BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6281 21. Wahlperiode 14.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Mehmet Yildiz und Deniz Celik (DIE LINKE) vom 07.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Fachkräftebeschäftigung bei der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH und der Elbkinder KITA Hamburg Servicegesellschaft mbH (EKSG) Im Bereich der Kindertagesbetreuung werden vor allem aufgrund steigender Betreuungsquoten im Krippenbereich und bei den zusätzlichen null- bis sechsjährigen Kindern aus Flüchtlingsfamilien in erhöhtem Masse Fachkräfte gebraucht. Der Trend zur ganztägigen Beschulung und die erhöhten Bedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe verstärken diesen Trend der Fachkräftebedarfe . Auch bei den Hamburger Kita-Trägern wird um jede Fachkraft gerungen. Da ist es unverständlich, dass der Träger „Elbkinder“ nach unseren Informationen immer noch mit Instrumenten wie Werkverträgen, befristeten Beschäftigungen und Honorarkräften arbeitet. Weder der Senat noch die Geschäftsleitung haben bisher ausreichend reagiert, um diesen Missstand zu beseitigen . Unbesetzte Stellen und Personaldruck durch Abwesenheiten verschärfen die Situation. Die oben genannten Formen der Beschäftigung finden sich auch bei der Servicegesellschaft der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH. Wir fragen den Senat: Aufgabe von Elbkinder Hamburger Kitas gGmbH (Elbkinder) als Hamburgs größtem Kita-Träger ist es, im Sinne der gesetzlichen Aufgabenstellung des SGB VIII Kinder in altersgemäßer Form zu fördern und für die Eltern Kindererziehung und Berufstätigkeit vereinbar zu machen, indem sie eine verlässliche und flexible Betreuung gewährleisten . Darüber hinaus unterstützen die Elbkinder Arbeitgeber in dem Bemühen um eine gute Betreuung für die Kinder ihrer Mitarbeiter, in dem sie eine Betriebskita betreiben und Unternehmen in unterschiedlichen Formen Belegungsmöglichkeiten in ihren Kindertagesstätten zur Verfügung stellen. Elbkinder beschäftigt insgesamt 4.643 Personen in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Es ist Aufgabe der Geschäftsführung der Elbkinder, die Betriebsstrukturen so zu gestalten, dass das Unternehmen im Wettbewerb bestehen kann, um diese Arbeitsplätze auch auf Dauer erhalten zu können und dabei befristete Arbeitsverträge nur im Ausnahmefall abzuschließen. Ein Merkmal der Beschäftigungsstruktur ist ein Frauenanteil von rund 90 Prozent, wie er im Sozial- und Erziehungsdienst nicht untypisch ist. Gerade vor diesem Hintergrund ist die Geschäftsführung der Elbkinder bestrebt, ihren Beschäftigten die gute und verlässliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Dies führt zu vergleichsweise häufigen Vertretungssituationen, vor allem für Eltern- und Pflegezeiten, aber auch durch Beschäftigungsverbote aufgrund von Schwangerschaften. Drucksache 21/6281 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hinzu kommt, dass der Kita-Markt starken Belegungsschwankungen unterliegt, die sich aus den Betreuungsumfängen der Gutscheine ergeben und die monatlich schwanken können. Auf diese Effekte muss die Geschäftsführung auch flexibel reagieren können. Die Kitas der Elbkinder werden dezentral gesteuert, und jede Kita muss für sich wirtschaftlich denken und entscheiden. Daher stellt auch jede Kita-Leitung für ihre Kita das erforderliche Personal ein und errechnet anhand der Belegungsschwankungen, für welchen Zeitraum der Personalbedarf über die Gutscheine refinanziert ist. Unbeschadet dessen stellen unbefristete Arbeitsverträge den ganz überwiegenden Anteil der Beschäftigungsverhältnisse bei den Elbkindern dar. Von den insgesamt 478 befristeten Verträgen (Stand 30.06.2016) sind 276 nach § 14 (1) TzBfG „mit Sachgrund “ (sie entfallen auf die oben genannten Vertretungssituationen) und 202 nach § 14 (2) TzBfG „ohne Sachgrund“ befristet. Die sogenannten sachgrundlosen Befristungen kommen allein zum Tragen, wenn die Dauer des Personalbedarfs einer Kita nach dem Kalender rechtlich nicht einwandfrei definierbar ist. So können Stellen beispielweise auf bis zu zwei Jahre befristet werden. Die Geschäftsführung prüft zudem regelhaft, ob im Anschluss an eine befristete Einstellung ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten werden kann. Darüber hinaus ist die Geschäftsführung in Gesprächen mit dem Betriebsrat, um weitere Handlungsalternativen zu erörtern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Elbkinder wie folgt: 1) Werden bei den „Elbkindern“ beziehungsweise der ausgelagerten Servicegesellschaft Personen mit Werkverträgen beschäftigt? Und wenn ja, wie viele? Bitte getrennt für die Elbkinder und die Servicegesellschaft ausweisen. 2) Wenn ja, gelten diese Werkverträge auch für pädagogische Leistungen der Elbkinder? Gemäß § 631 fortfolgende BGB werden Werkverträge zur Unterstützung des festen Personals bei pädagogischen Aufgaben oder für zeitlich befristete Projekte in Verwaltung und Kita nur abgeschlossen, wenn es um die Erledigung eines vorher klar definierten Auftrags zum Beispiel mit Bindung an ein konkretes Projekt geht, dessen Erfolg messbar ist. Die Elbkinder sind ein dezentral organisiertes Unternehmen, in dem jede Kita im Rahmen ihres Budgets eigenverantwortlich handeln darf und muss. Daher liegen keine zentralen Daten über die Anzahl abgeschlossener Werkverträge vor. Eine Abfrage bei allen 176 Kitas ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Elbkinder KITA Hamburg Servicegesellschaft mbH (EKSG) hat keine Werkverträge abgeschlossen. 3) Wie viele Honorarkräfte sind derzeit bei den „Elbkindern“ eingesetzt? Kommen diese auch für pädagogische Aufgaben zum Einsatz und wenn ja, für welchen Einsatzgebiete beziehungsweise Aufgaben? Es gibt derzeit 257 Dozenten-/Honorarverträge. Diese werden vor allem mit Dozenten der Elbkinder-eigenen Fortbildungsprogramme für pädagogische Fachkräfte abgeschlossen und mit Beratern für Supervisionen. 4) Gibt es bei den „Elbkindern“ nicht pädagogische Kräfte, die mit Sondergenehmigung der BASFI auch im pädagogischen Bereich eingesetzt werden? Wenn ja, wie viele? Von rund 3.700 pädagogischen Fachkräften arbeiten sechs Personen (0,2 Prozent) mit Sondergenehmigung und wirken aufgrund ihrer persönlichen Eignung bei der pädagogischen Arbeit mit. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6281 3 5) Wie viele befristet Beschäftigte gibt es bei den „Elbkindern“? 6) Bei wie viele davon handelt es sich um sachgrundlose Befristungen? Siehe Vorbemerkung. 7) Wie viele Beschäftigte der Servicegesellschaft sind befristet beschäftigt? Bei wie vielen handelt es sich um sachgrundlose Befristungen? 8) Wenn es sachgrundlos befristet Beschäftigte gibt: Bis wann gedenkt der Senat diesen Zustand für den Träger „Elbkinder“ und die ausgelagerte Servicegesellschaft zu beenden? 100 der 771 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse sind befristet, davon 41 sachgrundlos. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9) Wie hoch sind die Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit beim Träger „Elbkinder“? Zahlen bitte in absoluten Zahlen und den jeweiligen Anteilen für das Jahr 2015 und die Halbjahreszahlen für 2016 angeben. Auflistung der Zahlen für die ausgelagerte Servicegesellschaft bitte in gleicher Weise darstellen. 10) Wie viele unbesetzte Stellen gibt es bei den „Elbkindern“? Bitte als Tabelle nach Leitungsstellen- und pädagogischen Personal und dem Krippen- und Elementarbereich darstellen. Mit dem Kita-Gutschein-System und dem Landesrahmenvertrag Kindertagesbetreuung vom Juni 2005 ist ein System der Steuerung und Finanzierung geschaffen worden , das für alle Träger von Kindertagesstätten gleiche Bedingungen schafft. Der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs verlangt es, dass diese Bedingungen für die Elbkinder als öffentliches Unternehmen ebenso Anwendung finden wie für alle anderen Leistungsanbieter. Da die erfragten Informationen den Bereich geschützter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berühren und potenziell geeignet sein könnten, die Position der Elbkinder vor allem im Wettbewerb um einzustellendes Fachpersonal nachteilig zu beeinflussen, sieht der Senat von einer Beantwortung ab. Die Krankenquote der EKSG (Krankstunden p.a./arbeitsvertraglich gebundene Personalstunden p.a. über alle Mitarbeitenden der EKSG) beträgt: EKSG Jahr Stunden Quote 2015 108.807 11,5% 2016 – 1. Halbjahr 49.193 10,3%