BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6318 21. Wahlperiode 18.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 11.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung und Perspektive der schulischen Inklusion im Förderbedarf LSE (II) Mit den jetzigen zehnten Klassenstufen werden die letzten der bisherigen Integrationsklassen (I-Klassen) an den staatlichen Schulen in Hamburg endgültig auslaufen. Damit verschwindet eine jahrelange besondere Förderung, die diese Klassen gegenüber der jetzigen Inklusiven Beschulung durch deutlich bessere Ressourcen auszeichnete, aus unserem Schulsystem. Ein Prozess , der mit der Einführung des in § 12 des Hamburgischen Schulgesetztes festgeschriebenen „Projektes zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung“ 2010 begonnen hatte, gelangt damit zum Abschluss. Mit der Abschaffung des Modells verbindet sich selbstverständlich die Frage, was mit den Ressourcen passiert, die durch das Auslaufen freigesetzt wurden beziehungsweise werden – werden sie in Form von Stellen- und Wochenarbeitszeitzuweisungen wann genau dem bestehenden Inklusionskonzept in Hamburg zugeführt? Ein Sachverhalt, der angesichts des starken Bekenntnisses des Hamburger Senats zur Verbesserung der schulischen Inklusion in der aktuellen wie in der zurückliegenden Legislaturperiode große Tragweite besitzt. Ich frage den Senat: 1. Wie hoch waren/sind die Mehrbedarfe an Stellen und Wochenarbeitszeit (WAZ)-Zuweisungen der Integrationsklassen (I-Klassen) seit 2009/ 2010 bis heute insgesamt (Stand 10/2016)? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln tabellarisch in absoluten Zahlen aufschlüsseln.) a. Wie hoch war/ist dabei der jeweilige Mehrbedarf an Stellen und WAZ getrennt nach den Förderschwerpunkten LSE, Sehen, Hören, Kommunikation, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Autismus? (Bitte für jeden Förderschwerpunkt einzeln in absoluten Zahlen und in Prozent zum Gesamtmehrbedarf in die Tabelle zu 1. integrieren.) 2. Wie viele Stellen welcher Berufsgruppen waren/sind in den Mehrbedarfen für den Unterricht in I-Klassen (siehe 1.) seit 2009/2010 bis heute (Stand 10/2016) insgesamt vorgesehen? (Bitte für jedes Schuljahr jeweils nach Lehrern/-innen, pädagogischen Unterrichtshilfen und Sonderpädagogen /-innen in absoluten Zahlen und in Prozent aufschlüsseln.) 3. Wie viele Stellen und WAZ-Zuweisungen umfassten die Mehrbedarfe für den Unterricht in I-Klassen (siehe 2.) seit 2009/2010 bis heute (Stand 10/2016) je Schulform und Klassenstufe? (Bitte für jedes einzelne Schul- Drucksache 21/6318 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 jahr tabellarisch aufgeschlüsselt nach I-Klassen-Schulformen und Berufsgruppen in den Jahrgangsstufen 1 – 10 angeben.) Siehe Haushaltsplan 2009/2010, Einzelplan 3.1., Anhang 2 zu Anlage 1, Haushaltsplan 2011/2012, Einzelplan 3.1., Anhang 3 zu Anlage 1, Haushaltsplan 2013/2014, Einzelplan 3.1., Anhang 2 zu Anlage 1, Haushaltsplan 2015/2016, Einzelplan 3.1. Anhang 1 zu Anlage 1. 4. Wie vielen Vollzeitäquivalenten (VZÄ) entsprachen/entsprechen diese Mehrbedarf für I-Klassen (siehe 3.) seit 2009/10 bis heute (Stand 10/2016) insgesamt in welchen Berufsgruppen und wie verteilten/ verteilen sie sich auf die jeweiligen Schulformen und Klassenstufen? (Bitte für jedes einzelne Schuljahr tabellarisch aufgeschlüsselt nach I-Klassen-Schulformen und Berufsgruppen in den Jahrgangsstufen 1 – 10 angeben.) Alle zugewiesenen Lehrerstellenbedarfe werden von den Schulen vollständig durch Personaleinsatz oder zusätzliche Vertretungsmittel genutzt. Insofern entsprechen die zugewiesenen Stellenbedarfe den eingesetzten VZÄ. Eine Aufschlüsselung nach Professionen ist nicht möglich, weil im Personalverwaltungssystem der zuständigen Behörde keine Daten zu den schulinternen Einsatzbereichen der Lehrkräfte hinterlegt sind. 5. Angesichts dessen, dass mit der Regelungen des §12 des Hamburgischen Schulgesetzes ab 2010/2011 eine Neustrukturierung der schulischen Inklusion und die schrittweise Aufgabe der I-Klassen und ihrer bisherigen Ausstattung und Zuweisung einherging: Wie viele Stellen wurden seit 2010/2011 bis heute (Stand 10/2016) durch das Auslaufen der Mehrbedarfe für I-Klassen freigesetzt? (Bitte für jedes einzelne Schuljahr nach den Berufsgruppen Lehrer/-in, pädagogischen Unterrichtshilfe und Sonderpädagoge/-in tabellarisch in absoluten Zahlen und in Prozent aufschlüsseln.) 6. Wohin wurden/werden diese seit 2010/2011 bis heute (Stand 10/2016) im Zuge des Auslaufens der I-Klassen freigesetzten Stellen verwendet, welchen Haushaltsbereichen des Einzelplans 3.1 flossen/fließen sie im Einzelnen zu? (Bitte für jedes Haushaltsjahr seit 2010 mit Aufgabenbereich und Produktgruppe, aufgeschlüsselt nach Lehrer/-innen, pädagogischen Unterrichtshilfen und Sonderpädagogen/-innen, in absoluten Zahlen und in Prozent tabellarisch angeben.) a. Wohin sollen die in 2016/2017 letztmalig freigesetzten Stellen der gegenwärtigen Jahrgangsstufe 10 der I-Klassen an den Stadtteilschulen haushaltlich überführt werden? (Bitte entsprechend in Tabelle zu 6. integrieren.) Durch das Auslaufen der I-Klassen werden keine Stellen freigesetzt. Die weniger zugewiesenen Lehrerstellenbedarfe werden vollständig für das Aufwachsen der neuen Inklusions-Bedarfsgrundlagen eingesetzt. 7. Wie viele dieser mit Auslaufen der I-Klassen frei gewordenen/frei werdenden Stellen waren/sind Bestandteil der 2015/2016 aufgelegten 120 Zusatzstellen zur Förderung der schulischen Inklusion in Hamburg (vergleiche http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4546562/2015-07-06- inklusion-lehrerstellen/, PM der BSB)? (Bitte für jedes Schuljahr Anteil der zugeführten Stellen unterschieden nach den Berufsgruppen Lehrer/ -in, pädagogische Unterrichtshilfe und Sonderpädagoge/-in, aufschlüsselt nach Grundschule, Stadtteilschule und „Feuerwehrreserve“, in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtzahl der Stellen angeben.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6318 3 a. Wie viele der 2016/2017 letztmalig freigesetzten Stellen der gegenwärtigen Jahrgangsstufe 10 der I-Klassen an den Stadtteilschulen sollen nach Planung des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde in die zusätzlichen 120 Förderstellen für die Inklusion einfließen? (Bitte entsprechend in Tabelle zu 7. integrieren.) Keine.