BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6285 21. Wahlperiode 14.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietrich Wersich, Carsten Ovens und Karien Prien (CDU) vom 07.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Will Hamburg das Institut für niederdeutsche Sprache plattmachen? Das Institut für niederdeutsche Sprache e.V. (INS) wurde 1973 gegründet und ist die einzige überregional tätige Einrichtung zur Förderung des Niederdeutschen und das am breitesten aufgestellte Kompetenzzentrum im Bereich niederdeutscher Sprach- und Kulturarbeit. Das INS kooperiert mit Schulen, Kindergärten, Autoren, Pastoren, Musikern, Medien- und Theaterleuten sowie mit Vereinen und Verbänden. Mit Schreiben vom 10. Mai 2016 teilten die Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dem INS nun mit, dass sie den seit 1979 gültigen Finanzierungsvertrag für das INS zum Ende des Jahres 2017 zu kündigen gedenken. Die für die plattdeutsche Sprache ungemein wichtige Arbeit des Instituts steht nun auf dem Spiel, nur um damit unter 300.000 Euro verteilt über vier Bundesländer einsparen können. Die Einsparungen lösten in den einzelnen Bundesländern einen Sturm der Entrüstung und vehemente Proteste aus. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage des Instituts für niederdeutsche Sprache (INS) wie folgt: 1. Wie hoch sind beziehungsweise waren die Fördersummen der Bundesländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie des Bundes für das Institut für niederdeutsche Sprache (INS) in den Jahren 2011 bis 2017 und aus welchen Haushaltstiteln beziehungsweise Produktgruppen stammen diese? Bitte differenziert nach Jahr, Bundesland und Bund, nach Höhe der Fördersumme und nach jeweiligem Haushaltsplan darstellen. 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Hamburg  34.725 € 33.100 € 32.017 € 31.800 € 31.285 € 31.834 € Niedersachsen  127.065 € 122.022 € 118.030 € 117.732 € 115.275 € 117.297 € Schleswig‐Holstein  46.005 € 43.661 € 42.233 € 42.628 € 42.090 € 42.828 € Bremen  86.204 € 82.417 € 79.720 € 79.840 € 78.662 € 80.041 € Beauftragte für Kultur und Medien 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € ** 120.000 € ** Mit der Erhöhung des Bundeskulturhaushalts wurde eine Erhöhung der Zuwendung um 70.000 € bewilligt. * Ausgewiesen ist die geplante Förderung der Geberländer 2016 in Höhe von 272.000 €. Davon ist ein Betrag in Höhe von 36.099 € als Sicherheit vorerst einbehalten worden. Ausgezahlt wurden bis Oktober 175.962 €. Für 2017 ist seitens der Länder ein entsprechender Betrag wie 2016 projektiert. Die Veranschlagung des Bundes beträgt 50.000 Euro. 2016 wurde der Hamburger Anteil aus dem Einzelplan 3.3, Produktgruppe 25.102 zugewendet. Zu den Haushaltsstellen der Geberländer als Angelegenheiten anderer Drucksache 21/6285 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gebietskörperschaften äußert sich der Senat grundsätzlich nicht. Zur Haushaltsstelle des Bundes liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor. 2. a. Wie viele Veranstaltungen mit wie vielen Besuchern führte das INS in den Jahren 2011 bis 2015 in Hamburg in Zusammenarbeit mit Schulen, Hochschulen und Kulturinstitutionen sowie als eigene Veranstaltungen durch? Bitte differenziert nach Jahren und nach Bereich darstellen. b. Wie viele Veranstaltungen mit wie vielen Besuchern führte das INS in den Jahren 2011 bis 2015 in Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachen in Zusammenarbeit mit Schulen, Hochschulen und Kulturinstitutionen sowie als eigene Veranstaltungen durch? Bitte differenziert nach Jahren, Bundesland und nach Bereich darstellen. Nach Angaben des INS lägen dazu keine detaillierten Daten vor, eine nachträgliche Erfassung der Anzahl der Veranstaltungen seit 2011 sei nicht möglich. Eigenen Schätzungen zufolge seien Vertreter des INS zweimal jährlich auf Lehrerfortbildungen tätig, im kulturellen Bereich seien es durchschnittlich zwei bis drei große Termine jährlich . Näheres dazu finde sich bei www.ins-bremen.de unter Jahresberichte. c. Wie viele Publikationen in welcher Auflage produzierte das INS in den Jahren 2011 bis 2015? Bitte differenziert nach Jahren darstellen . Nach Angaben des INS seien Veröffentlichungen zumeist aus Bundesprojekten hervorgegangen , in anderen Fällen habe das INS Finanzmittel für Publikationen bei Stiftungen akquiriert oder Projektförderungen erhalten. 2011 bis 2015 sei je eine Ausgabe des „Bundesraat för Nedderdüütsch“ erschienen, 2016 ein Plattdeutsch-Sprachkurs. Darüber hinaus sei das INS an der Vorbereitung von fünf Veröffentlichungen beteiligt gewesen. 3. a. Welche Bewerbungen um die frei werdenden Mittel durch wen liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde vor? b. Was plant der Senat mit den gegebenenfalls frei werdenden Mitteln stattdessen zu fördern? c. Glaubt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die Arbeit des INS anderweitig vollständig ersetzen zu können? Und wenn ja: inwiefern? 4. a. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Arbeit des INS insgesamt sowie speziell für Hamburg? b. Welche Gründe veranlassten den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Förderung für das INS ab 2017 einstellen zu wollen? c. Welche Gründe veranlassten die weiteren an der Förderung beteiligten Bundesländer die Förderung für das INS ab 2017 einstellen zu wollen? 5. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den vielfältigen Protesten gegen diese Entscheidung nachkommen und an der Förderung des INS aus Hamburg auch ab 2018 festhalten? Siehe Drs. 21/6225.