BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/625 21. Wahlperiode 05.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 28.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Frühe Prävention in Hamburgs Bezirken (III) In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft „Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes und der Meldedatenübermittlungsverordnung “ vom 28.01.14 (Drs. 20/10665) sichert der Senat unter „V. Kosten“ der Bürgerschaft folgendes zu: „Für die fünfzehn in den Bezirksämtern für die Bearbeitung des Einladungswesens erforderlichen Vollzeitkräfte ist die Finanzierung durch das Personalamt gesichert, da die Aufgaben durch Asklepios-Rückkehrer/innen erfüllt werden, die entweder bereits im Modellversuch die Bearbeitung des Einladungswesens vorgenommen haben und noch im Bezirksamt tätig sind oder über den Verteilungsbeschluss der Staatsräte in die Bezirksämter versetzt wurden. Nach Ablauf von 4 Jahren ist eine Überprüfung des dann noch dauerhaft erforderlichen Ressourceneinsatzes in den Bezirksämtern und eine Überprüfung in wie weit dieser weiterhin von Asklepios-Rückkehrerinnen und Rückkehrern gedeckt werden kann vorgesehen. Die Kosten gegebenenfalls erforderlicher Qualifizierungen dieses Personenkreises werden vom Personalamt übernommen .“ Ich frage den Senat: 1. Wann haben welche Staatsräte mit welchen Bezirksamtsleitern im Januar 2014 ein Gespräch über die Babybegrüßungs-Hausbesuche und den Neustart des Einladungswesens beziehungsweise die Kontrolle der U6/U7-Vorsorgeuntersuchungen geführt? Bitte das Datum, die eingeladenen Personen und die Teilnehmer/-innen des Gesprächs nennen. An einer Besprechung am 9. Januar 2014 haben die Staatsrätin der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, der Staatsrat des Personalamtes, die Bezirksamtsleitungen der Bezirksämter Hamburg-Mitte, Altona und Eimsbüttel teilgenommen. Für den Staatsrat für Bezirke hat ein Vertreter der Bezirksaufsichtsbehörde teilgenommen . 2. Haben die Staatsräte den Bezirksamtsleitern in diesem Gespräch 15 Vollzeitkräfte für den Neustart des Einladungswesens zugesichert, wie es in der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft formuliert ist? Wenn nein, warum nicht und wie viele Vollzeitkräfte wurden tatsächlich zugesichert? Nein. Die Anzahl der Stellen war nur am Rande Thema. 3. Wurde von diesem Gespräch zwischen den Staatsräten und den Bezirksamtsleitern eine Gesprächsnotiz beziehungsweise ein Gesprächsprotokoll angefertigt? Drucksache 21/625 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, von welchen Gesprächsteilnehmern und mit welchem Wortlaut ? Wenn nein, warum nicht? Bitte den Wortlaut der Notiz beziehungsweise des Protokolls in der Antwort als Anlage anbei fügen. Es liegt kein Gesprächsprotokoll der Sitzung vom 9. Januar 2014 vor. Der Senat sieht im Übrigen grundsätzlich davon ab, den Wortlaut von Schreiben oder internen Aktenvermerken zu veröffentlichen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich. Diese ist gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) an Voraussetzungen gebunden, die hier nicht vorliegen. 4. In der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs.21/442) teilt der Senat in der Anlage 1 mit, dass das „Stellen-Soll“ „10,75“ und das „Stellen-IST (Beschäftigungsvolumen/VZÄ)“ „11,52“ in der Summe aller sieben Bezirksämter beträgt. Wie definiert der Senat die Begriffe „Stellen-Soll“ und „Stellen-Ist“? Wie erklärt sich der Senat die Differenz zu den vom Senat zugesicherten 15 Vollzeitkräften? Wer hat diese Differenz aus welchen Gründen zu verantworten? 5. Ist es richtig, dass der Senat die Zusicherung gegenüber der Bürgerschaft , dass die Finanzierung der erforderlichen 15 Vollzeitkräfte durch das Personalamt gesichert sei, nicht eingehalten hat? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, warum nicht? 6. Wird der Senat nach Kenntnis dieses Sachverhalts jetzt unverzüglich die Finanzierung der erforderlichen 15 Vollzeitkräfte durch das Personalamt gewährleisten? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? Das „Stellen-Soll“ bezeichnet die im jeweiligen Verwaltungsgliederungsplan ausgebrachte Anzahl der Stellen für eine Organisationseinheit. Das „Stellen-Ist“ nennt den Beschäftigungsumfang (VZÄ) der dafür eingesetzten Personen. Die in Drs. 21/442 genannten Zahlen beziehen sich auf den tatsächlichen Einsatz der Asklepios-Mitarbeiter in den Bezirksämtern. Nach Drs. 20/10665 sollten sich mit der Verstetigung des Einladungswesens fünfzehn Vollzeitkräfte, die vom Personalamt finanziert werden, einerseits aus den Kräften rekrutieren, die bereits im Modellversuch die Bearbeitung des Einladungswesens vorgenommen hatten, andererseits aus den übrigen im Bezirksamt bereits tätigen Asklepios-Rückkehrern, die über den sogenannten Verteilungsbeschluss der Staatsräte vom 19. November 2012 in die Bezirksämter versetzt worden waren. Entsprechend sind im Rahmen der Verstetigung des vormaligen Projektes U6/U7 zum 1. Juli 2013 acht ehemalige Asklepios-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer (sechs Vollkräfte) dauerhaft in die Bezirksämter versetzt worden. Für diese Beschäftigten erstattet das Personalamt bis zu deren Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst die Personalkosten. Aus dem Kreis der über den sogenannten Verteilungsbeschluss der Staatsräte vom 19. November 2012 in die Bezirksämter versetzten Asklepios-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer wurden weiteren sieben Personen durch die Bezirksämter Aufgaben im Kontext U6/U7 übertragen. In dem Verteilungsbeschluss wurde für alle in die Bezirksämter versetzten Rückkehrerinnen und Rückkehrer eine abwachsende Finanzierung der für diesen Personenkreis anfallenden Personalkosten durch das Personalamt vereinbart. Für die im Bereich U6/U7 eingesetzten Asklepios-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer ist daher vereinbarungsgemäß die Finanzierung durch das Personalamt erfolgt. Der konkrete Einsatz der Asklepios-Rückkehrer liegt aber in der Personalhoheit der Bezirksämter. Im Übrigen siehe Drs. 20/10665.