BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6255 21. Wahlperiode 11.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Joachim Körner, Dirk Nockemann und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 05.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Interessenbekundung Mehrgenerationenhäuser in Hamburg (2) Wie aus den Antworten des Senates zur Anfrage der AfD-Fraktion Drs. 21/5207 hervorgeht, haben sich in den Bezirken, die noch nicht über ein Mehrgenerationenhaus verfügen, interessierte Träger für solche Einrichtungen gefunden. In Eimsbüttel ist dies das Diakonische Werk Hamburg-West/Südholstein, in Hamburg-Nord der BARMBEK°BASCH E.V., in Harburg der AWO Landesverband Hamburg e.V. und in Wandsbek der Erziehungshilfe e.V. Nach den Antworten zu unserer Anfrage haben sich all diese Organisationen am Interessenbekundungsverfahren gemäß Förderrichtlinie Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus beteiligt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wann genau haben die jeweiligen Träger ihre Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren eingereicht? Bezirk Träger Datum der Einreichung der Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren Eimsbüttel Diakonisches Werk Hamburg-West/ Südholstein 30. Mai 2016 Hamburg- Nord BARMBEK°BASCH e.V. Zentrum für Kirche, Kultur und Soziales 8. Juni 2016 Wandsbek Erziehungshilfe e.V. 31. Mai 2016 Harburg AWO Landesverband Hamburg e.V. 31. Mai 2016 2. Wann und von wem sind die jeweiligen Absichtserklärungen der Kommunen zur Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft, die das Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus beinhalten, abgegeben worden? Bezirk Absichtserklärung Termin Verfasser Eimsbüttel 25. Mai 2016 Leitung des Fachamtes Sozialraummanagement Hamburg- Nord Es sind keine Schreiben vom Antragsteller beim Bezirksamt abgefordert worden; es gab nur eine mündliche Zusage des Bezirksamtes. Leitung des Fachamtes Sozialraummanagement Drucksache 21/6255 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirk Absichtserklärung Termin Verfasser Wandsbek 18. Mai 2016 Dezernent Harburg 31. Mai 2016 Dezernent 3. Über die Auswahl der Interessenbekundungen entscheidet das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Liegen diese Entscheidungen bezüglich der oben genannten Organisationen bereits vor? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nein. Im Übrigen: entfällt.