BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6265 21. Wahlperiode 11.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 05.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Verweigert Hamburg die Umsetzung des ProstituiertenSCHUTZgesetzes ? (II) Der Bundesrat hat am 23. September 2016 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen gebilligt. Damit tritt das Gesetz am 1. Juli 2017 in Kraft. Das heißt, Hamburg muss spätestens im Januar 2017 mit der Schulung der zuständigen Mitarbeiter beginnen. Bis dahin müssen Zuständigkeit und Finanzierung geklärt sein. Auf die Schriftliche Kleine Anfrage vom 14. September 2016 (Drs. 21/5942) hatte der Senat keinerlei Auskünfte zum derzeitigen Stand der Planung gegeben. Stattdessen wurde auf das noch laufende Gesetzgebungsverfahren verwiesen. Dieses ist jedoch mit Billigung durch den Bundesrat beendet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Die Umsetzung des Gesetzes wird von den Ländern durch eine nach Landesrecht zu bestimmende zuständige Behörde vollzogen. Hat der Senat bereits bestimmt, welche Behörde das in Hamburg sein wird und wenn ja, warum wurde sich für diese Behörde entschieden? Wenn nein, warum hat der Senat noch keine Behörde bestimmt beziehungsweise wann beabsichtigt er dies zu tun? 2. Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, ob eine Tätigkeit einer nicht ortsansässigen Prostituierten im Landesgebiet eine Anmeldung bei einer Behörde des jeweiligen Landes auslöst oder eine Anmeldung in einem anderen Bundesland als ausreichend angesehen wird. Hat sich der Senat bereits für eine Variante entschieden und wenn ja, warum hat er sich für dieses Variante entschieden? Wenn nein, warum hat sich der Senat noch nicht für eine Variante entschieden beziehungsweise wann beabsichtigt er dies zu tun? 3. Beginnt die Schulung der Mitarbeiter in der zuständigen Behörde im Januar 2017? Wenn ja, wie viele Mitarbeiter werden geschult werden? Wenn nein, warum beginnt die Schulung nicht zu diesem Zeitpunkt beziehungsweise wann ist sie vorgesehen und über welchen Zeitraum? 4. Gibt es bereits ein Ausbildungskonzept für die Mitarbeiterschulung? Wenn ja, was beinhaltet dieses und wer hat es erarbeitet? Wenn nein, warum gibt es kein Ausbildungsbildungskonzept beziehungsweise wann wird dieses durch wen erarbeitet? Drucksache 21/6265 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Mit welchen Kosten rechnen Senat oder zuständige Behörde für die Umsetzung des Gesetzes? In welchem Einzelplan und in welcher Produktgruppe des Haushaltsplan-Entwurfes 2017/2018 schlagen sie sich jeweils nieder? Wie viel VZÄ werden für die Umsetzung an welcher Stelle zusätzlich eingeplant? Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nimmt ministerielle Grundsatzaufgaben zu den Themen Menschenhandel und Prostitution wahr. Daher übernimmt auch die BASFI die Federführung für den Hamburger Umsetzungsprozess für das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG). Mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens beginnt sowohl in Hamburg als auch in Abstimmung mit dem federführenden Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe § 36 ProstSchG, Verordnungsermächtigung) der fachliche Diskurs über die Umsetzung des Gesetzes sowie die Etablierung der dazu notwendigen Strukturen. In diesem Zusammenhang werden auch die damit verbundenen notwenigen finanziellen und personellen Ressourcen ermittelt. Dieser komplexe Abstimmungs- und Beteiligungsprozess wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen . Im Übrigen siehe Drs. 21/5942.