BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6316 21. Wahlperiode 18.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 11.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Politische Indoktrination an Hamburger Schulen (V) – Anti-AfD-Schulung in der Behörde für Schule und Berufsbildung Am 04.10.2016 fand in der Zeit von 18.30 – 20.30 Uhr im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung („LI“) im Weidenstieg 29 (Raum: Aula) eine Lehrerfortbildung unter folgendem Titel statt: „Gefährliche Bürger – Wie die neue Rechte in die gesellschaftliche Mitte vorstößt – und was die Gesellschaft dagegen tun kann.“1 Unterstützt wurde die Fortbildungsveranstaltung von der Hamburgischen Regenbogenstiftung und der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V. (DeGeDe). Teilnehmer der Fortbildung haben uns darauf hingewiesen, dass es während der Veranstaltung zu offensiven und einseitigen Agitationen gegen die Partei AfD gekommen sei – sowohl durch den eingeladenen Referenten als auch durch einen Mitarbeiter der Behörde für Schule und Berufsbildung. Im Veranstaltungsraum sei ferner einschlägiges Buchmaterial, das sich unter anderem gegen die AfD richtet, zum Verkauf angeboten worden. In der Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung („Politische Werbung in Diensträumen“) ist die Verpflichtung zur Neutralität in den Hamburger Schulen geregelt. Darin heißt es: „In den Diensträumen der Behörde für Schule und Berufsbildung darf nicht für politische Parteien und Organisationen sowie für politische Vereinigungen und Verbände durch Wort, Schrift, Film- oder Tonveranstaltungen geworben werden. Dies gilt insbesondere für die Werbung durch Anschläge, Plakate, das Auslegen oder Verteilen von Flugblättern, Handzetteln, Schriften oder Broschüren sowie die Werbung durch Vorträge, Diskussionsveranstaltungen oder durch Besuche in den Diensträumen in Einzel- oder Gruppengesprächen.“2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1 Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung: Veranstaltungs-Nr.: 1614D3101, siehe auch unter: https://tis.li-hamburg.de/web/guest/catalog/detail?tspi=37715_ (abgerufen am: 05.10.2016). Veranstaltungsflyer unter: http://li.hamburg.de/contentblob/6951332/ a82fcb7f79cc3c47d6ab974084f47dac/data/download-pdf-veranstaltungsreihe-streitbaredemokratie .pdf (abgerufen am: 11.10.2016). 2 Portal „Schulrecht Hamburg“: http://www.schulrechthamburg.de/jportal/portal/t/3zi/bs/18/page/ sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=VVHA-VVHA000000114&documentnumber=1& numberofresults=1&doctyp=vvhhschulr&showdoccase=1&doc.part=F& paramfromHL=true#focuspoint (abgerufen am: 10.10.2016). Drucksache 21/6316 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bei der oben genannten Veranstaltung handelte es sich im Gegensatz zu regulären Fortbildungsveranstaltungen um eine öffentliche Lesung, die im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Streitbare Demokratie“ stattfand und sich mit demokratiegefährdenden Tendenzen in Deutschland und Europa auseinandergesetzt hat. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, demokratiepädagogische Präventions- sowie Interventionsmöglichkeiten für den schulischen Bereich zu entwickeln. Die Veranstaltungsreihe wurde in Kooperation mit der Universität Hamburg, der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V., der Hamburgischen Regenbogenstiftung und dem LI organisiert. Gemäß § 2 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) hat die Schule die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz zu gestalten und an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken. Gesellschaftliche Diskurse werden daher auch in der Lehrerfortbildung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) thematisiert . Die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung wurde eingehalten, da keine Werbung für eine politische Partei stattfand. Gemäß Beutelsbacher Konsens entspricht eine Veranstaltung mit Blick auf das Kontroversitätsgebot den Grundsätzen politischer Bildung, wenn Themen kontrovers dargestellt und diskutiert werden, die auch im gesellschaftlichen Diskurs kontrovers erscheinen. Die Teilnehmenden erhalten hierdurch die Gelegenheit, unterschiedliche Standpunkte zu Fragen oder Themen kennenzulernen, um auf diese Weise zur eigenen Meinungsbildung zu gelangen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer verantwortete als Veranstalter der Behörde für Schule und Berufsbildung diese Lehrerfortbildung? Bitte die vollständigen Namen der verantwortlichen Mitarbeiter, deren Abteilung/Fachbereich und das zugrunde liegende Institut angeben. 2. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die Behörde für Schule und Berufsbildung die im Rahmen dieser Lehrerfortbildung nach Berichten von Teilnehmern erfolgten Agitationen gegen die Partei AfD? Bitte Bezug nehmen auf die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 sowie die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses. 3. Welche qualitativen Anforderungen müssen (politische) Fortbildungsveranstaltungen der Behörde für Schule und Berufsbildung erfüllen? Bitte die Anforderungen erläutern. 4. Wurden die qualitativen Anforderungen im Rahmen dieser Fortbildung aus Sicht des Senats beziehungsweise der Behörde für Schule und Berufsbildung erfüllt? Wenn nein: Welche Konsequenzen leitet der Senat beziehungsweise die Behörde für Schule und Berufsbildung daraus ab? 5. Welche Personen einer übergeordneten Stelle in der Behörde für Schule und Berufsbildung haben diese Lehrerfortbildungsveranstaltung genehmigt ? Bitte die vollständigen Namen der Beteiligten und deren Funktionen innerhalb der BSB angeben. 6. Welche Personen oder Abteilungen überprüfen beziehungsweise genehmigen generell Lehrerfortbildungen am LI und nach welchen Kriterien ? Bitte genauer erläutern. Siehe Vorbemerkung. Die Veranstaltungsreihe wird innerhalb des LI von der Leitung der Abteilung Fortbildung verantwortet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6316 3 7. Kann der Senat beziehungsweise die Behörde für Schule und Berufsbildung bestätigen, dass im Veranstaltungsraum Bücher zum Verkauf angeboten wurden, die sich unter anderem gegen die Partei AfD richten ? Nein.