BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6312 21. Wahlperiode 18.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 11.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Gefälschte Pässe in Asylverfahren (II) Wie sowohl der NDR als auch der rbb berichteten, wurden in verschiedenen Bundesländern Fehler des BAMF bei der Überprüfung von Asylsuchenden gemacht. Diese bezogen sich insbesondere auch auf die Echtheit von Dokumenten. So wurden in mehreren Fällen sogar Pässe vom BAMF durch Gutachten für echt befunden, die sich im Nachhinein als Fälschungen herausstellten . Mehrere Bundesländer misstrauen den Erhebungen sowie Identitätsprüfungen des BAMF und führen folglich eigene nochmalige Überprüfungen durch. Im Rahmen derer wurden die Fälschungen nun offenbar. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. a. Werden auch in Hamburg nochmalige Überprüfungen durchgeführt? Ja, bereits im Ankunftszentrum erfolgt eine erste Überprüfung der vorgelegten Pässe im Rahmen der Erstregistrierung. Bei Auffälligkeiten wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert, welches dann weitere Untersuchungen in Auftrag gibt. Nach Abschluss des Asylverfahrens werden vorhandene Pässe im Rahmen der ausländerbehördlichen Sachbearbeitung bei Auffälligkeiten erneut überprüft. b. Falls nein, warum nicht und sieht der Senat die in anderen Bundesländern durch nochmalige Prüfung offenbar gewordenen Passfälschungen als Anlass dafür, derartige Überprüfungen einzuführen? Entfällt. 2. In wie vielen Fällen wurden in Hamburg Pässe als unecht erkannt, die zuvor vom BAMF als echt befunden wurden? Statistische Erhebungen liegen hierzu nicht vor. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung würde die händische Durchsicht von mehr als 20.000 Ausländerakten erfordern und ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.