BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6232 21. Wahlperiode 11.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 04.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Herkunft von Überwachungskameras in Hamburg Vor Kurzem wurde über die Medien bekannt, dass es Überwachungskameras gibt, die mit einem Zugang ausgerüstet sind, über den US-Geheimdienste auf die Kameras zugreifen können. Es handelt sich um Geräte des ehemaligen US-Herstellers von Sicherheitstechnik NetBotz. Wohl um den europäischen Markt besser erschließen zu können, ließ sich NetBotz vor geraumer Zeit vom französischen Konzern Schneider Electric aufkaufen. Dem Bundesnachrichtendienst war all dies bereits seit 2005 bekannt, er gab diese Informationen jedoch nicht weiter. Es ist deshalb möglich, dass auch in Hamburg öffentliche Stellen Überwachungssysteme des US-Herstellers Net- Botz angeschafft haben und eine Gefahr der Überwachung durch US-Geheimdienste besteht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Werden durch Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise durch der Aufsicht der FHH unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts Überwachungssysteme eingesetzt, die vom US-Hersteller NetBotz stammen – womöglich auch unter dem Namen des Konzerns Schneider Electric? a. Dabei sollen die in der Drs. 21/5810 vom 09.09.2016 unter I. bis IV. tabellarisch aufgeführten Überwachungskameras berücksichtigt und die jeweiligen Hersteller angegeben werden. Es kommen keine Überwachungssysteme vom erfragten US-Hersteller zum Einsatz. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. b. Von welchem Hersteller stammen die im Rahmen eines Pilotprojekts eingesetzten Body-Kameras der Polizei? Die Hersteller sind Zepcam und TASER. 2. Für den Fall, dass Überwachungskameras im Einsatz sind, bei denen ein Zugang für US-Geheimdienste möglich ist: Welche Konsequenzen hat dies? a. Werden die Geräte sicherheitstechnisch überprüft? Wenn ja, in welchem Zeitraum soll dies abgeschlossen sein? b. Was geschieht, wenn Zugänge, die einen geheimdienstlichen Zugriff ermöglichen, gefunden werden? c. Wird der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeschaltet? Drucksache 21/6232 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Entfällt. 3. Für den Fall, dass von dem in den Medien genannten US-Hersteller keine Überwachungssysteme im Einsatz sind: Von welchen Herstellern stammen die in der Drs. 21/5810 unter I. bis IV. aufgeführten Überwachungskameras ? Eine Abfrage der Behörden in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit hat ergeben, dass die in der Drs. 21/5810 aufgeführten Kameras von folgenden Herstellern stammen: Abus, Alarm-Tec, Almetis, Alpha Com, Axis, Basler, Behnke, Bosch, Burg Wächter, Callisto, Carus, CBC Group, CT Video, Dallmeier, Dekom, Derovis, Eneo, Ever Focus, FAC, Funkwerk, Ganz, Geutebrück, Grundig, HeiTel, Hik Vision, Huviron, Ikgegani, Indexa, JVC Kenwood, Legrand,Lupus-Electronics, Merit Li-Lin, MK Timelaps, Mobotix , Neovo, Netgear, Panasonic, Pelco, Pentatech, Plettac, Renkforce Funk, Ritto, Rosho, Samsung, Santec, Sanyo, Siedle, Siemens, Soligor, Sony, TCS, TP-Link, VC Videocomponents, Verint, Videotronic, VTN, Wired Observation System. 4. Wie wird der Schutz vor geheimdienstlichem Zugriff auf Überwachungskameras gleich welchen Herstellers gewährleistet? a. Wird in Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Konzept zum Schutz vor geheimdienstlichem Zugriff ausgearbeitet oder ist ein solches Konzept bereits ausgearbeitet worden? b. Wie wird sichergestellt, dass sämtliche unmittelbaren oder mittelbaren öffentlichen Stellen (siehe Drs. 21/5810) Schutzmaßnahmen ergreifen? Die öffentlichen Stellen sind jeweils für den Schutz vor geheimdienstlichen Zugriff auf Überwachungskameras selbst verantwortlich. Sichergestellt wird er unter anderem durch die technische Konzeption der verwendeten Geräte, durch die Art und Weise ihres konkreten Gebrauchs sowie durch verschiedene Kontrollmaßnahmen. In diesem Rahmen wird der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eigenverantwortlich einbezogen.