BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6275 21. Wahlperiode 14.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 06.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Busbeschleunigung (90) Die Drs. 21/5600 gibt an, dass das Busbeschleunigungsprogramm zwei Jahre länger dauern wird als ursprünglich vorgesehen (Einzelplan 7.0, Seite 32). Aufgrund der doppischen Haushaltsdarstellung ist nicht ersichtlich, wie die Restmittel für das Busbeschleunigungsprogramm bis zur Fertigstellung verteilt werden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch waren die aus 2015 nach 2016 übertragenen konsumtiven und investiven Reste des Busbeschleunigungsprogramms? Von den investiven Ermächtigungsüberträgen 2015 sind rund 15 Millionen Euro im Investitionsprogramm Busbeschleunigungsprogramm I nach 2016 übertragen worden. Eine Untergliederung konsumtiver Ermächtigungsüberträge der Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit der Produktgruppe 269.02 wird im doppischen Haushaltsplan nicht ausgewiesen. 2. In welchem Umfang wurden sie 2016 verbraucht? In welchem Umfangwurde der eigentliche Planansatz 2016 bereits ausgenutzt? Die Ermächtigungsüberträge bilden mit den fortgeschriebenen Planansätzen das jeweilige Gesamtbudget für abzudeckende Kosten und Auszahlungen. Bei konsumtiven Kosten oder investiven Auszahlungen kann grundsätzlich nicht differenziert werden, ob sie aus den fortgeschriebenen Planansätzen des laufenden Jahres oder Ermächtigungsüberträgen aus Vorjahren geleistet werden. Die bislang für das Jahr 2016 für das Busbeschleunigungsprogramm mit Stand 31. August 2016 angefallenen Ist-Auszahlungen betragen rund 7 Millionen Euro und die Ist-Kosten rund 4 Millionen Euro. Diese Summen liegen unter dem Planansatz 2016. 3. Welche Verpflichtungsermächtigungen wurden in welchem Umfang in diesem Jahr, 2015 sowie in den Vorjahren genutzt? Im Jahr 2013 wurden Verpflichtungen für Folgejahre von rund 20 Millionen Euro eingegangen , im Jahr 2014 von rund 36 Millionen Euro und im Jahr 2015 von rund 45 Millionen Euro. 4. Wie sollten die Mittel für das Haushaltsjahr 2017/2018 bis zur Fertigstellung des Busbeschleunigungsprogrammes über die Jahre verteilt werden , bevor die Verzögerung des Zeitplanes einberechnet wurde? Seit Umstellung auf den doppischen Haushalt ab 2015 werden nur diejenigen Auszahlungen investiv veranschlagt, die zu aktivierungsfähigem Anlagevermögen führen. Weitere Aufwendungen werden als konsumtive Kosten im Produkt Stadtstraßen und Drucksache 21/6275 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Brücken (Hamburg) der Produktgruppe 26902 Infrastruktur berücksichtigt, aber nicht ausgewiesen. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2017/2018 wird das Busbeschleunigungsprogramm nicht einzeln ausgewiesen, sondern mit dem Programm Öffentliche Straße und Wege im neuen Investitionsprogramm Öffentliche Straßeninfrastruktur zusammengeführt. Im Übrigen siehe Haushaltsplan 2013/2014 und Finanzplanung 2012 bis 2016 (Titel 7200.770.01 Busbeschleunigungsprogramm), Haushaltsplan 2015/2016 und Finanzbericht 2015/2016 sowie Drs. 20/2508. 5. Wie sollen die Mittel nun, da sich das Busbeschleunigungsprogramm um zwei Jahre verlängert (Drs. 21/5600 – Einzelplan 7.0, Seite 32), verteilt werden? Die derzeitigen Prognosen sehen folgende gerundeten Gesamtausgaben vor: 2016: 23 Millionen Euro 2017: 18 Millionen Euro 2018: 24 Millionen Euro 2019: 13 Millionen Euro Über die Planansätze des Investitionsprogramms Öffentliche Straßeninfrastruktur hinausgehende Auszahlungen werden durch Ermächtigungsüberträge oder Verstärkungen aus dem Zentralen Programm Verkehr und Straßenwesen (Produktgruppe 26904) abgedeckt. 6. In welchen Produkten beziehungsweise Investitionsprogrammen oder Einzelinvestitionen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 (Drs. 21/5000) in jeweils welchem Umfang Mittel für das Busbeschleunigungsprogramm eingeplant? (Bitte jahresweise auflisten.) Die konsumtiven Anteile für die Busbeschleunigung werden als anteilige Kosten im Produkt Stadtstraßen und Brücken (Hamburg), die investiven Auszahlungen ab 2017 anteilig im Investitionsprogramm Öffentliche Straßeninfrastruktur geplant. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.