BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6344 21. Wahlperiode 18.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 12.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Preisvereinbarungen von LSBG und HU mit der Behörde für Umwelt und Energie Bei den Haushaltsberatungen stellte sich heraus, dass sowohl der LSBG als auch das HU mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) – anders als mit anderen Behörden – noch keine Vereinbarungen betreffend die Preise für Leistungen getroffen haben, die für die BUE erbracht werden. Wir fragen den Senat: 1. Welche Leistungen erbringt das HU regelmäßig für die BUE? Bitte die Leistungen genau bezeichnen und jeweils die Kosten pro Leistung in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 angeben. In den Jahren 2011 bis 2014 wurde zwischen dem Bereich Umweltuntersuchungen (HU 4) des Instituts für Hygiene und Umwelt (HU) und dem Amt für Umweltschutz (U) sowie dem Amt für Immissionsschutz und Betriebe (IB) der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Leistungsvereinbarungen regelte, welche Leistungen der Bereich Umweltuntersuchungen für die Ämter erbringen sollte. Erstattet wurden von der BSU die nicht durch Gebühren oder ähnliche Entgelte gedeckten Ausgaben. Grundlage für die Erstattung war ein Bestand von qualifiziertem Fachpersonal und vereinbarte Kennzahlen, die eine bestimmte Anzahl von Untersuchungen und eine qualifizierte Beratung für den Auftraggeber sicherstellen. Die Aufteilung der Erstattung erfolgte auf einzelne Aufgaben- und Leistungsblöcke. Die Leistungen wurden zusammengefasst dargestellt: Bearbeitung von gebührenfreien Proben einschließlich der Bewertung, Begutachtung und Auswertung, Betrieb der Messnetze (Wassergüte- und Luftmessnetz, einschließlich der Bewertung , Begutachtung und Auswertung, unterstützende ministerielle Tätigkeiten für U und IB, sonstige Leistungen (zum Beispiel Erarbeitung von Grundlagen, Führen von Datenbanken) für die BSU, Ausbildungsaktivitäten. In den Kosten für die Untersuchung von Proben und für die Messnetze waren 15 Prozent Aufwendungen für das Qualitätsmanagement enthalten. Ferner wurde ein Investitionskostenzuschuss der BSU vereinbart. Drucksache 21/6344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Obergrenze der Kostenerstattung für die Aufgabenwahrnehmung von HU 4 im Rahmen der Umweltuntersuchungen wurde durch den von der Bürgerschaft beschlossenen Haushaltsansatz festgesetzt. Eine Zielvereinbarung für den Zeitraum 2017/2018 ist inzwischen unterschriftsreif. Die Kosten für einzelne Leistungen des HU werden auf Grundlage einer in 2015 optimierten , aussagekräftigen Kosten- und Leistungsrechnung erst mit Beginn des Jahres 2016 erhoben. Anhand der daraus entnommenen Halbjahreswerte hat das HU eine Prognose für das Jahr 2016 erstellt, die der folgenden Übersicht zu entnehmen sind: Ziel- und Leistungsvereinbarung BUE Kosten Ist 30.06.2016 in Euro Kosten Prognose 2016 in Euro Laborleistungen (Luft, Boden, Abfall, Abwasser) 893.199 1.914.054 Wassergütemessnetz 277.884 595.483 Luftmessnetz 444.850 953.278 Oberflächenwasser 1.094.757 2.345.978 Grundwasser 577.295 1.237.097 Gentechnik 97.926 209.847 Fachliche Unterstützung * 452.273 969.185 Vorhalteleistungen ** 34.326 73.557 Ringversuche 116.743 250.170 Sonstige Leistungen *** 32.810 70.309 Gesamtkosten 4.022.062 8.618.958 * Fachliche Beratung der Behörden ** Gentechniklabor mit Sicherheitsstufe S3 für die Untersuchung von gentechnisch veränderten Organismen bis zur Risikogruppe 3 *** Leistungen, die keine Laborleistungen sind (zum Beispiel Gutachtertätigkeit) 2. Für welche dieser Leistungen gibt es für 2017 noch keine Preisvereinbarung ? Zwischen der BUE und dem HU wurden bislang keine Preisvereinbarungen abgeschlossen , sondern Ziel- und Leistungsvereinbarungen (siehe 1.). Die Ziel- und Leistungsvereinbarung 2017 enthält alle Leistungen, die die BUE dem HU in Auftrag geben wird. Die dafür in Aussicht gestellten Entgelte decken die anfallenden Kosten im HU nicht ab. Zurzeit werden Lösungsalternativen zwischen den Auftraggebern BGV und BUE sowie dem HU mit dem Ziel erarbeitet, die Leistungen des HU für die BUE und deren Entgelte so anzupassen, dass eine auf Dauer adäquate Finanzierung erreicht wird, siehe dazu auch Drs. 21/4497. 3. Welche Leistungen erbringt der LSBG regelmäßig für die BUE? Bitte die Leistungen genau bezeichnen und jeweils die Kosten pro Leistung in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 angeben. Der LSBG übernimmt für die BUE Aufgaben aus den Bereichen Hochwasserschutz und Gewässer. Das Amt für Umweltschutz als entsprechender Bedarfsträger beauftragt den LSBG als Realisierungsträger über sogenannte Kontraktvereinbarungen. Darin enthalten sind die Leistungen der Planung, des Entwurfes, der Baudurchführung sowie der Unterhaltung im Bereich Hochwasserschutz und Gewässer. Der LSBG stellt das Hochwasserschutzprogramm auf und betreut die darin enthaltenen Projekte. Darüber hinaus ist er mit dem Binnenhochwasserschutz beauftragt, zum Beispiel mit der Berechnung der Überschwemmungsgebiete oder dem Wassermanagement der Alster. Ein weiterer wichtiger Bereich sind die Aufgaben im Zusammenhang mit der Deichverteidigung und der Deichaufsicht. Weiterhin gehört auch der Schleusenbetrieb zu den übertragenen Aufgaben. Die Kosten, die dem Haushalt durch erbrachte Leistungen des LSBG entstehen, werden kontraktweise abgerechnet. Die Abrechnung der Jahre 2011 bis 2015 sowie anteilig 2016 (Stand: 12.10.2016) stellt sich wie folgt dar: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6344 3 Jahr Kontrakt: Hochwasserrisikomanagement Kontrakt: Hochwasserschutz Kontrakt: Deichverteidigung und Deichaufsicht Kontrakt: Anlagenmanagement Gewässer 2011 4.62 Mio. € 20.94 Mio. € 0.93 Mio. € 6.99 Mio. € 2012 4.04 Mio. € 41.68 Mio. € 1.58 Mio. € 6.45 Mio. € 2013 5.12 Mio. € 40.69 Mio. € 0.42 Mio. € 5.16 Mio. € 2014 4.98 Mio. € 31.09 Mio. € 0.44 Mio. € 4.54 Mio. € 2015 1.56 Mio. € 31.23 Mio. € 1.51 Mio. € 5.28 Mio. € 2016* 0.52 Mio. € 8.14 Mio. € 1.05 Mio. € 2.58 Mio. € * nur bereits mit dem Bedarfsträger abgerechnete Leistungen 4. Für welche dieser Leistungen gibt es für 2017 noch keine Preisvereinbarung ? Die vereinbarten Kontrakte mit den entsprechenden Leistungsvereinbarungen gelten langfristig und werden nur auf besonderen Anlass neu vereinbart. Die Preisvereinbarungen gelten immer für die jeweilige Projektlaufzeit und beziehen sich auf die jährlich neu aufgestellte Preisliste des LSBG. Der LSBG vereinbart für alle neuen Projekte und Aufgaben ab 2017 neue Preise. Diese werden erst zum Projektstart vereinbart. Insofern gibt es für die ab dem Jahr 2017 beginnenden Projekte zwar eine Leistungsvereinbarung , aber noch keine Preisvereinbarung. 5. Für welche anderen Behörden erbringt das HU Leistungen? Inwieweit wurden mit diesen Behörden bereits Preisvereinbarungen für 2017 getroffen? Das HU erbringt darüber hinaus Leistungen auf Grundlage einer Ziel- und Leistungsvereinbarung für die BGV sowie in geringem Umfang im Auftrag der BWVI. Mit letzterer existiert ein über mehrere Jahre laufender Vertrag, in dem die Entgelte vereinbart sind. 6. Für welche anderen Behörden erbringt der LSBG Leistungen? Inwieweit wurden mit diesen Behörden bereits Preisvereinbarungen für 2017 getroffen? Der LSBG erbringt Leistungen für die BWVI, die Bezirksämter, in Einzelfällen für die BSW und den Landesbetrieb Verkehr (LBV). Die Vereinbarungen mit der BWVI werden Ende 2016/Anfang 2017 fortgeschrieben. Kontrakte für Leistungen, die für andere Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg für 2017 erbracht werden, laufen im Regelfall über einen längeren Zeitraum, daher gelten die vereinbarten Preise in 2017 fort. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 7. Warum erfolgt die Preisvereinbarung mit der BUE später als mit anderen Behörden? Das Kontraktwesen des LSBG wurde evaluiert. Der LSBG und die BUE sind sich grundsätzlich über den Leistungsumfang und die Finanzierung einig.