BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6350 21. Wahlperiode 21.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt und Karin Prien (CDU) vom 13.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Stadtteilkultur und Bürgerhäuser – Wieso wurden im Jahr 2015 nicht alle Gelder an die Empfänger ausgezahlt? Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 wurde offenbar, dass es im Produkt Stadtteilkultur, Bürgerhäuser und Freizeiteinrichtungen im Jahr 2015 Ermächtigungsüberträge gegeben hat. Angesichts dessen fragen wir den Senat: 1. Wie hoch sind die Ermächtigungsüberträge in dem Produkt je Bezirk? 2. Wieso wurden die Ermächtigungen im Jahr 2015 nicht genutzt? Bitte pro Bezirk begründen. 3. Ist dem Senat bekannt, wofür die Ermächtigungen im Jahr 2016 verwendet werden? Wenn ja, wofür? 4. Gab es in dem Produkt auch im Jahr 2014 Reste, die auf das Folgejahr übertragen wurden? Wenn ja, bitte Beträge je Bezirk benennen. Im Produkt Stadtteilkultur, Bürgerhäuser und Freizeiteinrichtungen werden auch Mittel aus der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit veranschlagt. Die Darstellung der Ermächtigungsüberträge bezieht sich auf das gesamte Produkt. Im Übrigen siehe Anlage. 5. Wurden Tarifsteigerungen und steigende Nebenkosten bei der Förderung der Stadtteilkulturhäuser und Bürgerhäuser im Haushaltsplan 2017/ 2018 berücksichtigt? Wenn ja, in welchem Umfang jeweils? Wenn nein, warum nicht? Für die Bürgerhäuser wurden die Ansätze aus dem Jahr 2016 fortgeschrieben. Im Übrigen siehe Drs. 21/5934. Produkt Stadtteilkultur, Bürgerhäuser und Freizeiteinrichtungen Bezirksamt Ermächtigungsübertrag 2014 (in Tsd. Euro) Ermächtigungsübertrag 2015 (in Tsd. Euro) Wieso wurden Ermächtigungen nicht im Jahr 2015 genutzt? Geplante Verwendung im Jahr 2016 Hamburg-Mitte* 351 529 Bei den Ermächtigungsüberträgen aus den Kontenbereichen Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit, Kosten für Transferleistungen und Sonstige Kosten handelt es sich um Kostenermächtigungen aus Rahmenzuweisungen, dem Quartiersfonds und bezirkseigenen Projekten, die für laufende und geplante Maßnahmen jahresübergreifend benötigt werden. Weiterhin sind in den Ermächtigungsüberträgen unterjährige nicht kalkulierbare Erträge wie z.B. Erträge aus Rückforderungen von Zuwendungen, Betriebskostenerstattungen oder sonstige Erträge enthalten. Die Ermächtigungsüberträge 2015 werden zu den bestehenden Haushaltsansätzen 2016 hinzugerechnet und im Rahmen der Bewirtschaftung durch die jeweils zuständigen Dienststellen bedarfsrecht eingesetzt. Die Mittel werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwendet. Altona* 188 333 Eimsbüttel* 95 171 In der Regel lag ein verzögerter Projektverlauf oder ein verzögerter Mittelabfluss vor. In einigen Fällen wurden Rückstellungen für Projekte vorgenommen. Die Überträge sollen im Jahresverlauf in den jeweiligen Maßnahmebereichen verbraucht werden. Hamburg-Nord 125 160 Bei den Ermächtigungsüberträgen handelt es sich überwiegend um Kostenermächtigungen aus Rahmenzuweisungen, Sondermitteln (Beschlüsse der Bezirksversammlung) sowie dem Quartiersfonds, die für laufende und geplante Maßnahmen jahresübergreifend benötigt werden. Unterjährige nicht kalkulierbare Erträge wie z.B. Erträge aus Rückforderungen von Zuwendungen, Betriebskostenerstattungen oder sonstige Beträge reduzieren die IST- Kosten und erhöhen zusätzlich den Ermächtigungsübertrag. Die Ermächtigungen 2016 wurden um die Ermächtigungsüberträge 2015 erhöht. Eine Verwendung erfolgt in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Gremien (u.a. Feinspezifikation der Rahmenzuweisung) bzw. für bereits 2015 geplante Maßnahmen, die jahresübergreifend benötigt werden. Wandsbek 1.909 564 Die Ermächtigungsüberträge resultieren überwiegend aus nicht verbrauchten Ermächtigungen im Kontenbereich der Kosten für Transferleistungen. Hier wurden zum einen Maßnahmen beschlossen, die noch nicht umgesetzt werden konnten und zum anderen kamen die Ermächtigungen teilweise aufgrund der Beachtung zuwendungsrechtlicher Vorschriften noch nicht zur Auszahlung. Die nicht in Anspruch genommenen Kostenermächtigungen werden daher im Folgejahr zur Umsetzung benötigt. Die Ermächtigungen 2016 werden für die Bewirtschaftung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur, des Quartiersfonds Stadtteilarbeit, der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit und der bezirklichen Sondermittel der Bezirksversammlung verwendet. Bergedorf * 74 29 Der Betrag setzt sich primär aus Rückläufen aus abgerechneten Projekten sowie bewilligter aber noch nicht abgerufener Mittel zusammen. Förderung neuer Projekte und Verwendung für den bewilligten Zweck, der im Jahr 2015 noch nicht abgerufen wurde Harburg 197 584 Die Ermächtigungsüberträge beinhalten neben den Kosten für Transferleistungen und den Kosten für Verwaltungstätigkeit auch die Personalkosten. Im Kontenbereich Personalkosten gab es im Jahr 2015 grundsätzlich noch Schwierigkeiten hinsichtlich der Ortsproduktverteilung, so dass bei einigen Produkten unverhältnismäßig hohe Ermächtigungsüberträge entstanden sind.Im Kontenbereich Kosten für Transfernleistungen erfolgt im Jahr 2016 eine Korrekturbuchung, die noch aus der Datenübernahme von 2014 nach 2015 resultiert und für die zusätzliche Ermächtigungsüberträge in Höhe von 96 Tsd. Euro vorgenommen werden mussten. Ansonsten handelt es sich zu einem Großteil um notwendige Ermächtigungen für Bauunterhaltungs- und anstehende Sanierungsmaßnahmen, die einer längerfristigen Planung bedürfen. Zudem konnten einige Stadtteilkulturprojekte erst zeitverzögert beantragt bzw. durchgeführt werden und es kam in einigen Fällen zu Rückflüssen aufgrund nicht ausgegebener Mittel. Dazu kommen Ermächtigungsüberträge für Ko-Finanzierungen für geplante Bundes-/Landesprojekte. Die Mittel werden für Bauunterhaltungs- und umfassende Sanierungsmaßnahmen im Bürgerhaus Rieckhof sowie zur Förderung von Stadtteilkultureinrichtungen und für Stadtteilkulturprojekte verwendet. Dazu kommen geplante Bundes-/Landesprojekte, bei denen Mittel in Ko-Finanzierungen einbracht werden müssen. * Der Ermächtigungsübertrag der Personalkosten erfolgt nicht auf dem jeweiligen Produkt sondern an zentraler Stelle. Gründe: Bei den Kosten aus Transferleistungen (Zuwendungen) werden die Haushaltsreste zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahmen benötigt oder es wurden Rückstellungen gebildet; zum Teil wurden die Mittel bereits 2016 ausgezahlt, andere befinden sich noch in der Prüfung oder im Widerspruchsverfahren. Bei den Kosten aus Verwaltungstätigkeiten gibt es unterschiedliche Gründe: 1. Umzug des Vereins Lange Aktiv Bleiben (LAB) Landesverband Hamburg e. V. vom Mercado in die Motte (Der Umzug soll im Dezember 2016 erfolgen; Die Räume werden derzeit umgebaut; Die BGV gibt Geld dazu); zudem müssen die Räume im Mercado hergerichtet werden. 2. Zwischenlösung ASB Seniorentreff in Rissen: Bisherige Räume in der Rissener Dorfstraße 40 wurden geräumt, da das Gebäude abgerissen wird. Nach dem Neubau geht der ASB Seniorentreff dort wieder in die Räume. Die Übergangsräume in der Wedeler Landstraße 36 werden vom ASB angemietet. Das Bezirksamt beteiligt sich mit 20.000 € am Umzug und an den Umbaukosten. 3. Die WC-Anlage im Seniorentreff Holstenring in Ottensen ist nicht barrierefrei. Eine entsprechender Umbau wird angestrebt. Es laufen diesbezüglich gerade Verhandlungen zwischen Sprinkenhof und SAGA. 4. Der Seniorentreff Fischerhaus in Blankenese ist sanierungsbedürftig. Bis zum Start der geplanten umfassenden Sanierung sollen Mittel für etwaige Sofortmaßnahmen (z.B. Heizung) bereitgestellt werden. 5. Nach Abschluss von Baumaßnahmen im Haus Drei e.V. mit Europamitteln sind noch diverse Restmaßnahmen durchzuführen. (U.a. Sicherung des Baumbestands) 6. Mittel für die Sondernutzungsgebühren der Altonale GmbH befinden sich in der Rückstellung. Drucksache 21/6350 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anlage 6350ska_Text 6350ska_Anlage Tabelle1