BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6343 21. Wahlperiode 18.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 12.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Bundesweiter Aktionstag Glücksspielsucht (2) Die Antworten des Senats auf meine Kleine Anfrage Drs. 21/6202 geben Anlass zu Nachfragen. Ich frage den Senat: 1. Welche Zuwendungen ergingen speziell zur Glücksspielprävention an jeweils wen mit jeweils welchem konkreten Verwendungszweck in den Jahren 2011 bis 2015? Folgende Zuwendungen wurden bewilligt: Jahr Zuwendungsbetrag in € Zuwendungsempfänger Zuwendungszweck 2011 45.400,00 Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. Umsetzung und Weiterentwicklung der Informationskampagne für Nutzer/-innen von Glücksspielangeboten und deren Angehörige 2012 34.900,00 Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. Umsetzung und Weiterentwicklung der Informationskampagne für Nutzer/-innen von Glücksspielangeboten und deren Angehörige 2013 20.000,00 Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. Umsetzung und Weiterentwicklung der Informationskampagne für Nutzer/-innen von Glücksspielangeboten und deren Angehörige 2014 34.900,00 Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. Umsetzung und Weiterentwicklung der Informationskampagne für Nutzer/-innen von Glücksspielangeboten und deren Angehörige 2015 38.000,00 Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. Umsetzung und Weiterentwicklung der Informationskampagne für Nutzer/-innen von Glücksspielangeboten und deren Angehörige 2. Wofür konkret und für welche Einzelmaßnahmen wurden die vom Senat für 2015 angegebenen 38.000 Euro im Rahmen der Kampagne „Auto- Drucksache 21/6343 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 matisch verloren“ verwendet? (Bitte zumindest die größten Positionen inhaltlich und kostenmäßig angeben.) Die größten Positionen der Kampagne „Automatisch verloren“ waren Honorare (8.634,07 Euro) und Sachkosten, insbesondere Druckkosten für Plakate und Zeitungsanzeigen (29.465,93 Euro). 3. Welche Zuwendungen zur Glücksspielprävention gab und gibt es im laufenden Jahr 2016 jeweils an wen, in welchem Umfang und mit welchem Verwendungszweck? 2016 sind 34.665,00 Euro zur Fortführung der Kampagne „Automatisch verloren“ bewilligt worden. Zuwendungsempfänger ist Sucht.Hamburg gGmbH. 4. Welche im Rahmen der letztjährigen Zuwendung von 38.000 Euro umgesetzten Aktivitäten entfallen und wie wird die Kampagne konkret fortgeführt, sollte die Zuwendung in diesem Jahr erheblich geringer ausfallen oder ganz wegfallen? Die Zuwendung für 2016 ist nicht erheblich geringer ausgefallen. 5. Welche neuen oder aktualisierten Veröffentlichungen, Veranstaltungen und weiteren konkreten Maßnahmen betreffend Glücksspielprävention sind jenseits des vom Senat angeführten schulischen Bereichs von wem zu wann mit jeweils welcher finanziellen Förderung geplant? Für die Jahre 2017/2018 sind die Zuwendungen noch nicht festgelegt. Die Planungen und Verhandlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs.21/6202. 6. Wie haben sich die Zahlen der Besuche und der Besucher auf der Internetseite der Kampagne in den vergangenen fünf Jahren und bisher in diesem Jahr entwickelt? Die Besucherzahlen des Webangebots der Kampagne Automatisch verloren haben sich wie folgt entwickelt: Jahr BesucherInnen/Monat 2011 ca. 1.000 2012 ca. 1.300 2013 ca. 1.800 2014 ca. 2.000 2015 ca. 1.650 2016* ca. 3.500 * Durch eine Umstellung des Webmonitoringsystems lassen sich die Nutzerzahlen für 2016 nicht mehr mit den Besucherzahlen der vorherigen Jahre vergleichen. 7. Wie hat sich die Größe des Verteilers des sogenannten Newsletters zum Glücksspiel in den vergangenen fünf Jahren und bisher in diesem Jahr entwickelt? Es gibt keinen festen Verteiler des Newsletters. Der Newsletter kann unter www.automatisch-verloren.de abgerufen werden. 8. Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde den monatlich erstellten sogenannten Newsletter mit ganz überwiegend jeweils fast nur einer einzigen Zusammenfassung eines oftmals bereits einige Zeit zurückliegend veröffentlichten Forschungsberichtes und ansonsten nahezu keiner weiteren Informationen aus der und für die Praxis sowie zur jeweils aktuellen Situation und Diskussion in Hamburg und anderen Bundesländern und über deren Good Practices für angemessen und ausreichend? Wenn ja, mit welcher konkreten Begründung auch angesichts von zahlreichen Newslettern auch im Suchtbereich, die dieser Bezeichnung im Unterschied zum vorgenannten auch tatsächlich gerecht werden, und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6343 3 der Aufgabe der Fachstelle, vielfältige zugegangene und recherchierte Informationen entsprechend weiterzugeben? Wenn nein, wie gedenkt die zuwendende Fachbehörde hier steuernd tätig zu werden? Die zuständige Behörde macht sich die Wertung des Fragestellers nicht zu eigen. Der Newsletter, der unter www.automatisch-verloren.de/Nachrichtenarchiv zu finden ist, gibt umfangreiche Informationen über Entwicklungen im Glückspielbereich. 9. Wie erklären und begründen der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde, dass nahezu alle Bundesländer über institutionalisierte spezifische und spezifisch geförderte (Landes-)Koordinierungsstellen, (Landes-)Fachstellen, Zentralstellen oder Ähnliches betreffend Glücksspielsucht verfügen, in Hamburg jedoch nicht einmal die – gemäß Senat – „koordinierende Tätigkeit“ des „Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht “ direkt gefördert wird? Siehe Drs. 21/6202. 10. Nimmt die zuständige Fachbehörde regelmäßig an den Sitzungen des HAG teil? Wenn nein, warum nicht und wie gewinnt die Behörde ohne regelmäßigen Kontakt zum koordinierenden HAG ihre Erkenntnisse über die aktuelle Situation und Entwicklung, für entsprechende Planungen und Maßnahmen , für die Vertretung Hamburgs auf Bundesebene und für Rückkoppelungen zu den Hamburger Einrichtungen und deren Arbeit? Nein. Die notwendigen Erkenntnisse werden über die teilnehmende Fachstelle Sucht.hamburg und durch den Fachrat der ambulanten Drogen- und Suchthilfe gewonnen. 11. Sind der zuständigen Fachbehörde Forderungen seitens des HAG oder sonst aus der Praxis der Glücksspielprävention und Glücksspielhilfe in Hamburg zur Verbesserung der jeweiligen Angebote, Hilfen und so weiter bekannt? Wenn ja, welche sind das und welche will die Fachbehörde davon umsetzen und welche warum nicht? Nein. 12. Nimmt an den Sitzungen der Landeskoordinatoren auf Bundesebene, die zum allergrößten Teil von freien Trägern beziehungsweise deren Koordinierungs- und Fachstellen kommen, auch ein Vertreter des in Hamburg koordinierenden HAG beziehungsweise aus der Praxis teil? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die zuständige Behörde sieht hierzu keine Notwendigkeit.