BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6254 21. Wahlperiode 11.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 05.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Lärmbelastung am Duvenacker (II) Am Duvenacker in Hamburg-Eidelstedt sind mehrere Unterkünfte für Flüchtlinge in Planung. Das Gelände liegt jedoch in unmittelbarer Nähe zur Autobahn , weshalb voraussichtlich Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Die Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5746 vom 6. September 2016 geben Anlass zu Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Mit welcher Begründung kann der Senat sich am Duvenacker an Dauerschallpegeln von 70 dB(A) am Tage orientieren, die nur in zu bebauenden Gewerbegebieten beziehungsweise bei einer Blockrandbebauung und nicht in Außengebieten oder neu zu erschließenden allgemeinen Wohngebieten gilt? Bitte exakte Rechtsgrundlage erörtern. Siehe Drs. 21/5443 und Drs. 21/5746. 2. Wie fällt die Schallumleitung an den angrenzenden Grundstücken aus? Wird es zu erhöhtem Lärm an den angrenzenden Grundstücken kommen ? Wenn ja, wie rechtfertigt der Senat dies? Wie will der Senat den Lärm dort begrenzen? Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden die Schallreflexionen gutachterlich untersucht und eventuelle Maßnahmen geprüft. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 3. Wurde in dem Lärmschutzgutachten berücksichtigt, dass der Lärmschutzwall zwar auf 8 Meter erhöht werden soll, jedoch das Grundstück am Duvenacker einige Meter höher als die Fahrbahn liegt, sodass nur noch von einer Wallhöhe von etwa 5 bis 6 Metern die Rede sein kann? Wenn nein, wie fallen die Dezibelwerte nach Berücksichtigung dieser Tatsache aus? Bitte die exakten Dezibelwerte benennen. Ja, im Übrigen siehe Drs. 21/5746.