BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6207 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf und Dirk Nockemann (AfD) vom 30.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Brandanschläge auf Hamburger Asylheime – Verursacher und politische Hintergründe In der Nacht zu Mittwoch, den 28.09.2016, ist im Hamburger Stadtteil Neuenfelde nach Angaben der Polizei ein Flüchtlingsheim in Brand gesteckt worden . Ersten Erkenntnissen zufolge sollen Bewohner den Brand selbst gelegt haben. Bei den zwei festgenommenen Tatverdächtigen handele es sich um einen Bewohner des Heims und einen weiteren Flüchtling.1 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Hamburger Asylbewerberunterkünfte sind in den Jahren 2014 – 2016 vorsätzlich in Brand gesetzt worden? 2. Was weiß der Senat über die Verursacher und die politischen Hintergründe der Brandstiftungen? a) Wie viele Brände wurden (mutmaßlich) von Asylbewerbern gelegt? Bitte die Fälle genauer erläutern und auch laufende Ermittlungs- und Strafverfahren miteinbeziehen. Eine elektronische Auswertung der 2.300 Fälle, allein aus 2015, nach den zwölf verschiedenen Kategorien von Branddelikten innerhalb der PKS nach Tatort in Kombination mit Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen ist nicht möglich. Die hierfür erforderliche Handauswertung von mehreren Tausend Handakten der Jahre 2014 bis 2016 ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. b) Wie viele Brände wurden (mutmaßlich) aus politischen Hintergründen gelegt (zum Beispiel rechtsextremistischer Hintergrund)? Bitte die Fälle genauer erläutern und auch laufende Ermittlungs- und Strafverfahren miteinbeziehen. Der für die Bearbeitung politisch motivierter Kriminalität zuständigen Dienststelle des Landeskriminalamtes (LKA 7) sind in den Jahren 2014 bis 2016 keine politisch motivierten Branddelikte in Flüchtlingsunterkünften bekannt geworden. In dem in der Anfrage einleitend genannten Sachverhalt dauern die polizeilichen Ermittlungen an; nach derzeitigem Ermittlungsstand liegt keine politische Motivation für die Tat vor. 1 „Die Welt“ Online am 28.09.2016, unter: https://www.welt.de/regionales/hamburg/ article158416446/Fluechtlinge-sollen-Unterkunft-angezuendet-haben.html (abgerufen am: 30.09.2016). Drucksache 21/6207 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Zu welchen Strafen sind die Brandleger verurteilt worden? Entfällt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a). 4. In wie vielen Fällen ist bei Bränden in oder anderweitigem Vandalismus gegenüber Asylbewerberheimen zunächst in die Richtung des rechtsextremen Umfelds ermittelt worden, sind die Täter dann aber später als Asylbewerber identifiziert worden? Bitte Details angeben. Polizeiliche Ermittlungen erfolgen grundsätzlich zunächst in alle Richtungen. Erst nach Feststellung konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte für eine politische Motivation einer Tat werden die Ermittlungen durch das LKA 7 übernommen. Statistiken darüber, in wie vielen Fällen das Vorliegen einer politischen Motivation im Zuge der Ermittlungen widerlegt wurde, werden nicht geführt. 5. Sind verurteilte Asylbewerber, die Brände in Hamburger Flüchtlingsheimen gelegt haben, abgeschoben worden? Entfällt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a).