BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6282 21. Wahlperiode 14.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 07.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Was passiert mit den Anschaffungen der kürzlich geschlossenen Notunterkünfte ? Im Zuge der massiven Schaffung von Plätzen in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen in Hamburg und der Neuschaffung von Erstaufnahmeeinrichtungen im vergangenen Jahr wurden von vielen Betreibenden größere Anschaffungen getätigt, deren Kosten die Stadt getragen hat. Nach der Schließung einiger dieser Einrichtungen, zum Beispiel am Rugenbarg oder der Kurt-A.-Körber-Chaussee, bleibt die Frage, was mit diesen Gütern geschehen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Einrichtungen welcher Betreibenden wurden in den vergangenen Monaten geschlossen? Folgend aufgeführte Erstaufnahmeeinrichtungen wurden geschlossen: Rugenbarg 103 Deutsches Rotes Kreuz Kurt-A.-Körber-Chaussee Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) Hörgensweg 6 f & w fördern und wohnen AöR (f & w) Melanchthonstraße 7a JUH HeliosKlinik Mariahilf f & w Beim Rauhen Hause 21 f & w Wiesendamm 24 (Theaterfabrik) JUH Die Erstaufnahmeeinrichtungen Münzstraße und Schaarsteinweg können von f & w für das Winterprogramm genutzt werden. 2. Welche Rückläufe an Kosten oder Material hatte die Stadt Hamburg von den Betreibenden im Zuge der Abwicklung der Einrichtungen? 3. Welche Stellen überprüfen die ordnungsgemäße Abwicklung, die Abschreibung oder die „Rückübertragung“ von materiellen Werten an die Stadt? 4. Was geschieht mit Arbeitsmaterialien und Ausrüstung der Verwaltungen der Einrichtung nach deren Schließung, zum Beispiel Server, Computer und Ähnliches? Bitte genau darstellen. Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge übernimmt den Rückbau der Erstaufnahmeeinrichtungen und stellt sicher, dass die ordnungsgemäße Abwicklung von materiellen Gütern, wie Möbeln und weiterem Inventar, zum Beispiel Matratzen, Handtücher und Bettwäsche, erfolgt. Aus den bisher geschlossenen Erstaufnahmeeinrichtungen können vor allem Möbel der Unterkünfte, aber auch Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Trockner und Kleingeräte in anderen Einrichtungen weiter genutzt werden. Gebrauchsfähige Möbel und Geräte werden darüber hinaus grundsätzlich Drucksache 21/6282 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 eingelagert. IT-Ausrüstung wird in den Pool der für die Freie und Hansestadt Hamburg verwendeten Geräte zurückgeführt und anderweitig in der Verwaltung eingesetzt. Sofern es sich um Inventar handelt, dass buchhalterisch zu erfassen ist, wird die Abschreibung in der zuständigen Behörde getätigt.