BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6315 21. Wahlperiode 18.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 11.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) Das Tierwohl hat in Deutschland einen hohen Stellenwert und ist demgemäß Staatsschutzziel gemäß Artikel 20a unseres Grundgesetzes. Dennoch kommt es immer wieder zu Vorfällen, bei denen der Tierhalter oder andere Personen den Tieren bewusst oder unbewusst Schaden zufügen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele und welche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hat es in den Jahren 2010 – 2016 jeweils gegeben? Die Überwachung der Vorgaben des Tierschutzrechts obliegt den Fachämtern für Verbraucherschutz , Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter. Aufgrund der durchgeführten Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen sind durch die Bezirksämter die nachfolgend genannte Anzahl von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz festgestellt worden : 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Anzahl 526 651 661 653 668 645 449 * 1. Januar bis 30. September 2016 Eine statistische Erfassung hinsichtlich der Art der Verstöße findet nicht statt. Eine nachträgliche Auswertung aller Fälle ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wie viele und welche Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren hat es in den Jahren 2010 – 2016 wegen Verstößen gegen das TierSchG gegeben ? Durch die Bezirksämter wurde im Zeitraum 2010 bis 2016 für die nachfolgend genannte Anzahl von Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet beziehungsweise der Verdacht einer Straftat bei der für die Verfolgung von Straftaten zuständigen Polizei angezeigt. Eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung kann nicht erfolgen, da Straf- und Ordnungswidrigkeiten statistisch nicht getrennt werden. Eine nachträgliche Auswertung aller Fälle ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Anzahl 22 52 44 47 58 54 47 * 1. Januar bis 30. September 2016 Unabhängig von den durch die Bezirksämter gemeldeten Zahlen ist in der für die statistische Erfassung von Straftaten maßgeblichen Polizeilichen Kriminalstatistik die nachfolgende Anzahl von Straftaten nach dem Tierschutzgesetz erfasst: Drucksache 21/6315 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Anzahl 91 120 117 107 120 114 83 * 1. Januar bis 30. September 2016 Für die Beantwortung der Fragestellungen zu Straftaten wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten der für Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte zuständigen Dienststelle bei der Wasserschutzpolizei (WSP 51) aus den letzten fünf Jahren erforderlich; darüber hinaus liegen der Polizei Unterlagen aufgrund gesetzlicher Aktenaufbewahrungsfristen nicht mehr vor. Die manuelle Auswertung von mehreren Tausend Vorgängen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Welche Ordnungsgelder wurden jeweils insgesamt in den Jahren 2010 – 2016 verhängt? Die Verhängung von Ordnungsgeldern wird durch die zuständigen Bezirksämter statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Durchsicht aller Fälle ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . 4. In wie vielen Fällen wurden die betroffenen Tiere dem Halter entzogen? Wo sind diese Tiere verblieben? Die Bezirksämter Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Harburg und Wandsbek ordneten insgesamt in der folgenden Anzahl von Fällen die Fortnahme von Tieren an: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Anzahl 21 21 16 23 24 19 18 * 1. Januar bis 30. September 2016 Darüber hinaus sind den Haltern durch das Bezirksamt Hamburg-Nord in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 30. September 2016 insgesamt 14 Tiere fortgenommen worden. Sämtliche fortgenommenen Tiere wurden im Tierheim des Hamburger Tierschutzvereins untergebracht. Während die Beantwortung im Sinne dieser Fragestellung die Anzahl der dauerhaften Wegnahme darstellt, beinhalten die Angaben in der Drs. 21/1800 dauerhafte und kurzfristige Wegnahmen. 5. Welche Tierarten sind hauptsächlich betroffen? In der Hauptsache sind Hunde, Katzen, Kaninchen und Vögel betroffen. 6. Mussten Tiere aufgrund der Verstöße getötet werden? Wie viele waren dies jeweils in den Jahren 2010 – 2016? Bitte mit Angabe der Tierart. 2010 1 Tier (Art kann nachträglich nicht mehr ermittelt werden) 2011 2 Tiere (Arten können nachträglich nicht mehr ermittelt werden) 2012 Keine 2013 Keine 2014 1 Kaninchen 2015 1 Meerschweinchen 2 Ratten 2016* Keine * 1. Januar bis 30. September 2016 7. Wie finanzieren sich die Stellen, in denen die Tiere unterbracht wurden? Werden die ehemaligen Halter für die entstehenden Unterbringungskosten herangezogen? Die in Anspruch genommene Stelle wird durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz finanziell unterstützt. Im Übrigen siehe Drs. 21/1800.