BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6296 21. Wahlperiode 18.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 10.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Steuerfahnder ausgebremst? Die Kraftfahrzeugsteuer wurde in der Vergangenheit als Ländersteuer von den Landesfinanzbehörden verwaltet. Zum 1. Juli 2009 ging die Ertrags- und Verwaltungshoheit von den Ländern auf den Bund über. Im ersten Halbjahr 2014 übernahm die Zollverwaltung schrittweise die Daten- und Aktenbestände und damit die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer. Mit dem vollständigen Übergang der Kfz-Steuerverwaltung seit dem 1. Juli 2014 auf den Zoll sind nun ausschließlich die Hauptzollämter Ansprechpartner in Kraftfahrzeugsteuer -Angelegenheiten. Betriebsprüfer und Steuerfahnder konnten bis 2014 die Daten online checken, ob Angehörige von Firmeninhaber Dienstfahrzeuge privat nutzten und ob Besitzer von teuren Autos beziehungsweise wertvollen Oldtimern dem Finanzamt entsprechend hohe Einkünfte gemeldet hatten. Nun müssen die Finanzämter Kfz-Halterdaten schriftlich beim Zoll anfordern. Einem Artikel der Zeitschrift „DER SPIEGEL“ vom 8. 10. 2016 ist zu entnehmen , dass die Landesfinanzbehörden nun Schwierigkeiten haben, „Steuertrickser “ zu überführen, weil die Finanzämter wegen des „nicht mehr zeitgemäßen Verfahrens“ seit Juli 2014 oft auf Abfragen verzichtet. Ich frage den Senat: 1. Wie beurteilt der Senat aus steuerrechtlicher Sicht, dass die Finanzbehörden Kfz-Daten schriftlich beim Zoll anfordern müssen? Die schriftliche Anforderung beeinträchtigt die Erledigung der den Hamburger Finanzämtern obliegenden Aufgaben grundsätzlich nicht. Bund und Länder beraten derzeit über die Möglichkeit eines automatisierten Zugriffs der Finanzämter auf die Daten des Zolls. 2. Laut „DER SPIEGEL“ sind circa ein Drittel der vom Zollamt gelieferten Daten unvollständig; insbesondere wenn Taxiunternehmen und Speditionen geprüft werden. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat diesbezüglich vor? Den Hamburger Finanzämtern liegen keine entsprechenden eigenen Erkenntnisse vor. 3. Wie viele Zugriffe auf Fahrzeugdaten und/beziehungsweise Kfz-Halterdaten zur Verfolgung von Verstößen gegen Steuergesetze hat es jeweils in den Jahren 2012, 2013, 2014 bei den Hamburger Finanzämter gegeben ? 4. Wie oft haben Hamburger Finanzämter in den Jahren 2014, 2015 und per 30.09.2016 beim Zoll Fahrzeugdaten- und/beziehungsweise Kfz- Halterdaten angefordert, um Verstöße gegen Steuergesetze zu verfolgen ? Drucksache 21/6296 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die erfragten Angaben werden von den Finanzämtern nicht gesondert statistisch erfasst. Zur Beantwortung der Fragen müssten über 80.000 Akten der Vollstreckungsstellen , der Betriebsprüfung und Umsatzsteuersonderprüfung, der Lohnsteueraußenprüfung , der Steuerfahndung und der Veranlagungsstellen ausgewertet werden, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 5. Will sich der Senat dafür einsetzen, dass Hamburger Finanzämter zukünftig elektronisch direkt Zugriff auf die Kfz-Halterdaten gewährt wird? Wenn ja, welche Schritte will der Senat diesbezüglich unternehmen? Wenn nein, warum nicht? Ja. Hierfür ist eine Gesetzesänderung notwendig, die den bisher auf die Bereiche der Steuerfahndung und Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung beschränkten automatisierten Zugriff auf die Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes auf die übrigen relevanten Arbeitsbereiche der Finanzverwaltung ausdehnt. Ein entsprechender Antrag des Landes Hessen, dem sich Hamburg angeschlossen hat, wird derzeit von der Bundesregierung geprüft. 6. Haben Hamburger Steuerfahnder Zugriff auf die Einwohnermeldedaten? Wenn ja, wie wird diesbezüglich in der Praxis verfahren? Wenn nein, welche Schritte will der Senat unternehmen, damit Hamburger Steuerfahnder zukünftig Zugriff auf die Einwohnermeldedaten haben? Ja. Neben der schriftlichen Anforderung bei den Einwohnermeldeämtern besteht auch die Möglichkeit einer Online-Abfrage über die Verfahren „Meldedaten Bund“ und „Hamburg Gateway“. 7. Haben Hamburger Steuerfahnder und/beziehungsweise Hamburger Betriebsprüfer Zugriff an einer länderübergreifenden Datenbank für laufende Steuerstrafverfahren und inwieweit haben Hamburger Finanzämter ein länderübergreifender Überblick über laufende Steuerverfahren? Das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg ist mit dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Register verbunden. Im Rahmen der Ermittlungen bestehen dabei bundesweite Auskunftsmöglichkeiten in Bezug auf anhängige Steuerstrafverfahren . Betriebsprüfer erhalten Informationen zu eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren über die in den Grunddaten des jeweiligen Steuerfalles dazu abgelegten Informationen . Im Besteuerungsverfahren haben alle Hamburger Finanzämter Zugriff auf die bundesweite, länderumfassende Namensauskunft.