BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6319 21. Wahlperiode 18.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 11.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Schneller Ausbau, schnelle Abhilfe? Marode Telefon- und Internetleitungen im Hamburger Hafengebiet Mitte September berichtete der NDR von Plänen, wonach die maroden Telefon - und Internetleitungen im Hamburger Hafen nun zügig modernisiert und vor allem ausgebaut werden sollen. Darauf hätten sich der Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH), die Hamburg Port Authority (HPA), die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie die Telekom verständigt. Viele der im Hafengebiet ansässigen Unternehmen hatten zuvor die nicht leistungsfähigen Internetverbindungen bemängelt. Aufgrund mangelnder Übertragungsleistungen von zum Teil weniger als 1.300 Kilobit pro Sekunde sei sowohl die Datensicherung als auch die Datenübertragung nur eingeschränkt möglich gewesen. Kurzum: eine für die Betriebe existenzbedrohende Situation. Auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) schaltete sich ein und forderte die Hamburger Behörden auf, zügig nach Lösungen zu suchen und sich umgehend um Fördermittel zu bewerben. Die Mittel würden bereitstehen. Hintergrund ist, dass der Bund für den Ausbau des Breitbandinternets insgesamt 4 Milliarden Euro bereitgestellt hat, um gezielt in „unterversorgte Regionen“ zu investieren, in denen sich der Netzausbau wirtschaftlich alleine nicht rechnet. Mit dem Bundesförderprogramm wird der Netzausbau technologieneutral gefördert. Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Das Bundesprogramm ist auch mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar. Der Bund greift den Kommunen und Landkreisen zudem bei der Planung und der Erstellung der Antragsunterlagen unter die Arme: Beratungsleistungen werden mit bis zu 50.000 Euro pro beantragtem Projekt gefördert. Der dritte Förderaufruf für die Ausbauprojekte läuft bis zum 28. Oktober 2016. In dieser Zeit können Anträge gestellt werden. Die BWVI bestätigte, dass die HPA eine Bewerbung um eine Förderung nun umgehend in die Wege leite. Als Zwischenlösung sei zudem im Gespräch, das schnelle mobile Internet im Hafen auszubauen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) weist Hamburg Mitte 2016 die im Ländervergleich beste Breitbandverfügbarkeit in Deutschland auf (vergleiche http://zukunft-breitband.de/SharedDocs/DE/ Publikationen/DG/breitband-verfuegbarkeit-mitte-2016.pdf?__blob=publicationFile). Dennoch befasst sich die zuständige Behörde intensiv mit der Durchführung eines Breitbandförderverfahrens zur Schließung der letzten Versorgungslücken. Ziel ist eine möglichst flächendeckende Versorgung der Hamburger Haushalte und Unternehmen mit einer Internetzugangsleistung von mindestens 50 MBit/s. Unterstützt wird das Verfahren durch ein Beratungsbüro mit ausgewiesener Expertise. Hierfür konnten 50.000 Euro Beratungsförderung des Bundes eingeworben werden. Bislang erfolgte eine Ist- Drucksache 21/6319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Erhebung der Leistungsfähigkeit aller Telekommunikationsanschlüsse in Hamburg sowie eine Erhebung der Ausbauplanungen der Netzbetreiber in den kommenden drei Jahren. So konnten die Versorgungslücken identifiziert und eine Förderstrategie ausgearbeitet werden. Die Einreichung eines Antrags auf zusätzliche Mittel aus dem Bundesförderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland steht unmittelbar bevor. Förderfähig sind Gebiete, in denen an den Anschlusspunkten zum Telekommunikationsnetz Datenübertragungsraten von 30 MBit/s unterschritten werden. Geförderte Ausbaugebiete in Hamburg werden demnach voraussichtlich vor allem dünn besiedelte Bereiche im Süden der Stadt sein, wie zum Beispiel Teile der Vier- und Marschlande im Bezirk Bergedorf und die Hafengebiete . Siehe im Übrigen auch Drs. 21/6125, 21/6008, 21/5405, 21/5375, 21/5203, 21/4736, 21/3538, 21/2726. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Hat die HPA inzwischen Fördergelder für die Ausbauprojekte beantragt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 6. und 7. sowie Vorbemerkung. 2. Welche Gespräche, an denen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden beteiligt waren, haben wann zwischen wem zum Ausbau beziehungsweise zur Modernisierung der Telefon- und Internetleitungen im Hafen stattgefunden? Siehe Drs. 21/6008. Ein weiteres Gespräch fand am 29. September 2016 statt. 3. Auf welche Höhe belaufen sich die Fördergelder, die die HPA beim Bundesverkehrsministerium beantragt beziehungsweise beantragt hat? Siehe Antwort zu 1. 4. Inwiefern strebt der Senat an, die eigenen Förderprogramme mit dem Förderprogramm des Bundes zu kombinieren? Hamburg setzt zweckgebundene Sondermittel für die Ausbauförderung von Breitbandinfrastrukturen im Stadtgebiet ein, die im Fall einer Bewilligung zusätzlicher Mittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes als Kofinanzierungsmittel eingesetzt werden . Ein eigenes Förderprogramm besteht nicht. 5. Welche Gebiete sollen nach derzeitigen Planungen von dem Ausbau profitieren? Siehe Vorbemerkung. 6. Inwiefern haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden auch bei den betroffenen Unternehmen dafür geworben, selbst einen Antrag auf Förderung beim Bundesverkehrsministerium zu stellen? 7. Wie viele Unternehmen sind dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, die sich innerhalb des benannten Bundesprogrammes um eine Förderung beworben haben? Das Bundesförderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich an Kommunen. Antragsstellungen durch Unternehmen sind nicht möglich. 8. Ist dem Senat bekannt, dass es innerhalb des Bundesförderprogramms eine Einzelprojektplanungsförderung von bis zu 50.000 Euro für die Planungsberatungsleistung (Beauftragung von Ingenieursbüros) gibt? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6319 3 Ja, Hamburg hat am 11. Dezember 2015 einen Antrag auf eine entsprechende Förderung beim BMVI gestellt und am 25. Januar 2016 bewilligt bekommen (siehe Drs. 21/3538). 9. Welche Pläne verfolgen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in Bezug auf den Ausbau des schnellen mobilen Internets im Hafen als Zwischenlösung? Die Verfügbarkeit und Übertragungsgeschwindigkeit des mobilen Internets im Hafen sind sehr gut. Aus diesem Grund soll geprüft werden, ob sogenannte Hybrid- Anschlüsse, das heißt eine Kombination aus stationären und mobilen Internetanschlüssen , eine bedarfsgerechte Zwischenlösung darstellen können. 10. Bereits 2015 hatte das Bundesverkehrsministerium den Startschuss für das milliardenschwere Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gegeben. Hatten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden bereits im Vorwege Bemühungen unternommen, um entsprechende Fördergelder innerhalb des benannten Bundesförderprogramms zu beantragen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde hat im Jahr 2015 entsprechende Planungen zur Breitbandausbauförderung aufgenommen. 11. Trifft es zu, dass nicht nur ansässige Unternehmen im Hamburger Hafengebiet, sondern auch Behörden, wie das Veterinäramt in Altenwerder , über keine nötige Anbindung verfügen, sodass erforderlichen Datenmengen nicht ausreichend dimensioniert werden können und häufig Überlastungen eintreten? Wenn ja, bei welchen Behörden/öffentlichen Stellen ist dies der Fall? 12. Trifft es zu, dass es unter anderem beim Veterinäramt aufgrund mangelhafter Anbindung zu Totalausfällen/Zusammenbrüchen der EDV-Anbindung kommt, was wiederum zu weitreichenden Verzögerungen bei der Ein-und Durchfuhrkontrolle führt? 13. Trifft es zu, dass an dem Standort des Veterinäramts keine Anbindung an das Netz von Dataport besteht und die vorhandene Anbindung durch die Telekom aus vier zusammengelegten Leitungen erstellt wurde, um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen? Werden durch die Zusammenlegung der Leitungen Geschwindigkeitsstandards erreicht, wie sie für eine moderne elektronische Verfahrensabwicklung und Serveranbindung erforderlich wären? Einer der Standorte des Veterinär- und Einfuhramtes der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) ist von der Thematik betroffen. An einer Lösung für die betroffenen elf Arbeitsplätze am Standort Altenwerder wird gearbeitet. Die Arbeitsfähigkeit war und ist durchgehend gewährleistet. Es sind fünf Leitungen zusammengelegt.