BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6291 21. Wahlperiode 18.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 10.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie weit ist die Regierungskoalition bis jetzt in Hummelsbüttel ihrer politischen Selbstverpflichtung nachgekommen? Vor einigen Monaten wurden in der Flüchtlingskrise mit vielen örtlichen Bürgerinitiativen Verträge zur Unterbringung von Flüchtlingen vereinbart. Die betroffenen Initiativen haben dafür ihre nötigen örtlichen Kenntnisse eingebracht , um für ihren Stadtteil ein möglichst optimales Ergebnis zu erzielen. Leider ist es nicht überall zu einer Einigung zwischen Rot-Grün und den Bürgerinitiativen gekommen. So auch in Hummelsbüttel für die Flächen am Rehagen, wo sich der Senat kaum bis gar nicht kompromissbereit gezeigt hat. Es ist nach den vergangenen Monaten an der Zeit, die momentane Ausgangslage abzufragen und zu prüfen, inwieweit Maßnahmen ergriffen wurden und welche unmittelbar bevorstehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind das Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 29 Wildes Moor/Glashütter Landstraße sowie des Flurstücks 21 bereits final eingestellt? Wenn nein, warum nicht? Das Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 29 wurde auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 16. Juni 2016 eingestellt. Zum Plangebiet gehörte auch das Flurstück 21. 2. Unter Punkt 4. der politischen Selbstverpflichtung Hummelsbüttel wird der zuständigen Fachbehörde empfohlen, für Teile der Hummelsbüttler Feldmark ein Fachgutachten anzufordern. Dieses soll die Möglichkeiten einer kleinteiligen Bebauung für regulären Wohnungsbau prüfen, ohne die Feldmark in ihrer Umwelt zu zerstören. Wurde ein solches Fachgutachten bereits erstellt oder in Auftrag gegeben? Wenn ja, von wem und wer ist daran beteiligt? Bitte Fachgutachten beifügen , falls existent. Ein Fachgutachten für die Bebauung für den regulären Wohnungsbau ist bisher nicht erstellt oder in Auftrag gegeben worden. Darüber hinaus sind die Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen. 3. Punkt 5. der Selbstverpflichtung für Hummelsbüttel lautet: „Über die bestehenden Flüchtlingsunterbringungen am Lademannbogen, an der Flughafenstraße und am Poppenbütteler Weg sowie den geplanten Standort am Rehagen hinaus soll es keine weiteren neuen Planungen und Standorte der Flüchtlingsunterbringung in Hummelsbüttel geben.“ Ist dies der aktuelle Sachstand in den zuständigen Fachbehörden? Drucksache 21/6291 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, wie lautet dieser? Welcher bestehende Hummelsbüttler Standort würde als erstes entlastet, sollten sich Spielräume für Standortreduzierungen ergeben? Für den Stadtteil Hummelsbüttel sind keine weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) oder öffentlich-rechtliche Unterkünfte (örU) in Planung. Für Überlegungen zu Standortreduzierungen besteht derzeit kein Anlass, sodass Planungen zu Reduzierungen nicht bestehen. 4. Die Belegung am Rehagen soll durch überdurchschnittlich viele Familien erfolgen, um von Anfang an ein gesundes soziales Klima zu unterstützen . Wird dieses Vorhaben in der Realpolitik umgesetzt? Wie viele Haushalte mit mindestens einem Kind sollen am Rehagen untergebracht werden? Siehe Drs. 21/3652. 5. Ist die geplante Wohnungsanzahl von insgesamt 364, bestehend aus Bauabschnitt 1 und Bauabschnitt 2, am Rehagen aktuell? Wenn nein, wie lautet die aktuell geplante Anzahl? Ja. 6. Im Zuge der Bezugsfertigkeit rechnet das ZKF-Szenario mit maximal 600 Flüchtlingen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung am Standort Rehagen. Haben sich die Zahlen des ZKF-Szenarios bis Herbst 2016 für diesen Standort verändert? Wenn ja, inwiefern? Nein. 7. Wenn der zusätzliche Bedarf nicht gegeben ist, soll laut der politischen Selbstverpflichtung die örtliche Unterbringung auf 450 Personen festgesetzt werden. Ist dies bereits festgesetzt? Wenn ja, von wem? Siehe Drs. 21/5765, Drs. 21/5733, Drs. 21/4943 und Drs. 21/4940. 8. Laut dem Papier für Hummelsbüttel sollen bis zum „31.12.2019 im Einvernehmen mit der Eigentümerseite ein zweiter Reduzierungsschritt umgesetzt, so dass für die öffentliche Unterbringung von Flüchtlingen nur noch 300 Plätze zur Verfügung stehen und somit weitere Wohnungen an Haushalte mit einem regulären Mietvertrag vergeben sein werden “. Sind derartige Gespräche mit der Eigentümerseite bereits erfolgt oder geplant? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse beziehungsweise wann sollen die Gespräche genau stattfinden? Gespräche mit der Eigentümerseite sind bereits erfolgt und weitere Gespräche sind geplant. Die Gesprächsergebnisse werden zurzeit ausgewertet. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. 9. Im Rahmen des Stellplatzkonzeptes soll eine „angemessene Zahl“ an Tiefgaragenplätzen für Pkw und Fahrräder bereitgestellt werden. Wie lauten die aktuell geplanten Stellplatzzahlen? Für den westlichen Bereich, der für die öffentlich-rechtliche Unterbringung vorgesehenen ist, wird eine Tiefgarage mit circa 53 Kfz-Stellplätzen und circa 214 Fahrradstellplätzen geplant. Für den für regulären Wohnungsbau vorgesehenen Bereich sind zwei Tiefgaragen in jeweils ähnlicher Größe geplant. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen , sodass sich noch Änderungen ergeben können. 10. Wurde der geplante „Quartiersbeirat“ bereits eingerichtet? Wenn ja, wer ist Teil dessen und in welcher Form hat das geplante Quartiersmanagement von der SAGA GWG und des Bezirks unterstützt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6291 3 Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/5875. 11. Wie sehen die konkreten Vorschläge seitens der Schulbehörde zur Schulsituation der Kinder und Jugendlichen vor Ort aus? Wie hoch ist der Ausbau von BGS und GTS in Hummelsbüttel? Hält der Senat diesen für ausreichend? Die Schulplätze werden bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich wird gemäß § 13 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) jedem Schulkind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ein Betreuungsplatz garantiert. Im Stadtteil Hummelsbüttel gibt es drei Schulstandorte. Das Gymnasium Hummelsbüttel ist eine Ganztagsschule besonderer Prägung und die Stadtteilschule Poppenbüttel ist eine Ganztagsschule nach Rahmenkonzept. Die Grundschule Grützmühlenweg ist eine ganztagsbetreuende Schule. An der Grundschule nutzen derzeit 76 Prozent der Kinder die Betreuung in der Kernzeit von 13 bis 16 Uhr. Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. 12. Durch welche konkreten Maßnahmen werden die anliegenden Kitas unterstützt? Die zuständige Behörde berät die vor Ort tätigen Kindertageseinrichtungen umfassend zu allen Fragen, die sich aufgrund der praktischen Arbeit vor Ort ergeben. Weiterhin steht den Kitas die pädagogische Fachberatung der Kita-Anbieter zur Verfügung. Darüber hinaus besteht ein umfangreiches Fortbildungsangebot zum Umgang mit Kindern mit Migrationshintergrund, siehe hierzu Drs. 21/5853. Die zuständige Behörde hat in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Dienststellen für die im Umfeld der geplanten Flüchtlingsunterkunft bestehenden Kitas am 1. Juni 2016 einen sogenannten Runden Tisch durchgeführt. Im Rahmen dieses Runden Tisches ist über die Erörterung des Kapazitätsausbaus hinaus erreicht worden, dass die Akteure vor Ort miteinander ins Gespräch kommen, von den jeweiligen Planungen und Überlegungen anderer Kitas/Kitaträger erfahren und ihre Erfahrungen austauschen und ihre Planungen aufeinander abstimmen. Die nachfolgenden fünf Kindertageseinrichtungen im Einzugsbereich der örU erhalten bereits im Rahmen des Kita-Plus-Programms eine zusätzliche finanzielle Ressource für die sprachliche Bildung beziehungsweise Sprachförderung und damit auch zur Förderung der Integration der Kinder: • Ev. Integrations-Kita Christophorus, Poppenbüttler Stieg 25 • Kinderkrippe Mikuteit, Hummelsbütteler Weg 34 • Kita Johannes-Büll-Weg, Johannes-Büll-Weg 1 • Ev. KiGa Eirene, Willersweg 31 d • Kita Schritt für Schritt, Tangstedter Landstraße 41 Für weitere Kindertageseinrichtungen im Umfeld besteht die Möglichkeit, zusätzliche Mittel für die Sprachförderung zu erhalten, wenn insbesondere der Anteil der Kinder mit einer nicht deutschen Familiensprache ansteigt, zum Beispiel durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern. In der Region besteht außerdem das Eltern-Kind-Zentrum der Arbeiterwohlfahrt in der Kita Löwenzahn, Tegelsbarg 2 h, das ebenfalls die Arbeit der Kitas in dieser Region unterstützt. Auf dem Gelände der geplanten Unterkunft mit der Perspektive Wohnen Rehagen sind eine Kita mit 130 Plätzen und ein weiteres Eltern-Kind-Zentrum vorgesehen. Die Kitafläche wird zu gegebener Zeit im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens vergeben werden. Darüber hinaus bezieht der Bezirk die Kindertagesstätten/das Eltern-Kind-Zentrum in die Sozialraumkonferenz ein. Drucksache 21/6291 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 13. Bis wann werden die dringend benötigten Stellen im PK 34 nachbesetzt beziehungsweise wegen des Bevölkerungszuwachses aufgestockt? Die Örtlichkeit Rehagen liegt im Zuständigkeitsbereich des PK 35. PK 34 ist insofern nicht berührt. Im Übrigen siehe Drs. 21/5875. 14. Inwieweit wurden die Angebote des W.I.R-Projekts im Alstertal geprüft? Zu welchem Ergebnis ist man bezüglich einer Außenstelle gekommen? Der Standort des Projekts work and integration for refugees (W.I.R) am Millerntor, der sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, steht gegenwärtig bereits allen Hamburger Bezirken zur Verfügung. Dezentrale Dependancen sind zurzeit für die Bezirke Harburg und Bergedorf vorgesehen. Ob und inwieweit weitere Dependancen von W.I.R eingerichtet oder mobile Beratungsleistungen angeboten werden, ist in Abhängigkeit von den ersten Erfahrungen in Bergedorf und Harburg zu entscheiden. Im Übrigen siehe Drs. 21/5832. 15. Falls existent: Inwieweit hat sich der Quartiersbeirat, wie geplant, mit der medizinischen Versorgung in Hummelsbüttel auseinandergesetzt? Wurden eventuell bereits Sonderbedarfszulassungen für Hausärzte und Kinderärzte ausgesprochen? Wenn ja, wie viele? Siehe Drs. 21/5875. 16. Der dringend notwendige Neubau einer Dreifeldhalle in Hummelsbüttel wird vom rot-grünen Senat weiter verschleppt. Wie steht es hier mit der Selbstverpflichtung unter Punkt 26.? Wann ist mit einem Baubeginn der Sporthalle zu rechnen? Die zum Gymnasium Hummelsbüttel gehörende Dreifeld-Sporthalle wird derzeit saniert. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.