BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6283 21. Wahlperiode 14.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 07.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Gestiegene Arbeitsbelastung – Wie ist es um die Leistungsfähigkeit der Hamburger Justiz bestellt? Die Komplexität der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren nimmt seit einigen Jahren erheblich zu. Die reine Betrachtung von Eingangszahlen zur Beurteilung der Arbeitsbelastung entspricht bei Weitem nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten. Die Ursachen für die zunehmende Komplexität und die damit einhergehende steigende Arbeitsbelastung für Staatsanwälte und Richter sind vielfältig und teilweise durch individuelle Besonderheiten geprägt. Grundsätzlich sind jedoch alle Gerichtszweige sowie die Staatsanwaltschaften insbesondere von folgenden Faktoren betroffen: Berücksichtigung europarechtlicher Regelungen , zunehmende Ausdifferenzierung des Rechts, Erhöhung der Prüfdichte aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung, Stärkung der Rechte der Verfahrensbeteiligten, hochspezialisierte Vertretung der Verfahrensbeteiligten , Zunahme des Umfangs der Schriftsätze. Bei dem Verwaltungs- und den Fachgerichten kommen außerdem die Verlagerung der Sachverhaltsermittlung auf die Gerichte, eine eingeschränkte Vertretungsbefugnis seitens der Leistungsverwaltung sowie eine Veränderung der Streitkultur hinzu. Die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte sind vor allem auch durch den Einsatz neuer Medien bei der Begehung von Straftaten sowie immer komplexere Wirtschaftsstrafsachen betroffen, deren Sachverhalte häufig Spezialkenntnisse auch im Bereich des Steuerrechts bedingen. Im vergangenen Jahr legten die Präsidien aller Hamburgischen Gerichte sowie die Leitungen der Staatsanwaltschaften deshalb dem Justizsenator ihre Berichte über die jeweilige Belastungssituation und die Indikatoren für eine zunehmende Komplexität der Verfahren vor. Die Berichte wurden dem Justizausschuss, der sich mit dem Thema „Arbeitslast der Gerichte in Hamburg “ als Selbstbefassungsangelegenheit auseinandersetzte, übersandt. In der Sitzung des Justizausschusses am 6. November 2015 führten die Senatsvertreter hierzu aus, die Berichte dienten einer guten Vorbereitung der Haushaltsberatungen. Seitens des Senats, aber auch seitens der Fraktionen bestehe Anlass, im Rahmen der Haushaltsberatungen die Weichenstellung zu überprüfen. Die Erkenntnisse aus der Berichterstattung sollten in die Haushaltsberatungen einfließen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/6283 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche konkreten Schlüsse hat die zuständige Behörde aus den umfangreichen Schilderungen in den Berichten der Präsidien und Leitungen sowie den angekündigten vertiefenden Gesprächen mit den Gerichtspräsidenten zur Situation der Arbeitslast gezogen? 2. Inwiefern hat der Senat bei der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2017/2018 die zunehmende Komplexität der Verfahren bei den einzelnen Staatsanwaltschaften und Gerichten berücksichtigt? Bitte detailliert darlegen. Die Bewertung der Belastungssituation ist in der Haushaltsaufstellung berücksichtigt worden und war auch Gegenstand der Beratungen im Justizausschuss. Siehe dazu den Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 (Drs. 21/5000). Auf die Stellungnahme des Ausschusses für Justiz und Datenschutz an den federführenden Haushaltsausschuss über die Drs. 21/5000 und 21/5759 wird verwiesen. 3. Welche der in den Berichten der Präsidien und Leitungen genannten Indikatoren wurden und/oder werden künftig in jeweils welcher Form und wann bei der Bemessung der Arbeitslast berücksichtigt? Eindeutige Indikatoren, die eine verlässliche Größe anhand von statistischen Merkmalen ergeben, konnten nicht ermittelt werden.