BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6215 21. Wahlperiode 11.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 04.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Anstieg der Gewaltdelikte bei Jobcenter team.arbeit.hamburg und Agentur für Arbeit Hamburg? Das Thema Gewalt spielt in den Jobcentern und den Arbeitsagenturen immer wieder eine Rolle. Untersuchungen haben ergeben, dass Gewalt am Arbeitsplatz weit verbreitet ist. Hierbei geht es nicht nur um physische, sondern auch um verbale Gewalt. Im täglichen Ablauf der Jobcenter und Arbeitsagenturen geht es oftmals um Geld oder Bedingungen gegenüber Leistungsberechtigten , die durch Jobcenter t.a.h. oder die Hamburger Arbeitsagenturen ausgesprochen werden. Teilweise löst dieses auf beiden Schreibtischseiten hohe Emotionen aus. Dadurch kann es zu beidseitigen Konflikten kommen. Ebenso eine Rolle spielen die Arbeitsbedingungen in den Jobcentern und Arbeitsagenturen: hohe Emotionsarbeit, prekäre Beschäftigung, eine hohe Arbeitsbelastung und Krankenstand, komplizierte rechtliche Grundlagen, unterschiedliche Gehaltsstrukturen, Handlungsspielräume bei der Arbeit, Verbundenheit mit dem Arbeitsplatz sowie unterschiedliche Qualifizierungen und Kommunikationsverhalten der Mitarbeiter/-innen. Die internationale Arbeitsorganisation (ILO) definiert, was unter Gewalt am Arbeitsplatz zu verstehen ist, so: „Jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt oder verwundet wird“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Es ist der Geschäftsführung von Jobcenter ein elementares Anliegen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor jeglicher Art unangemessenen Verhaltens seitens der Kundinnen und Kunden zu schützen. Gewalt wird nicht toleriert und Übergriffe werden konsequent verfolgt. Ein wesentliches Element dieser Strategie ist die Prävention, in deren Rahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befähigt werden, in kritischen Situationen deeskalierend zu reagieren. Gleichermaßen wichtig ist der Geschäftsführung eine wertschätzende Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden. In diesem Kontext steht die seit 2008 geführte Übergriffstatistik, die der Geschäftsführung einen Überblick über die Entwicklung ermöglicht sowie der Identifizierung von Handlungsbedarfen dient. Die Agentur für Arbeit Hamburg führt eine entsprechende Übergriffstatistik nicht. Die einzelnen Fälle werden in den vierteljährlich in allen Agenturen stattfindenden Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen) thematisiert und von den Mitgliedern der ASA werden hierzu Empfehlungen ausgesprochen. Die unter 2. bis 16. abgefragten Daten sind im Hinblick auf die Agentur für Arbeit Hamburg zudem Interna, die nicht vonseiten einer Bundesbehörde einem Landesparlament gegenüber veröffentlicht werden müssen. Drucksache 21/6215 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: 1. In welcher Form und welchem Rhythmus werden Gewaltdelikte gegenüber Mitarbeitern/-innen bei Jobcenter t.a.h. und der Arbeitsagentur Hamburg jeglicher Art durch Jobcenter t.a.h. und der Arbeitsagentur Hamburg erfasst, ausgewertet und gibt es hier eine bundesweite, einheitliche Regelung? Jobcenter erfasst seit 2008 Übergriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollständig und differenziert in Form einer quartalsweise zusammengefassten Übersicht, die unterschiedliche Formen der Übergriffe standortbezogen darstellt. Eine bundesweit einheitliche Regelung besteht nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Werden Gewaltdelikte, unabhängig ihrer Art, zusätzlich durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration bei Jobcenter t.a.h. statistisch erfasst und ausgewertet? Wenn ja, in welcher Form und welchem Rhythmus? Wenn nein, warum nicht? 3. Gibt es einen Unterschied in der Erfassung von Gewaltdelikten zwischen Arbeitgeberseite – hier Bundesagentur für Arbeit – und der Stadt Hamburg (BASFI)? Wenn ja, wie sieht dieser Unterschied aus? Neben der Erfassung von Übergriffen durch Jobcenter erfasst die zuständige Behörde diese Vorfälle nicht parallel. Eine solche wird auch nicht für notwendig erachtet. Die/der Vorsitzende der Trägerversammlung (zurzeit BASFI) wird regelhaft über Vorfälle unterrichtet; und die Trägersammlung befasst sich mit Gewaltschutz-/Sicherheitskonzepten . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. In welchen Kategorien werden Gewaltdelikte jeweils bei Jobcenter t.a.h. und Arbeitsagentur Hamburg unterschieden? Bitte einzelne Kategorien auflisten. Jobcenter: Gewaltdelikate werden wie folgt kategorisiert: Beschimpfung/Beleidigung Bedrohung mittels Worten oder Gesten Bedrohung mittels Gegenständen (außer Waffen) Bedrohung mittels Waffe Gewalt gegen Sachen Körperliche Gewalt gegen Personen Körperliche Gewalt gegen Personen mit Gegenständen (außer Waffen) Körperliche Gewalt gegen Personen mit Waffen Agentur für Arbeit Hamburg: Es handelte sich dabei um verbales Fehlverhalten von Kundinnen/Kunden in Form von Beleidigungen und/oder Bedrohungen. Ein Fall von tatsächlicher körperlicher Gewalt ist nicht bekannt. 5. Wie viele Übergriffe gab es nach Frage 4. in den einzelnen Kategorien jeweils bei Jobcenter t.a.h. und der Agentur für Arbeit Hamburg in den Jahren 2007 bis aktuell? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6215 3 Jobcenter: Delikt 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1. HJ Beschimpfung/Beleidigung 567 358 393 479 433 480 465 408 196 Bedrohung mittels Worten oder Gesten 302 209 173 233 170 208 183 185 134 Bedrohung mittels Gegenständen (außer Waffen) 9 3 17 7 6 2 4 8 2 Bedrohung mittels Waffe 3 0 1 0 2 1 3 1 0 Gewalt gegen Sachen 22 31 22 12 25 12 26 12 10 Körperliche Gewalt gegen Personen 21 13 7 17 8 14 16 7 2 Körperliche Gewalt gegen Personen mit Gegenständen (außer Waffen) 3 0 2 2 4 2 2 1 0 Körperliche Gewalt gegen Personen mit Waffen 0 0 1 0 0 0 0 0 0 Agentur für Arbeit Hamburg: Siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele angezeigte Strafverfahren erfolgten aufgrund angewandter Gewaltdelikte gegenüber Mitarbeitern/-innen durch Jobcenter t.a.h. und der Agentur für Arbeit Hamburg in den Jahren 2007 bis aktuell? Jobcenter: In den Jahren 2008 bis 2016 (erstes Halbjahr) wurden durch Jobcenter wie folgt Strafanzeigen gestellt: 2008: 24 2009: 24 2010: 21 2011: 20 2012: elf 2013: 19 2014: 30 2015: 24 2016, erstes Halbjahr: sechs Agentur für Arbeit Hamburg: Siehe Vorbemerkung. 7. Wie viele Hausverbote gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB III erfolgten jeweils durch Jobcenter t.a.h. oder Agentur für Arbeit Hamburg nach Gewaltdelikten in den Jahren 2007 bis aktuell? Jobcenter: In den Jahren 2008 bis 2016 (1. Halbjahr) wurden durch Jobcenter wie folgt Hausverbote ausgesprochen: 2008: 197 2009: 171 2010: 173 2011: 187 2012: 150 Drucksache 21/6215 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2013: 161 2014: 194 2015: 156 2016, erstes Halbjahr: 69 Agentur für Arbeit Hamburg: 2008: neun 2009: sechs 2010: neun 2011: acht 2012: neun 2013: zehn 2014: elf 2015: neun 2016: bislang sechs Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie viele angezeigte Strafverfahren nach Frage 6. endeten mit einer Verurteilung gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB III? Bitte jeweils auflisten nach Art der Verurteilung. Jobcenter: Die staatsanwaltschaftlichen beziehungsweise gerichtlichen Abschlüsse der mit den 90 Anzeigen entsprechend der Antwort zu Frage 6. eingeleiteten Verfahren werden bei Jobcenter nicht erfasst. Agentur für Arbeit Hamburg: Siehe Vorbemerkung. 9. Wie viele Anzeigen gab es jeweils gegenüber Mitarbeitern/-innen bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg durch Leistungsberechtigte oder deren Vertreter/-innen nach dem SGB II und SGB III in den Jahren 2007 bis aktuell? Was waren die jeweiligen Gründe? Jobcenter: Im registrierten Zeitraum seit 2012 wurden elf Anzeigen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcenter mit dem Vorwurf der Beleidigung beziehungsweise Nötigung erstattet. Agentur für Arbeit Hamburg: Siehe Vorbemerkung. 10. Wie viele Verfahren wurden nach Frage 9. durch die Staatsanwaltschaft Hamburg eingestellt und welche Gründe wurden jeweils angegeben? Jobcenter: Die Verfahren wurden sämtlich nach §170 Absatz II StPO eingestellt. Agentur für Arbeit Hamburg: Siehe Vorbemerkung. 11. Wie viele Verfahren wurden nach Frage 6. durch die Staatsanwaltschaft Hamburg eingestellt und welche Gründe wurden jeweils angegeben? Jobcenter: Siehe Antwort zu 6. Agentur für Arbeit Hamburg: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6215 5 Siehe Vorbemerkung. 12. Wie hoch war jeweils die Anzahl der Opfer bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg in den Jahren 2007 bis aktuell? Bitte jeweils nach Standorten Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit auflisten in: a) männlich b) weiblich Jobcenter: Hierzu liegt eine Erfassung seit 2009 vor, siehe Anlage. Agentur für Arbeit Hamburg: Siehe Vorbemerkung. Die meisten Vorkommnisse ereignen sich in den Eingangszonen der Geschäftsstellen. Die dort Beschäftigten sind überwiegend weiblich. 13. Wie viele Mitarbeiter/-innen bei Jobcenter t.a.h. und der Agentur für Arbeit Hamburg sind aufgrund erfahrener Gewaltdelikte nicht wieder an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückgekehrt, sei es aus physischen oder psychischen Gründen? Bitte ausführlich inklusive resultierender Dienstunfähigkeiten darstellen. Alle von Gewaltdelikten betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcenter konnten an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verbleiben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 14. Wie viele Personenschäden waren bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg durch Gewaltdelikte in den Jahren 2007 bis aktuell zu verzeichnen? Bitte jeweils nach Bezirk auflisten. Eine über die Antwort zu 12. hinausgehende Differenzierung ist von Jobcenter nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 15. Sind allgemeine Kommunikationsschulungen und Schulungen in deeskalierende Kommunikation für die Mitarbeiter/-innen bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg Pflicht? Wenn ja, in welchem Rhythmus? Wenn nein, warum nicht? 16. Wie viele Mitarbeiter/-innen haben jeweils bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg an einem Kommunikationstraining oder Training für deeskalierende/s Kommunikation/Verhalten in den Jahren 2007 bis aktuell teilgenommen? Bitte jeweils nach Standorten auflisten. Seit 2010 werden durch Jobcenter regelmäßig Schulungen zu den Themen „Deeskalierende Gesprächsführung“, „Selbstbehauptung“, „Sicherheitstraining“ und „Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung“ angeboten. Seit 2015 gehören diese Seminarthemen zur Grundqualifizierung für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters. Aufgrund des Wechsels der Software ab 2012 existieren vor diesem Zeitpunkt keine Aufzeichnungen. Eine Auflistung nach Standorten ist nicht möglich, da sich die Teilnehmergruppen grundsätzlich aus verschiedenen Standorten zusammensetzen. In Zahlen stellt es sich wie folgt dar: Deeskalierende Gesprächsführung: 289 geschulte Teilnehmer Selbstbehauptung: 290 geschulte Teilnehmer Sicherheitstraining: 501 geschulte Teilnehmer Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung : 564 geschulte Teilnehmer Seit 2016 wird für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Hamburg regelmäßig das Seminar „Deeskalations- und Konflikttraining“ angeboten. Bisher haben 266 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dem Seminar „Deeskalations- und Konflikttraining“ teilgenommen. Das Angebot wird fortgeführt. 17. Welche Konsequenzen für die Mitarbeiter/-innen bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg folgen auf mögliche verbale Gewaltdelikte Drucksache 21/6215 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 durch die Mitarbeiter/-innen bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB III und wie werden die verbalen Gewaltdelikte jeweils durch Jobcenter t.a.h., Agentur für Arbeit oder die BASFI definiert? 18. Sieht der Senat in Sätzen wie: „Das habe ich ihnen doch schon x-mal erklärt“ oder „Verstehen sie das denn nicht“ einen unbeabsichtigten Aggressionsverstärker durch die Mitarbeiter/-innen bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg? Und wie bewertet der Senat solche Aussagen? Bitte ausführlich darstellen. Die zuständige Behörde ist nach § 44g Absatz 4 SGB II für arbeits- oder beamtenrechtliche Sanktionen zuständig, soweit eine Abmahnung oder die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eines kommunalen Beschäftigten im Jobcenter infrage kommt. In diesem Rahmen prüft die Behörde die Sanktionsmöglichkeiten des Beamten - und Arbeitsrechts und führt diese gegebenenfalls durch. Anlass für Prüfung und gegebenenfalls Durchführung ist jegliches unangemessene Verhalten gegenüber Kundinnen und Kunden von Jobcenter, unabhängig davon, ob und welche Tatbestände des Strafrechts das Verhalten erfüllt. Jobcenter und Agentur für Arbeit Hamburg: „Verbale Gewaltdelikte“ Kundinnen und Kunden gegenüber sind der Geschäftsführung nicht bekannt. Unangemessene Reaktionen werden in einer ersten Eskalationsstufe durch die unmittelbare Führungskraft thematisiert, erforderlichenfalls werden Unterstützungsangebote wie zum Beispiel Kommunikationsschulungen erörtert. Gleiches gilt für Rückmeldungen über das Kundenreaktionsmanagement. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus hat sich der Senat damit nicht befasst. Jo bc en te r t ea m .a rb ei t.h am bu rg G es . W M G es . W M G es . W M G es . W M G es . W M G es . W M G es . W M G es . W M A ls te rta l/R ah ls te dt 9 4 5 17 8 9 16 11 5 1 1 5 6 8 4 4 23 21 2 6 5 1 5 5 0 A lto na 30 22 8 76 55 21 79 56 23 65 43 22 3 2 27 5 34 28 6 23 16 7 16 13 3 A lto na -W es t 2 2 0 7 4 3 8 4 4 8 6 2 7 7 0 1 1 0 2 2 0 1 1 0 B ar m be k 47 37 10 22 14 8 46 30 16 31 29 2 1 1 8 3 30 21 9 35 29 6 8 7 1 B er ge do rf 19 14 5 22 12 10 20 12 8 8 6 2 13 8 5 16 9 7 17 13 4 10 6 4 B ill st ed t/M üm m el m an ns be rg 67 38 29 11 4 69 45 14 9 87 62 13 6 87 49 1 52 10 5 47 18 0 13 2 48 15 5 98 57 75 39 36 B ra m fe ld 6 4 2 12 5 7 8 4 4 13 7 6 19 9 10 5 4 1 18 6 12 3 1 2 E im sb üt te l 13 7 6 8 7 1 14 10 4 12 6 6 1 5 10 5 22 15 7 7 4 3 4 2 2 E id el st ed t/L ok st ed t 25 17 8 32 22 10 75 42 33 43 26 17 5 8 36 22 64 50 14 6 0 40 20 16 13 3 H am bu rg N or d 6 3 3 14 9 5 8 4 4 9 4 5 1 5 9 6 8 5 3 10 5 5 5 3 2 H ar bu rg /S üd er le be 33 10 23 50 24 26 13 11 2 43 25 18 3 9 18 21 33 19 14 38 27 11 6 5 1 In te gr at io ns le is tu ng sc en te r 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 M itt e 36 26 10 22 12 10 65 54 11 72 45 27 7 2 47 25 93 55 38 74 45 29 18 12 6 R ec ht ss te lle 1 1 0 1 1 0 4 2 2 6 5 1 0 0 0 2 0 2 1 0 1 1 1 0 S ta nd or t f ür s ch w er be hi nd er te M en sc he n 54 34 20 71 46 25 66 52 14 60 49 11 56 45 11 53 37 16 52 38 14 23 16 7 S t. P au li / A lts ta dt 15 4 60 94 11 0 34 76 15 7 59 98 11 0 52 58 1 85 93 92 11 2 73 39 11 8 58 60 33 20 13 W an ds be k 12 0 70 50 68 38 30 62 31 31 44 26 18 6 2 33 29 44 30 14 31 12 9 16 9 7 W ilh el m sb ur g 15 10 5 7 3 4 7 5 2 12 8 4 1 9 13 6 2 0 16 4 18 8 10 14 8 6 W .I. R - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 3 3 0 St an do rt 20 15 20 16 , 1. H al bj ah r 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6215 7 Anlage 6215ska_Text 6215ska_Antwort_Anlage Tabelle1