BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6218 21. Wahlperiode 11.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 04.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zur Schriftlichen Kleinen Anfrage „Wird der Senat 3.000 m² zusätzliche Schulflächen in Lurup um jeden Preis verkaufen?“ (Drs. 21/6073) in Bezug auf zur Verfügung stehende Freiflächen In seiner Antwort auf die Drs. 21/6073 gibt der Senat die zur Verfügung stehende Fläche pro Schüler im neuen Gebäude der Stadtteilschule Lurup mit 10,9 m² an. Dies erfülle die Anforderungen des Musterflächenprogramms (MFP) der Schulbehörde. In Bezug auf die Frage nach Freiflächenbedarf pro Schüler weist der Senat allerdings lediglich daraufhin, dass das MFP nur einen unverbindlichen Richtwert von 5 m² Schulhoffläche pro Schüler angibt. Eine Antwort auf die Frage, ob dieser Richtwert in Lurup erfüllt wird, bleibt der Senat schuldig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viel Quadratmeter Freifläche stehen den 900 Schülern auf dem neuen Schulgelände zur Verfügung? Siehe Drs. 21/3547. 2. Wie viel Quadratmeter Freifläche stehen den Schülerinnen und Schülern , sowohl der Grundschule als auch der Stadtteilschule, auf dem Gelände nach Abschluss der Bauarbeiten insgesamt zur Verfügung? Die Freifläche des Campus beider Schulen beträgt circa 22.000 m². Somit beträgt die zur Verfügung stehende Freifläche je Schülerin/Schule bei rund 1.300 Schülerinnen und Schülern beider Schulen rund 16,9 m². 3. Ist eine gemeinsame Nutzung der Freiflächen beider Schulformen geplant oder wird es jeweils eigene Schulhöfe für Grundschüler und Stadtteilschüler geben? Eine bauliche Trennung ist nicht vorgesehen; die Planung der Außenflächen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. 4. Wenn keine gemeinsame Nutzung der Freiflächen geplant ist, wie viel Schulhoffläche wird den Schulen jeweils zur Verfügung stehen? Entfällt.