BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6228 21. Wahlperiode 11.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 04.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Projekt „23+ Starke Schulen“ – Wann werden die beteiligten Schulen Planungssicherheit haben? In seiner Antwort auf Drs. 21/6091 zur Zukunft und zum Erfolg seines Projektes der sogenannten 23+ Starke Schulen bestätigt der Senat sowohl das vorgesehene Ende dieses aus seiner Sicht erfolgreichen Programmes zum 31.07.2017 als auch seine immer noch nicht abgeschlossenen Überlegungen über Fortführung oder Erweiterung des Projektes. Zudem erging der Verweis auf 13 Maßnahmen, mit welchen die zuständige Fachbehörde auf den Brandbrief der Schulen reagiert hat (vergleiche Drs. 21/4177). Dazu gehörte immerhin die zusätzliche Zuweisung an die Schulen von 25,93 Lehrer-/-innenstellen, drei Stellen Sozialpädagogen/-innen und fünf Stellen am LI. Nachdem der Senat bereits im Mai 2016 (vergleiche Drs. 21/4177) und nun abermals zu Protokoll gegeben hat, dass seine Planungen zum Gesamtprojekt noch nicht abgeschlossen seien, muss man sich in Verantwortung für die zukünftige Arbeit der betroffenen Schulen ernsthaft fragen, welche Konsequenzen diese bis zum heutigen Tag fortdauernde Indifferenz des Senates und vor allem das geplante Auslaufen dieses Unterstützungsprogrammes für die teilnehmenden Schulen in ihrem Alltag ganz konkret bedeuten. Ich frage den Senat: Alle am Projekt 23+ beteiligten Schulen arbeiten seit drei Jahren intensiv mit unterschiedlichen Vorhaben an ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung, um die besonderen Bedürfnisse und Ausgangslagen ihrer Schülerinnen und Schüler gezielt zu berücksichtigen und die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen zu steigern (siehe Drs. 21/4177). Ein Teil der strukturellen Veränderungen, Konzepte und Maßnahmen ist im schulischen Entwicklungsprozess bereits so angelegt, dass dauerhafte Veränderungen erzielt werden sollen. Dies gilt zum Beispiel für die Planungen zum flexiblen Einsatz der Förderressourcen nach schulintern festgelegten Grundsätzen, für die Arbeit an den schulinternen Curricula und für die Verstetigung von Kooperationsbeziehungen . Einige Maßnahmen, die Bezüge zur Gesamtplanung für das Hamburger Schulwesen haben, weisen ebenfalls über 2017 hinaus. Hierzu zählen die Umsetzung von Baumaßnahmen, die Arbeit der regionalen Bildungskonferenzen und die Rahmenvereinbarung mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten. Im Übrigen sind die Überlegungen der zuständigen Behörde zur Fortführung des Projektes noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/6228 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Bezugnehmend auf den Verweis des Senats auf Drs. 21/4177: Inwieweit soll die genannte „Maßnahme 1 – Verbesserung der pädagogischen Arbeit in den Jahrgängen 1, 5 und 6 durch Zuweisung zusätzlicher sechs Wochenstunden pro Klasse in allen Schulen (KESS 1); ab dem 1. August 2016 erhalten auch die drei Gymnasien diese Ressource für ihre fünften Klassen.“ über das Ende des Projektes hinaus weitertragen beziehungsweise weitergeführt werden, insbesondere wenn die Stellen dann nicht mehr zur Verfügung stehen sollten? 2. Bezugnehmend auf den Verweis des Senats auf Drs. 21/4177: Inwieweit soll die genannte „Maßnahme 2 – Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte zur Unterrichtsentwicklung und Teamarbeit, Entwicklung schulinternen Kommunikations- und Verhaltensregeln, Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern und Eltern durch Zuweisung einer halben bis einer Lehrerstelle für die beteiligten Grund- und Stadtteilschulen. Die beteiligten Gymnasien erhalten eine Sozialpädagogenstelle.“ über das Ende des Projektes hinaus weitertragen beziehungsweise weitergeführt werden, insbesondere wenn die Stellen dann nicht mehr zur Verfügung stehen sollten? 3. Bezugnehmend auf den Verweis des Senats auf Drs. 21/4177: Inwieweit soll die genannte „Maßnahme 3 – Schulbegleitung durch das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) zur intensiven Unterrichtsentwicklung , die den Anforderungen einer heterogenen Schülerschaft begegnen kann.“ über das Ende des Projektes hinaus weitertragen beziehungsweise weitergeführt werden, insbesondere wenn die Stellen dann nicht mehr zur Verfügung stehen sollten? 4. Bezugnehmend auf den Verweis des Senats auf Drs. 21/4177: Inwieweit soll die genannte „Maßnahme 4 – Flexibler Einsatz der Förderressourcen zur Verwendung für additive oder integrative Fördermaßnahmen.“ über das Ende des Projektes hinaus weitertragen beziehungsweise weitergeführt werden, insbesondere wenn die Stellen dann nicht mehr zur Verfügung stehen sollten? 5. Bezugnehmend auf den Verweis des Senats auf Drs. 21/4177: Inwieweit soll die genannte „Maßnahme 5 – Möglichkeit, die Schulzeit bis Jahrgangsstufe 6 um ein Jahr zu verlängern, um bei einzelnen Kindern erhebliche Lernrückstände auszugleichen und den Anschluss an die Sekundarstufe I sicherzustellen; auch werden die Vorläuferfähigkeiten, welche als eine Voraussetzung für schulisches Lernen gesehen werden, in den Fokus genommen.“ über das Ende des Projektes hinaus weitertragen beziehungsweise weitergeführt werden, insbesondere wenn die Stellen dann nicht mehr zur Verfügung stehen sollten? 6. Bezugnehmend auf den Verweis des Senats auf Drs. 21/4177: Inwieweit soll die genannte „Maßnahme 6 – Entwicklung schuleigener Bildungspläne , die darauf abzielen, die Schüler vor allem in Deutsch, Mathematik und Englisch an ein höheres Leistungsniveau heranzuführen und zugleich Arbeitsweise, Konzentration und soziale Kompetenzen zu stärken .“ über das Ende des Projektes hinaus weitertragen beziehungsweise weitergeführt werden, insbesondere wenn die Stellen dann nicht mehr zur Verfügung stehen sollten? 7. Bezugnehmend auf den Verweis des Senats auf Drs. 21/4177: Inwieweit soll die genannte „Maßnahme 7 – Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit herausforderndem Verhalten durch eine Rahmenvereinbarung mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.“ über das Ende des Projektes hinaus weitertragen beziehungsweise weitergeführt werden, insbesondere wenn die Stellen dann nicht mehr zur Verfügung stehen sollten? 8. Bezugnehmend auf den Verweis des Senats auf Drs. 21/4177: Inwieweit soll die genannte „Maßnahme 8 – Pädagogisches Frühstück in Zusam- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6228 3 menarbeit mit dem Verein „brotZeit e.V.“, um gesunde Ernährung mit Betreuungsangeboten zur Vorbereitung auf Unterricht und Schultag zu verbinden.“ über das Ende des Projektes hinaus weitertragen beziehungsweise weitergeführt werden, insbesondere wenn die Stellen dann nicht mehr zur Verfügung stehen sollten? 9. Bezugnehmend auf den Verweis des Senats auf Drs. 21/4177: Inwieweit sollen die genannten „Maßnahmen 9, 10 und 11 – Einbindung von Eltern und Schülerinnen und Schülern und Unterstützung der Schulen durch Ehrenamtliche.“ über das Ende des Projektes hinaus weitertragen beziehungsweise weitergeführt werden, insbesondere wenn die Stellen dann nicht mehr zur Verfügung stehen sollten? 10. Bezugnehmend auf den Verweis des Senats auf Drs. 21/4177: Inwieweit soll die genannte „Maßnahme 12 – Besondere Berücksichtigung der 23 Schulen bei geplanten Sanierungsmaßnahmen und Erweiterungsbauten, insbesondere bei Ganztagsangeboten.“ über das Ende des Projektes hinaus weitertragen beziehungsweise weitergeführt werden, insbesondere wenn die Stellen dann nicht mehr zur Verfügung stehen sollten? 11. Bezugnehmend auf den Verweis des Senats auf Drs. 21/4177: Inwieweit soll die genannte „Maßnahme 13 – Regionale Bildungskonferenzen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Schule und weiteren regionalen Bildungs- und Betreuungsangeboten.“ über das Ende des Projektes hinaus weitertragen beziehungsweise weitergeführt werden, insbesondere , wenn die Stellen dann nicht mehr zur Verfügung stehen sollten ? Siehe Vorbemerkung. 12. Ferner zu Maßnahme 1 (vergleiche Drs. 21/4177): Aus welchen Haushaltsmitteln finanziert der Senat die Zuweisung zusätzlicher sechs Wochenstunden, die ab dem 1. August 2016 auch die drei Gymnasien für ihre fünften Klassen erhalten? Kommt diese Ressource zusätzlich in das Projekt, oder werden wieder Schulen mit einem Sozialindex 3 bis 6 diesen Betrag aus ihren Budgets leisten müssen? Wenn ja, welche Schulen mit welchem Abzug (in Wochenarbeitszeitstunden und Stellen) sind diese im Einzelnen? (Bitte jeweils mit Standort, Sozialindex und Höhe des Abzuges in WAZ wie Stellen in einer Tabelle angeben.) Die Finanzierung erfolgt aus dem Kontenbereich Personalkosten der schulischen Produktgruppen . Zur Unterstützung des Förderprogramms durch andere Schulen siehe Drs. 20/9262. 13. Ferner zu Maßnahme 3 (vergleiche Drs. 21/4177): Was genau passiert mit den fünf Stellen am LI, die für das Projekt für zusätzliche Beratung und Begleitung der Schulen eingerichtet wurden und die im Mai 2016 noch alle besetzt waren? (Bitte erläutern.) Siehe Vorbemerkung. 14. Im Falle, dass Maßnahmen aus dem Projekt, die nicht mit der Zuweisung zusätzlicher Ressourcen verbunden sind, weiterlaufen, werden dann auch die aus Gründen der regionalen Vernetzung über die ausgewählten bisherigen teilnehmenden 23 Schulen hinaus beteiligten drei Schulen Berücksichtigung finden? (Bitte betreffende Maßnahmen und deren Berücksichtigung an jedem der Standorte erläutern.) Die drei kooptierten Schulen sind in den 23 Projektschulen bereits enthalten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 15. Werden die in Anlage 2 der Drs. 20/9262 aufgeführten Schulen, die zur Finanzierung des „23+ Starke Schulen“-Projektes Ressourcen gemäß Drucksache 21/6228 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 ihres jeweiligen Sozialindex abgeben mussten, exakt diese Ressource ab 01.08.2017 zukünftig wieder erhalten? Wenn nein, wie wird deren Zuweisung dann im Einzelnen aussehen? (Bitte für jeden Standort einzeln aufschlüsseln.) 16. Im Sinne der Planungssicherheit aller betroffenen Schulen und ihrer Außendarstellung für die nächste Anmelderunde, bis wann gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Evaluation des Projektes abgeschlossen und über die Weiterführung der/einzelnen Maßnahmen entschieden zu haben? Siehe Vorbemerkung.