BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6237 21. Wahlperiode 11.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 04.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Quartalsbericht und Halbjahresbericht EP 8.1 PG 277.03 Zu den Kennzahlen B_277_01_010 und B_277_01_0111 führte der Senat im Halbjahresbericht 2016 sowie im 1. Quartalsbericht 2016 aus, dass die Ursache für das Nichterreichen der Planzahlen unter anderem darin zu finden sei, dass „weniger Freiwillige Feuerwehren am Tage im Dienst seien, als bei der Umstellung auf das AGBF-Schutzziel erwartet wurde“ 2. In der 20. Legislaturperiode hatten die Freiwilligen Feuerwehren nach meiner Kenntnis im Innenausschuss vor der Umstellung auf das AGBF-Schutzziel eine freiwillige Zusage für einen Beitrag von mindestens 20 Prozent zur Erfüllungsquote zugesagt. Die mit dem neuen Haushaltsplan-Entwurf im EP 8.1 neu eingeführte Kennzahl B_277_03_0073 weist für 2015 einen Abfall des Ist-Anteiles um 1,6 Prozent auf 40 Prozent dar, der als Planzahl für 2016 bis 2020 fortgeschrieben wird. Die Konstellation wirft einerseits Fragen zur Umsetzung des AGBF-Schutzzieles auf. Darüber hinaus ergeben sich Fragen zur strategischen Planung der Verzahnung von Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehren im Rendevouzverfahren . Des Weiteren ergeben sich Fragen zum Erreichen der durchschnittlichen Planzahlen der Erfüllungsquote aus den Kennzahlen B_277_01_010 und B_277_01_01. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurde die oben genannte freiwillige Zusage über einen Beitrag von 20 Prozent zum Erreichen der Erfüllungsquoten, vonseiten der Freiwilligen Feuerwehren eingehalten? Die Freiwillige Feuerwehr hatte im Betrachtungszeitraum 3. Februar 2014 bis 31. Januar 2015 einen Anteil von 20,6 Prozent, im Betrachtungszeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 einen Anteil von 20,0 Prozent am Schutzzielerreichungsgrad. 1 Erfüllungsquote Eintreffzeiten Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand. 2 Drs. 21/5600 S. 70. 3 Drs. 21/5000 S. 138, „Anteil der sog. kritischen Brände, bei denen unter Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr die Erfüllungsquote Eintreffzeit und der taktischen Mindeststärke innerhalb von <=13 Min. (mind. 16 Funktionen) erreicht wurde“. Drucksache 21/6237 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie erklärt sich der vom Senat in den Berichten dargestellte Effekt hinsichtlich der Nichterreichung der Planzahlen? Siehe Drs.21/5600. 3. Welche Gründe und welche Erklärung gab/gibt es vonseiten der Freiwilligen Feuerwehren für die Fehlprognose des möglichen Beitrages für die Erreichung der Erfüllungsquote a. im Vorfeld und b. während der Schutzzielumstellung? Eine Fehlprognose ist nicht zu erkennen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Bildet die Fortschreibung des Ist-Wertes von Kennzahl B_277_03_007 in den Planzahlen von 2016 – 2020 die vom Senat in den Berichten dargestellte Lage ab? Ja. a. Ist diese Fortschreibung so zu verstehen, dass der Senat den unter den bei der AGBF-Umstellung gestellten Erwartungen liegenden Beitrag der Freiwilligen Feuerwehren bis 2020 für nicht abhilfefähig hält? Wenn ja, haben die Freiwilligen Feuerwehren dieses gegenüber dem Senat bei Erarbeitung der neuen Kennzahl auch dargestellt oder ging diese Annahme vom Senat aus? Der Beitrag der Freiwilligen Feuerwehren am Erreichen der Planzahlen (B_277_03_007) entspricht den Erwartungen der zuständigen Behörde. b. Welche andere Erklärung hat der Senat? Entfällt. 5. Falls die Freiwilligen Feuerwehren die seinerzeit getroffene Zusage zu einem Beitrag von 20 Prozent dauerhaft nicht erfüllen können, welche Auswirkungen hat das auf die Vorteile des Rendevouzverfahrens im Fall eines kritischen Wohnungsbrandes? Reichen die übrigen Vorteile des Rendevouzverfahrens noch aus, um die Planzahlen für 2016 – 2020 realistisch erscheinen zu lassen? Siehe Antwort zu 1.