BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6293 21. Wahlperiode 18.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 10.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebegewahrsam am Hamburger Flughafen (VI) – Inbetriebnahme Hamburg baut als erstes Bundesland einen sogenannten Ausreisegewahrsam in der Nähe des Flughafens, der „im Herbst“ eröffnet werden soll. Ich frage den Senat: 1. Ist die Inbetriebnahme des Ausreisegewahrsams noch für Oktober 2016 beabsichtigt? a. Wenn ja, zu welchem Datum wird die Einrichtung in Betrieb genommen? Ja, die Inbetriebnahme ist für die 43. Kalenderwoche geplant. b. Wenn nein, zu welchem Termin/in welchem Zeitraum ist die Inbetriebnahme vorgesehen? Entfällt. 2. Inwiefern trifft der Senat Vorbereitungen, um die Einrichtung von Beginn an mit Geflüchteten zu belegen? Beantragt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bereits vor dem Termin der Inbetriebnahme richterliche Anordnungen von Ausreisegewahrsam? Anträge auf Anordnung einer Ingewahrsamnahme nach § 62b Aufenthaltsgesetz werden für vollziehbar ausreisepflichtige Personen gestellt, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Entsprechende Personen sind aus der ausländerrechtlichen Sachbearbeitung bekannt. Die Anträge auf richterliche Anordnungen erfolgen, sobald entsprechende Ingewahrsamnahmen umgesetzt werden können. a. Sofern der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bereits richterliche Anordnungen von Ausreisegewahrsam beantragt hat: aa. Wie viele Anträge wurden bis zum Tag der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage gestellt? bb. Wie vielen Anträgen wurde bis zum Tag der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage stattgegeben? cc. Für wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern liegen am Tag der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Anordnungen vor? dd. Wie viele davon sind im schulpflichtigen Alter, wie viele haben das schulpflichtige Alter noch nicht erreicht? Entfällt.