BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6284 21. Wahlperiode 14.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 07.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Welche Vorteile bringt der Bau von Passivhäusern? Die Energiesparverordnung schreibt Bauherren vor, bautechnische Standards zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes einzuhalten. Hierbei nehmen sogenannte Passivhäuser eine besondere Stellung ein. Bei diesen ist eine klassische Gebäudeheizung nicht erforderlich , da in diesen mittels eines Wärmetauschers die Heizwirkung erbracht wird. Lediglich der Frischluftvolumenstrom wird durch Strom nachgeheizt. Zur Ermittlung des tatsächlichen Einsparpotenzials eines solchen Passivhauses hat die GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH zwei Wohnhäuser gleicher Kubatur errichtet, die sich jedoch in der Dämmung unterscheiden („Der Spiegel“ 31/2016). Im Alltagstest hat sich dabei gezeigt, dass das erheblich stärker gedämmte Passivhaus ein Drittel weniger Heizenergie verbraucht als das Referenzobjekt, daneben jedoch der Stromverbrauch, der nicht dem Verbrauch in den Wohnungen zuzuschreiben ist, viermal so hoch ist. Dies liegt vor allem an dem stromintensiven Betrieb des Wärmetauschers im Keller des Passivhauses. Insbesondere die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Mieter können nur bedingt bei der Berechnung des Einsparpotenzials berücksichtigt werden, sodass diese Potenziale rein theoretischer Natur sind. Ein weiterer negativer Effekt sind der erhöhte Platzbedarf der technischen Einrichtungen und die erhöhten Kosten eines Energiesparhauses. Rund 220 Euro pro Quadratmeter teurer ist die Errichtung eines Passivhauses. Im Beispielpassivhaus mit 14 Wohneinheiten gehen durch die technische Einrichtung 67m² Nutzfläche, mithin eine Wohnung, verloren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Investitions- und Förderbank (IFB) sowie SAGA GWG, wie folgt: 1. Werden ähnliche Versuchsprojekte in Hamburg durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Von der SAGA GWG wurde 2004 ein ähnliches Versuchsprojekt fertiggestellt. Bei zwei ansonsten baugleichen Wohngebäuden wurde der Passivhaus-Standard mit dem damaligen Niedrigenergiehaus-Standard verglichen. Der zuständigen Behörde liegen keine Kenntnisse über aktuell vergleichbare Versuchsprojekte in Hamburg vor. 2. Welche Erkenntnisse konnten bisher in Hamburg allgemein mit Passivhäusern gewonnen werden? Drucksache 21/6284 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Bau von Passivhäusern? Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hatte im Jahr 2010 eine Evaluierung der Erfahrung des Wohnens durch die Nutzer in Passivhäusern durchführen lassen. Die Erfahrungen waren positiv. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Passivhäuser funktionieren, ein hohes Energieeinsparungspotenzial aufweisen und die Technik von ihren Nutzern akzeptiert wird. Verschiedene externe Veröffentlichungen zeigen eine hohe Zufriedenheit bei den Bewohnerinnen und Bewohnern solcher Häuser. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 4. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Erkenntnisse der GWW? Grundsätzlich wird eine vergleichende Untersuchung an einer solch kleinen Stichprobe als problematisch betrachtet, da die tatsächlichen Verbräuche nutzerabhängig stark schwanken und aufgrund der konkreten Ausgestaltung von Planung und Ausführung der Objekte im Einzelfall keine Verallgemeinerung möglich ist. Im genannten Einzelfall sind dem Senat nicht die detaillierte Planung und Ausführung der Objekte bekannt, welche die energetische Qualität maßgeblich beeinflussen. In Hamburg wurde zur Absicherung der Qualität in Planung und Ausführung bei IFBgeförderten Projekten in 2010 eine energetische Qualitätssicherung durch geeignete Sachverständige eingeführt. 5. Wie viele Passivhäuser gibt es in Hamburg? Der energetische Standard von freifinanzierten Neubauten wird statistisch nicht erfasst. Gefördert wurden seit 2007 im Rahmen der Hamburger Wohnraumförderung insgesamt 1.209 Wohnungen im Passivhaus-Standard (Mietwohnungen und selbstgenutztes Eigentum).