BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6258 21. Wahlperiode 11.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 05.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie ist der Stand des Wasserrettungszentrums an der Alster? Die Außenalster im Zentrum Hamburgs mit dem angrenzenden Alsterpark ist eines der beliebtesten Naherholungsgebiete in der Stadt. Vor allem in den Frühjahrs- und Sommermonaten wird der sogenannte Alstersee von Seglern und Bootsfahrern genutzt, es finden dort Freizeitfahrten, Trainings und Regatten statt. Allerdings fehlt bis heute eine ausreichend ausgestattete zentrale Wasserrettungsstelle, von der aus die in der Wasserwacht tätigen Organisationen in Notfällen schnell ausrücken können und die mit den notwendigen Räumlichkeiten ausgestattet ist. Am 08.09.2016 nun verabschiedete die Bürgerschaft einstimmig mit dem Antrag 21/5553 den Auftrag an den Senat, ein Betriebskonzept für ein Wasserrettungszentrum zu erstellen und für die Planung 195.000 Euro bereitzustellen. Der Antrag sieht ausdrücklich vor, dass alle auch bisher an der Wasserrettung beteiligten Organisationen zukünftig dieses Wasserrettungszentrum nutzen können sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Von welchen Stützpunkten beziehungsweise Orten aus werden Rettungseinsätze auf der Alster bisher und von welchen Organisationen im Einzelnen gefahren beziehungsweise betrieben? Siehe Drs. 20/8976. 2. a) Welche Behörden sind für die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 08.09.2016 (Drs. 21/5553) zuständig? Die Behörde für Inneres und Sport. b) Wurden vonseiten des Senats beziehungsweise der zuständige(n) Behörde(n) bereits Gespräche mit der ARGE Wasser und den weiteren an der Wasserrettung beteiligten Organisationen über die Bedarfe der Einrichtung einer Wasserrettungswacht geführt? Wenn ja: Wann, welche Organisationen waren beteiligt und mit welchem Ergebnis wurden die Gespräche geführt? Wenn nein: Warum nicht? Die Feuerwehr steht in ständigem Kontakt mit den Mitgliedern der ARGE-Wasserrettung . Die inhaltliche Vorbereitung für Gespräche im Sinne der Fragestellung ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/6258 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. a) Von wem beziehungsweise von welchen Organisationen soll eine neue Wasserrettungswacht in welchem Umfang betrieben werden? b) Wer beziehungsweise welche Organisationen sollen das neue Wasserrettungszentrum zukünftig nutzen beziehungsweise wie wird die im Antrag geforderte Nutzungsmöglichkeit durch alle Organisationen sichergestellt? Das Wasserrettungszentrum soll durch die bisher in die Wasserrettung auf der Alster eingebundenen Organisationen genutzt werden können. Unter Federführung der Feuerwehr erfolgt die Erstellung eines Betriebskonzepts. c) Auf welchen Rechtsgrundlagen sollen Genehmigung, Bau und Betrieb der Wasserrettungswacht erfolgen, und auf welcher Rechtsgrundlage soll der Betrieb der benötigten Rettungsboote genehmigt werden? Liegeplätze für Schwimmkörper sind in einem Wasserrechtsverfahren nach § 15 des Hamburgischen Wassergesetzes in Verbindung mit den §§ 27 bis 30 Absatz 1 der Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung) vom 12. Juli 1979 zu bescheiden. Die erforderlichen maschinenangetriebenen Fahrzeuge der beteiligten Organisationen in der ARGE Wasserrettung haben für den Einsatz auf der Alster eine Fahrerlaubnis nach § 2 der Verordnung zur Regelung der Benutzung der Alster mit maschinenangetriebenen Fahrzeugen (Alsterschifffahrtsverordnung) vom 03.01.2006 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 2 ). Im Katastrophenfall entscheidet die federführende Dienststelle der Feuerwehr über den Einsatz von weiteren Fahrzeugen der ARGE-Wasserrettung. d) Wird für eine mögliche neue Wasserrettungswacht eine neue Steganlage an der Alster geplant und erstellt, damit die Rettungsboote dort liegen können? Wie viele Liegeplätze werden geplant und ist es möglich, dass auch zukünftig dort zusätzliche Rettungsboote für Großveranstaltungen liegen? e) Ist in diesem Zusammenhang gegebenenfalls eine Renovierung der bereits vorhandenen Wasserschutzpolizei-Außenstelle vorgesehen? Wenn ja: ab wann und in welchem Umfang? Wenn nein: warum nicht? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.