BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6229 21. Wahlperiode 11.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 04.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Schulbusbeförderungschaos in Bostelbek Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 übernahm ein neues Busunternehmen die Beförderung der Schulkinder aus der Siedlung Bostelbek im Bezirk Harburg. Seitdem gibt es erhebliche Beschwerden der Schule, Eltern und Kinder. Der Bus sei nicht barrierefrei und vor allem für Kinder im Rollstuhl nicht nutzbar. Die Busfahrer wechselten fast täglich, für die Kinder unter ihnen auch Grundschülerinnen und Grundschüler sowie Vorschulkinder, sei es aber wichtig ein bekanntes Gesicht wiederzuerkennen. Die Busfahrer wüssten nicht, welche Haltestellen anzufahren seien und wann. Außerdem sei die Anzahl der mitfahrenden Kinder offensichtlich nicht kommuniziert worden , es kam vor, dass einige Kinder in der Schule vergessen worden sind und nicht nach Hause kamen. Außerdem sei der Schulbus schon mehrere Male deutlich verspätet an der Haltestelle erschienen, sodass die Buskinder verspätet im Unterricht erschienen. Eltern, wie die der Grundschule Grumbrechtstraße haben sich mit Briefen an die Behörde und das Busunternehmen gewandt, damit diese Missstände abgestellt werden. Was ist seither geschehen? Ich frage den Senat: 1. Sind dem Senat die Probleme bei der Beförderung der Schulkinder aus Bostelbek bekannt? Wenn ja, welche Probleme gab es und wann wurden diese jeweils gemeldet? (Bitte Meldungen mit Problemlage erläutern und chronologisch darstellen.) Der Schule Grumbrechtstraße wurden nach den diesjährigen Sommerferien Probleme mit der Pünktlichkeit des Schulbusses und mit der mangelnden Ortskenntnis der Fahrer gemeldet. Die Schule erfasst diese Meldungen, die zumeist telefonisch eingehen, nicht. Sie hat umgehend mit dem Unternehmen Kontakt aufgenommen, um die Probleme schnellstmöglich zu klären und abstellen zu lassen. Der zuständigen Behörde wurde die Problemlage mit Schreiben der Siedlergemeinschaft Am Radeland e.V. vom 18. September 2016 dargestellt. 2. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde mit dem beauftragten Busunternehmen gesprochen und Lösungen vereinbart? Wenn ja, wie sehen diese Problemlösungen aus? Die zuständige Behörde hat das Unternehmen am 20. September 2016 aufgefordert, zu dem Schreiben der Siedlergemeinschaft Am Radeland e.V. Stellung zu nehmen. Mit Stellungnahme vom 21. September 2016 räumte das Unternehmen ein, dass am 1. und 13. September 2016 der Schulbus nicht pünktlich gewesen sei. Die zuständige Drucksache 21/6229 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Behörde hat das Unternehmen aufgefordert, die beauftragten Haltestellen stets pünktlich anzufahren. Der Fahrer des Schulbusses ruft künftig jeweils in der Schule an, wenn sich aufgrund der Verkehrslage eine Verspätung nicht mehr vermeiden lässt. Außerdem werden nun zwei feste, aber wochenweise wechselnde Fahrer auf der beauftragten Tour eingesetzt . Dem Unternehmen ist die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler bekannt. 3. Wird in Zukunft ein Bus eingesetzt werden, der auch für den Transport körperlich benachteiligter Kinder geeignet ist und ab wann wird das geschehen? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde stellt die sichere und individuelle Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit wesentlicher Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe mit geeigneten Bussen sicher. Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer vorübergehenden körperlichen Beeinträchtigung (zum Beispiel gebrochenes Bein) auf einen Rollstuhl angewiesen sind, müssen die Sorgeberechtigten über ihre Krankenkasse die Beförderung zur Schule und zurück regeln. Der Einsatz eines barrierefreien Schulbusses ist in solchen Fällen nicht vorgesehen. 4. Es gibt zwischen der Siedlergemeinschaft Am Radeland e.V. und der BSB eine Beförderungsvereinbarung. Wie sieht diese im Detail aus? Mit Schließung der Schule Am Radeland im Jahr 1967 wurde für die Schülerinnen und Schüler aus der Siedlung Bostelbek ein Schulbus angemietet, um den täglichen Schulbesuch sicherzustellen. Weder in der Schule noch im Archiv der zuständigen Behörde sind Unterlagen vorhanden, aus denen hervorginge, dass mit Vertretern der Siedlung Bostelbek eine schriftliche Vereinbarung über die Anmietung eines Schulbusses getroffen wurde. Im Übrigen siehe Drs. 18/2060. 5. Wie kam es zur Neuvergabe des Beförderungsauftrages an ein neues Busunternehmen? Wurden dem neuen Busunternehmen in diesem Zusammenhang auch Streckenpläne, Zeitpläne, Anzahl der Kinder und so weiter mitgeteilt? Wenn ja, welche Informationen wurden im Einzelnen weitergegeben? Leistungen der Schülerbeförderung unterliegen den Regelungen des Vergaberechts. Insofern war in diesem Jahr eine Neuausschreibung der Leistung erforderlich. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde den Unternehmen ein Fahrplan mit Haltestellen und Abfahrtszeiten zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der Kinder war zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht bekannt. Vorgegeben wurde die Bereitstellung eines Fahrzeuges mit mindestens 49 Fahrgastplätzen. 6. Welche Konsequenzen zieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus dem momentanen Desaster bei der Busbeförderung, verursacht durch das neu beauftragte Busunternehmen? Die zuständige Behörde wird weiterhin in engem Kontakt mit der Schule die Qualität der Schulbusbeförderung kontrollieren und die vollständige Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen einfordern. 7. Ab wann können die betroffenen Eltern fest davon ausgehen, dass ihre Kinder pünktlich, verlässlich und sicher in die Schule und wieder nach Hause gebracht werden? Die Schule hat bestätigt, dass die Situation sich gebessert hat und die Beförderung der Kinder sichergestellt ist.