BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6274 21. Wahlperiode 14.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 06.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Belastung der Hamburger Justiz – Situation der Verwaltungsgerichtsbarkeit (III) Die Belastung am Verwaltungsgericht Hamburg ist weiterhin hoch. Allein in 2015 gab es insgesamt 1.702 Neuzugänge bei Klagen in Asylsachen, die am Verwaltungsgericht eingegangen sind, in 2013 waren es noch 889.1 Bisher angekündigte verlässliche Standards in der Rechtsprechung und effektivere Verfahrensabläufe durch Eröffnung einer weiteren Instanz (Oberverwaltungsgericht ) wurden auf der Justizministerkonferenz am 12. November 2015 in Berlin gefordert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie haben sich die Zahlen der Neuzugänge von 2015 bis Oktober 2016 am Hamburger Verwaltungsgericht bezogen auf a. Klagen in allgemeinen Sachen, b. Klagen in Asylsachen, c. Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in allgemeinen Sachen, d. Verfahren im asylrechtlichen Eilverfahren entwickelt? e. Wie viele Klagen bei „Dublin-Verfahren“ sind darunter? 2. Wie viele Neuzugänge gab für allgemeine Verfahren, beispielsweise Baurecht, Ausländerrecht oder Hochschulzulassungsrecht in 2015 und 2016? Wie hat sich dies zu 2014 verändert? Verwaltungsgericht Hamburg - Neuzugänge 2014 2015 2016 (bis 30.09.) 1 Klagen in allgemeinen Sachen 1.860 1.673 1.320 Klagen in Asylsachen 1.685 1.812 davon in „Dublin-Sachen“ 2 k.A. k.A. Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in allgemeinen Sachen 2.952 2.950 2.090 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in Asylsachen 1.318 689 davon in „Dublin-Sachen“ 2 k.A. k.A. 1) Für Oktober 2016 liegen noch keine Zahlen vor. 2) Die sogenannten Dublin-Verfahren werden nur im Falle der Erledigung und erst seit Beginn des Jahres 2016 erfasst. Bestände und Neuzugänge lassen sich aus der bundeseinheitli- 1 Vergleiche Drs. 21/3455. Drucksache 21/6274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 chen Geschäftsstatistik nicht ermitteln. Eine händische Auswertung sämtlicher Neuzugänge und Bestandsakten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie viele erledigte Verfahren gab es von 2015 bis 2016 (bitte auch in Dublin-Verfahren und andere gliedern)? Wie viele Verfahren laufen noch (bitte auch in Dublin-Verfahren und andere gliedern)? Verwaltungsgericht Hamburg - Erledigungen 2015 2016 (bis 30.09.) 1 Klagen in allgemeinen Sachen 1.710 1.256 Klagen in Asylsachen 1.572 946 davon in „Dublin-Sachen“ 2 k.A. 14 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in allgemeinen Sachen 3.031 1.094 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in Asylsachen 1.361 728 davon in „Dublin-Sachen“ 2 k.A. 54 Verwaltungsgericht Hamburg - Bestand nicht erledigter Verfahren am 30.09.2016 1 Klagen in allgemeinen Sachen 2.392 Klagen in Asylsachen 2.242 davon in „Dublin-Sachen“ 2 k.A. Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in allgemeinen Sachen 3 1.171 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in Asylsachen 153 davon in „Dublin-Sachen“ 2 k.A. 1) Für Oktober 2016 liegen noch keine Zahlen vor. 2) Die sogenannten Dublin-Verfahren werden nur im Falle der Erledigung und erst seit Beginn des Jahres 2016 erfasst. Bestände und Neuzugänge lassen sich aus der bundeseinheitlichen Geschäftsstatistik nicht ermitteln. Eine händische Auswertung sämtlicher Neuzugänge und Bestandsakten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3) Von den 1.171 laufenden Rechtsschutzverfahren in allgemeinen Sachen entfallen alleine 951 Verfahren auf Numerus-Clausus-Sachen, die regelmäßig im 3. Quartal in großer Zahl eingehen und im 4. Quartal weitgehend erledigt werden. 4. Welche krankheitsbedingte Fehlzeitenquote ist für das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht in 2016 für die Richterinnen und Richter sowie für das Personal im Servicebereich festgestellt worden, auch im Vergleich zum Durchschnitt in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit der Freien und Hansestadt Hamburg? Verwaltungsgericht Januar bis Juli 2016 Berufskategorien Bürofach-/Bürohilfskräfte 7,5% Richter/innen, Staatsanwälte/innen 3,2% Oberverwaltungsgericht Januar bis Juli 2016 Berufskategorien Bürofach-/Bürohilfskräfte 9,6% Richter/innen, Staatsanwälte/innen 6,2% Amtsgerichte Januar bis Juli 2016 Berufskategorien Bürofach-/Bürohilfskräfte 6,0% Richter/innen, Staatsanwälte/innen 2,5% Landgericht Januar bis Juli 2016 Berufskategorien Bürofach-/Bürohilfskräfte 8,7% Richter/innen, Staatsanwälte/innen 2,2% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6274 3 Hanseatische Oberlandesgericht Januar bis Juli 2016 Berufskategorien Bürofach-/Bürohilfskräfte 10,5% Richter/innen, Staatsanwälte/innen 1,2% 1) Die Fehlzeitenquote für die Monate August und September liegt aufgrund der Umstellung auf eine neue Fehlzeitenanalyse noch nicht valide vor. 5. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Belastungssituation am Verwaltungsgericht anhand der gestiegenen Komplexität der Verfahren? Wann wird der in Drs. 21/2484 aufgeführte Bewertungsprozess abgeschlossen sein (gegebenenfalls Zeitraum angeben)? Die Bewertung der Belastungssituation ist bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2017/2018 berücksichtigt worden und war auch Gegenstand der Beratungen im Justizausschuss , siehe Drs. 21/5000. Auf die Stellungnahme des Ausschusses für Justiz und Datenschutz an den federführenden Haushaltsausschuss über die Drs. 21/5000 und 21/5759 wird auszugsweise verwiesen: „…Eingangsstatement der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten Der Vorsitzende bat die anwesenden Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten in einem kurzen Statement die Situation des jeweiligen Gerichts darzustellen… Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Der Präsident des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts teilte mit, mit dem, was der Haushaltsplan vorsehe, würden die Aufgaben des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts bewältigt werden können. Er wollte in Anknüpfung an die Stellungnahme vom letzten Jahr, die allen bekannt sei, ein paar Punkte hervorheben. Im organisatorischen Bereich seien sie, dadurch dass die Einheitssachbearbeitung – alle Bereiche von Kosten über Protokoll bis hin zur Geschäftsstelle/Schreibdienst – konsequent umgesetzt worden sei, in der Lage, auch (Krankheits-)Ausfälle mit wenig Personal auffangen zu können. Dies liege nicht zuletzt an der hohen Motivation der Mitarbeiter in den Geschäftsstellen. Hinsichtlich der Rechtsprechung schickte der Präsident voraus, das Hamburgische Oberverwaltungsgericht sei im Vergleich zu großen Gerichten mit 20 und mehr Senaten mit seinen fünf Senaten ein mittelgroßes Gericht. Diese großen Gerichte hätten strukturell ganz andere Voraussetzungen und könnten die über 100 verschiedenen Sachgebiete durch Spezialisierung sehr viel effizienter bewältigen, als dies ein kleines oder mittelgroßes Gericht schaffen könnte. Vor diesem Hintergrund sei aus seiner Sicht die Entscheidung, zum 1.1.2015 den Fünften Senat wieder einzuführen, eine wesentliche gewesen, um den Abbau von Altbeständen und die Verbesserung der Laufzeiten besser schaffen zu können. Es sei ihnen gelungen, die Anzahl der Altverfahren zu verringern – beispielsweise Wilhelmsburger Reichsstraße, Süderelbe. Im Januar 2015 habe es noch zehn Verfahren gegeben, die älter als vier Jahre gewesen seien, momentan gebe es nur noch ein solches Verfahren. Dies sei der Weg, den sie weiter beschreiten wollten, der jedoch kurzfristig, weil diese erledigten Verfahren in die Berechnung der Laufzeit mit eingingen, dazu führe, dass sich die Laufzeiten zunächst verlängerten. Aber perspektivisch würden die neu eingehenden Verfahren zügig und unter dem Bundesdurchschnitt liegend erledigt werden. Zudem sei der Zweite Senat, der für Baurecht und Normenkontrollverfahren – Bebauungspläne – zuständig sei und 38 Verfahren liegen gehabt habe, völlig vom Ausländerrecht, das auf drei andere Senate verteilt worden sei, entlastet worden, um den Zweiten Senat in die Lage zu versetzen, diese auch für die Stadt wichtigen Bebauungsplanverfahren zeitnäher abzuarbeiten. Mithin seien sie auf einem guten Weg, um die Zielsetzung Altverfahren abzubauen und Laufzeiten zu verkürzen weiter zu erreichen. Für die Zukunft müssten sie in der Lage sein, Veränderungen und auch Zunahmen zu bewältigen. Er müsse allerdings darauf hinweisen, dass die Außenstelle des Bundesamtes immer noch eine Reihe von Altbeständen habe, die sich schon jetzt bemerkbar Drucksache 21/6274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 machten beim Abbau, denn die Anzahl der Asylklageverfahren habe zugenommen. Infolge werde es auch bei den ausländerrechtlichen Verfahren einen Anstieg geben und dazu kommen, dass auch die Normalverfahren wieder verstärkt bearbeitet würden . Er könne nicht ausschließen, dass dieses dann zu einer Zunahme der Eingangszahlen am Oberverwaltungsgericht führen werde. Wenn dies eine Relevanz erreichte, die sich auf die Bewältigung der Arbeit im Hinblick auf Verlängerung der Laufzeiten auswirkte, würden sie dies melden, aber zurzeit seien sie gut aufgestellt. Verwaltungsgericht Hamburg Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Hamburg legte dar, vor zwei Jahren seien sie noch in großer Sorge gewesen wegen des erhöhten Zuwachses an Asylverfahrenseingängen , aber gerade im Hinblick auf diese erhöhte Eingangssituation sei ihnen erheblich geholfen worden. Sie hätten neue Kammern bekommen, insbesondere auch neues Servicepersonal, was ihnen ermögliche, durch organisatorische Maßnahmen erhebliche Verbesserungen auch in diesem Bereich herbeizuführen. Aus diesem Grunde könne sie sagen, in der derzeitigen Lage mit dem Personal gut auszukommen . Zur Frage, wie es in der näheren Zukunft aussehen werde, könne sie sagen, am Anfang des Jahres 2016 sei es zu einem Rückgang von Eingängen aus dem Bereich des Asylverfahrens gekommen, die jedoch in den letzten zwei, drei Monaten wieder gestiegen seien. Die Eilverfahren, die das Gericht im Jahre 2015 ganz erheblich beschäftigt hätten, seien jetzt allerdings eher rückläufig, es sei aber auch nicht für jedes Hauptsacheverfahren ein Eilverfahren vorgesehen und möglich. Das Verwaltungsgericht sei bei den Eingängen im Asylbereich abhängig von dem Entscheidungsverhalten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wobei hierbei für sie die Außenstelle Hamburg zuständig sei. Mit dieser Außenstelle ständen sie in ständigen Kontakt, um sich frühzeitig darauf einstellen zu können, in welcher Weise dort beabsichtigt werde, Entscheidungen in naher Zukunft vorzunehmen. Sie hätten auch jetzt im Hinblick auf diese Eingangszahlen informell dort angefragt und wüssten, dass der Bestand beim BAMF/Außenstelle Hamburg noch erheblich sei. Die Zahl für den 1.8.2016 liege bei über 16.000 Verfahren. Dies bedeute nicht, dass diese alle beim Verwaltungsgericht Hamburg anlandeten. Es sei aber die Frage, woher diese hohen Bestände beim BAMF kämen. Hierfür seien ihnen informell zwei Gründe genannt worden. Zum einen sei es erst jetzt gelungen, alle diejenigen zu registrieren, die sich schon zuvor als Asylbewerber in Hamburg aufgehalten hätten, aber noch nicht registriert gewesen seien. Dies habe zu einem erheblichen Aufbau der Bestände geführt. Zum anderen sei das BAMF im Begriff, weiteres Personal aufzustocken, welches eine Weile in Anspruch nehme, denn das Personal müsse zunächst ausgewählt und dann entsprechend geschult werden. Informell sei ihr mitgeteilt worden, dass das Personal, das nur die Entscheider betreffe, bis zum Herbst vervierfacht werden solle. Im Hinblick auf die Klageverfahren, die in der Regel dolmetschergestützt in mündlicher Verhandlung geschähen und mit Beweisaufnahmen verbunden seien, würden sie sicherlich in naher Zukunft ausreichend zu tun haben. Sie seien aber zuversichtlich, dies schaffen zu können, denn sie seien verstärkt worden, was ihnen ermöglicht habe, die bereits angesprochenen organisatorischen Verbesserungen in Abläufen vorzunehmen , so zum Beispiel die elektronische Rechtsverkehrsmöglichkeiten mit dem BAMF zu verbessern. Sie beschäftigten sich jedoch nicht nur mit Asylverfahren, sondern jede Kammer habe darüber hinaus eine Spezialzuständigkeit für allgemeine Verfahren, beispielsweise aus dem Baurecht, Ausländerrecht oder Hochschulzulassungsrecht. In Bezug auf diese allgemeinen Verfahren sei ein leichter Anstieg beim Verwaltungsgericht zu verzeichnen . Zur Komplexität der Verfahren wolle sie gern auf die den Abgeordneten bekannten beiden Schreiben verweisen. Die Justizbehörde sei mit ihnen einer Meinung , dass die zeitlichen Aufschreibungen, die im ersten Halbjahr im Rahmen der PEBB§Y-Facherhebung durchgeführt worden seien, auch in Zukunft die Besonderheiten des Stadtstaates Hamburg und der Metropolregion gut widerspiegelten. Zusammengefasst lasse sich für das Verwaltungsgericht Hamburg sagen, dass sie derzeit mit der personellen Ausstattung auskämen und hofften, die weiteren Zuwäch- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6274 5 se mit Bordmitteln meistern zu können. Anderenfalls würden sie sich sonst gern melden , schloss die Präsidentin ihre Ausführungen ab.“ 6. Ist das Verwaltungsgericht in 2016 um eine weitere Kammer und zwei zusätzliche Kräfte für den Servicebereich verstärkt worden? Wenn nein, warum nicht und welche Personalverstärkungen sind bis 2018 geplant? Ja. 7. Wie viele Gespräche, auch ressortübergreifend, zur Optimierung von Geschäftsabläufen gab es in 2015 und 2016? An wie vielen Gesprächen haben welche Vertreter der Justizbehörde teilgenommen? Es findet ein ständiger und intensiver Austausch zwischen dem Verwaltungsgericht, dem Oberverwaltungsgericht und der zuständigen Behörde statt. Die Anzahl von Gesprächen wird statistisch nicht erfasst und kann auch rückwirkend nicht ermittelt werden. Neben Gesprächskontakten der zuständigen Behörde mit dem Verwaltungsgericht Hamburg und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Außenstelle Hamburg, bestanden Kontakte auch direkt zwischen dem Verwaltungsgericht Hamburg und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Außenstelle Hamburg, sowie der Behörde für Inneres und Sport. 8. Wie ist der aktuelle Stand zur Forderung auf der Justizministerkonferenz vom 12. November 2015, bei asylrechtlichen Eilverfahren eine weitere Instanz (Oberverwaltungsgericht) zu eröffnen? a. Welches sind die Ergebnisse der Sitzung der Arbeitsgruppe Ende März 2016? b. In welchem Zeitraum sollen welche Ziele umgesetzt werden? c. Welche weiteren Sitzungen sind geplant? d. Was hat die Unterarbeitsgruppe „Rechtsmittel“ unter Beteiligung von Hamburg bisher erarbeitet? Die länderoffene Arbeitsgruppe „Asylprozess“ hat für die Justizministerkonferenz vom 1. und 2. Juni 2016 einen Zwischenbericht erstellt. In diesem wurden mehr als 20 Rechtsetzungsvorschläge mit Bezug zum Asylprozess aus der politischen und gerichtspraktischen Diskussion vorgestellt und bewertet. Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe im Zwischenbericht sollen insgesamt zehn Rechtsetzungsvorschläge zur Änderung des Asylprozessrechts und des darauf bezogenen Haftrechts umgesetzt werden. Dieser Zwischenbericht wurde mit dem Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister zur Kenntnis genommen. Ferner haben sich die Justizministerinnen und Justizminister für konkrete Änderungen des Asylprozessrechts und des darauf bezogenen Haftrechts sowie für deren zeitnahe Umsetzung ausgesprochen (siehe TOP I.1. Ziffer 3 des Beschlusses). In dem Beschluss wurde die Arbeitsgruppe daher gebeten, ihre Beratungen fortzusetzen und in die weiteren Prüfungen neue Regelungsvorschläge aufzunehmen, die in dem Zwischenbericht noch keine Berücksichtigung finden konnten . Die Unterarbeitsgruppe „Rechtsmittelverfahren“ hat insgesamt fünf Rechtsetzungsvorschläge erarbeitet. Diese wurden in dem Zwischenbericht im Einzelnen dargestellt. Hiervon wurden drei Vorschläge nach den Empfehlungen im Zwischenbericht zur Umsetzung beschlossen (siehe TOP I.1., Ziffern 3 g. bis i. des Beschlusses). Dabei wurden der Regelungsvorschlag „Berufungszulassung (auch) durch das Verwaltungsgericht bei grundsätzlicher Bedeutung der Asylsache und bei Divergenz (§ 78 Absatz 2 AsylG)“ von Hamburg vorgeschlagen und erarbeitet sowie der Regelungsvorschlag „Beschränkte Zulassungsbeschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei grundsätzlicher Bedeutung der Asylsache (§ 80 AsylG)“ in Zusammenarbeit mit Niedersachsen. Drucksache 21/6274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz vom 1. und 2 Juni 2016 sind unter https://mdjev.brandenburg.de/justiz/justizministerkonferenz-2016.html abrufbar.