BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6288 21. Wahlperiode 18.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 10.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie ist es um das Amtsgericht Blankenese bestellt? Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese in der Dormienstraße 7 ist das kleinste der acht Hamburger Amtsgerichte. Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die Stadtteile Blankenese, Iserbrook, Nienstedten, Osdorf, Rissen und Sülldorf. Das Gericht, das von den Einwohnern der westlichen Stadtteile sehr geschätzt wird und fester Bestandteil des „Dorfkerns“ ist, blickt auf eine lange Tradition zurück: Es wurde 1867 als königlich-preußisches Amtsgericht Blankenese im Bezirk des damaligen Kreisgerichts Altona eingerichtet. Manche Anwohner befürchten, dass der Fortbestand des relativ kleinen Amtsgerichts nicht gesichert ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Steht das Gebäude, in dem das Amtsgericht in der Dormienstraße 7 untergebracht ist, – noch – im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg? Falls nein, a. wann wurde es an wen aus welchem Grund veräußert? b. wie lange läuft der aktuelle Pachtvertrag noch und welche Option besteht hinsichtlich einer Verlängerung? 2. Gibt es seitens der zuständigen Behörde Überlegungen, das Amtsgericht Hamburg-Blankenese zu schließen? Falls ja, welche Pläne mit welchem zeitlichem Rahmen bestehen aus welchen Gründen? 3. Inwiefern bestehen seitens der zuständigen Behörde Überlegungen, das Amtsgericht Hamburg-Blankenese zu modernisieren beziehungsweise barrierefrei auszubauen? Überlegungen zur Schließung bestehen nicht. Das Gebäude wurde 2006 veräußert. Der aktuelle Mietvertrag endet mit Ablauf des 31. Dezember 2021. Im Übrigen siehe Drs. 18/3678 und 18/5494. Die zuständige Behörde ist mit dem Vermieter über einen Anschlussmietvertrag sowie über die Ermöglichung der barrierefreien Erreichbarkeit der Gerichtssäle im Gespräch.