120 104,7 120 104,5 120 110,6 120 110,1 PK 16 105 80,2 105 82,2 105 81,4 105 83,7 PK 17 110 80,3 110 79,9 110 83,5 110 83,7 PK 21 143 124,9 143 121,7 143 121,5 143 120,9 PK 23 206 175,4 206 174,4 206 176,5 206 176,1 PK 24 97 83,3 97 82,3 97 88,8 97 88,8 PK 25 129 113,7 129 116,4 129 117,3 129 118,3 PK 26 107 88,6 107 89,6 107 90,7 107 91,0 PK 27 98 85,4 98 85,3 98 83,1 98 79,1 PK 31 181 154,6 181 151,7 181 154,4 181 155,4 PK 33 111 95,1 111 95,2 111 97,2 111 96,4 PK 34 148 132,6 148 130,5 148 132,5 147 130,2 PK 35 113 109,4 113 109,3 113 108,7 113 109,7 PK 36 119 99,3 119 100,8 119 102,5 119 103,1 PK 37 114 98,3 114 98,4 114 99,0 114 101,0 PK 38 164 146,1 164 145,9 164 147,8 164 145,2 PK 41 117 103,0 117 99,0 117 101,5 117 102,5 PK 42 189 162,2 189 161,2 189 159,4 189 157,9 PK 43 167 153,1 167 153,6 167 158,0 167 157,2 PK 44 115 102,0 115 103,3 115 103,7 115 104,3 PK 46 186 153,3 186 153,4 186 155,4 186 155,1 PK 47 124 97,8 124 97,8 124 100,6 124 101,6 WSPK 1 103 91,3 103 91,5 103 94,3 103 93,3 WSPK 2 96 84,8 96 85,6 96 86,6 96 86,6 WSPK 3 80 72,8 80 72,2 80 71,2 80 71,2 WSPR 4 37 37,3 37 37,3 37 36,3 37 36,3 06/16 07/16 08/16 09/16 Drucksache 21/6204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 6204ska_text 6204ska_Antwort_Anlage