BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6286 21. Wahlperiode 18.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 10.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Elektronische Gesundheitskarten für Flüchtlinge Medienberichten zufolge hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) über einen Artikel der „Welt am Sonntag“ Kenntnis über potenzielles Einsparpotential im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Höhe von 79.000 Euro pro Monat erfahren. Vonseiten der Sozialbehörde hieß es, dass der Behörde das Model nicht vorgestellt wurde und die behaupteten Einspareffekte nicht bewertet und kommentiert werden können. Nach momentanem Sachstand werden „Flüchtlinge, die nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt sind, (…) von der AOK Bremen/Bremerhaven gemäß § 264 Absatz 1 SGB V betreut und erhalten eine Krankenversicherungskarte. Die über die Krankenversicherungskarte abgerechneten erforderlichen Leistungen zur Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen werden von der zuständigen Behörde für das AsylbLG erstattet.“ (Vergleiche Drs. 21/2561.) Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Hat sich die zuständige Behörde inzwischen mit der Health Card GmbH in Verbindung gesetzt, um sich das Model vorstellen zu lassen? a. Wenn nein, warum nicht? Plant der Senat eine Befassung? b. Wenn ja, mit welchem Ergebnis hat sich die zuständige Behörde dem Angebot der Health Card GmbH und deren Model einer Gesundheitskarte befasst? (Bitte begründen.) Das Gesetz sieht in § 264 Absatz 1 SGB V eine Kooperation mit einer gesetzlichen Krankenkasse vor, nicht jedoch die Leistungserbringung durch sonstige private Dritte. Der Senat plant keine Abweichung hiervon. 2. Welche Kosten haben Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge in Hamburg verursacht? Bitte quartalsweise aufschlüsseln für die Jahre 2012 bis September 2016. Die Steigerung der Kosten ist auf die zuwanderungsbedingte Fallzahlsteigerung zurückzuführen. Gesundheitskosten für Leistungsbezieher nach §§2, 3 AsylbLG: Jahr 1.Quartal 2.Quartal 3.Quartal 4.Quartal Gesamt 2012 2.525.573,15 € 3.372.681,10 € 3.782.023,73 € 2.919.200,96 € 12.599.478,94 € 2013 3.123.391,19 € 3.236.035,41 € 3.601.883,04 € 4.865.663,85 € 14.826.973,49 € Drucksache 21/6286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr 1.Quartal 2.Quartal 3.Quartal 4.Quartal Gesamt 2014 4.189.962,45 € 5.449.729,37 € 7.407.997,28 € 7.316.680,99 € 24.364.370,09 € 2015 8.881.975,03 € 7.807.347,12 € 6.552.882,97 € 7.828.118,78 € 31.070.323,90 € 2016 13.492.200,55 € 16.468.831,55 € 16.464.314,63 €* 3.072.122,58 €* 49.497.469,31 € * Die Abrechnungen der Krankenkassen für das 3. und 4. Quartal 2016 liegen noch nicht vollständig vor. Die genannten Beträge beziehen sich auf die Abrechnungen gegenüber der zuständigen Behörde, nicht auf den Leistungszeitraum. 3. Können inzwischen Ausgaben für Gesundheitsleistungen beziehungsweise Versicherungsbeträge für Flüchtlinge mit einer Leistungsberechtigung nach SGB II und SGB XII erfasst werden? a. Wenn ja: Welche Kosten haben Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge durchschnittlich in Hamburg in den Jahren 2015/2016 aus den Leistungsbereichen SGB II und SGB XII verursacht? b. Wenn nein: Warum werden Ausgaben für Gesundheitsleistungen beziehungsweise Versicherungsbeiträge für Flüchtlinge mit einer Leistungsberechtigung gemäß SGB II und SGB XII nicht erfasst? Ist angedacht, dies zukünftig separat zu erfassen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Diese Kosten werden nicht gesondert erfasst, weil Flüchtlinge erst durch ihre Anerkennung in den Systemen des SGB II und XII betreut werden. Diese Systeme weisen jedoch eine etwaige Flüchtlingseigenschaft des jeweiligen Hilfeempfängers nicht aus. Innerhalb eines Leistungssystems sind alle Leistungsberechtigten gleich zu behandeln . Aus einer Datenerfassung im Hinblick auf die Flüchtlingseigenschaft könnten somit keine Konsequenzen für die Leistungen abgeleitet werden. 4. In welcher Höhe wurden Gesamtkosten in den Jahren 2012 – 2016 an die AOK Bremen/Bremerhaven erstattet? (Bitte jahresweise nach Gesamthöhe und Anzahl der Fälle aufschlüsseln.) Jahr Gesamtkosten Jahr 2012 2.802.317,00 € 2013 12.748.863,43 € 2014 16.054.173,67 € 2015 29.790.660,50 € 2016 22.693.102,34 € Fallzahlen werden nicht erhoben. Die Betreuung nach § 264 Absatz 1 SGB V begann erst zum 3. Quartal 2012; die Abrechnung für 2016 liegen erst bis einschließlich 2. Quartal 2016 vor.