BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6277 21. Wahlperiode 14.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 06.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Gute Arbeit, angemessene Bezahlung? In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4492 gab der Senat an, dass im Bereich der Justizvollzugsanstalten die Dienstposten der Gefangenenverwaltung (Vollzugsgeschäftsstellen/Zahlstellen) der Laufbahngruppe 1, zweites Eingangsamt, neu bewertet wurden. Von der Neubewertung waren insgesamt 18 Dienstposten Sachbearbeitung – bisher ROS A 7, jetzt RHS A 8 – und ein Dienstposten Leitung Zahlstelle – bisher RHS A 8, jetzt AI A 9 – betroffen. Der Senat gab an, dass diese Stellenhebungen durch vollzugsinterne Stellenverlagerungen im Rahmen der Stellenbewirtschaftung sukzessive umgesetzt werden können. Einen konkreten Zeitplan konnte er noch nicht benennen , da noch Abstimmungsbedarf mit den Leitungen der Justizvollzugsanstalten bestünde. Mittlerweile sind knapp fünf Monate vergangen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist jeweils der Sachstand der Umsetzung zu den Stellenhebungen der 19 genannten Dienstposten? a. Seit jeweils wann erhalten wie viele der 19 Dienstposteninhaber die ihnen zustehende höhere Besoldungsstufe? b. Welche vollzugsinternen Stellenverlagerungen wurden hierfür durchgeführt? c. Falls noch nicht alle Stellenhebungen durchgeführt wurden, weshalb nicht und wann wird dies der Fall sein? Es ist beabsichtigt, eine der Verwaltung zugeordnete, freie Stelle neu zu besetzen. Darüber hinaus kann kein konkreter Zeitplan benannt werden, wann alle benannten Dienstposten mit entsprechenden Stellen ausgestattet sein werden, da lediglich die aus Altersgründen frei werdenden Stellen planbar sind. 2. Erhalten die Dienstposteninhaber ihr Gehalt nach der höheren Besoldungsstufe rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Neubewertung? Falls nein, weshalb nicht? Siehe § 9 Absatz 4 Hamburgisches Beamtengesetz.