BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6351 21. Wahlperiode 21.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 13.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Geld für Wilhelmsburg ging ab 2009 zum Bezirk Hamburg-Harburg – Nachfragen zur Drs. 21/6057 Die Antwort der Drs. 21/6057 hat ergeben, dass jahrelang Mittel für bezirkliche Rahmenzuweisungen mit einer Zweckbindung für Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen in Höhe von 500.000 Euro für Wilhelmsburg fälschlicherweise an den Bezirk Hamburg-Harburg überwiesen wurden, obwohl der Stadtteil seit 2009 zum Bezirk Hamburg-Mitte gehört. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zur ausreichenden Finanzierung siehe Drs. 21/5872. Danach hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte im betroffenen Aufgabenbereich – neben den Haushaltsmitteln für das Jahr 2016 – aus dem Haushaltsjahr 2015 im Bereich „Auszahlungen für Baumaßnahmen “ Ermächtigungsüberträge in Höhe circa 13 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel können im Rahmen einer angepassten Prioritätensetzung für den genannten Zweck eingesetzt werden. Die Verteilung von Rahmenzuweisungen durch die zuständige Fachbehörde wird gemäß § 37 Absatz 3 Bezirksverwaltungsgesetz auch weiterhin mit den Bezirksämtern abgestimmt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Beträge wurden jährlich in den Jahren 2009 und 2010 zweckgebunden für Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen an den Bezirk Hamburg-Mitte überwiesen? Zu den bereitgestellten Beträgen an das Bezirksamt Hamburg-Mitte siehe Haushaltsplan 2009/2010 vom 05. März 2009 - Einzelplan 6 (Titel 6300.741.81 Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen, Rahmenzuweisung an die Bezirksämter ). Im Übrigen siehe Anlage. 2. Wie hoch war die Summe, die jährlich in den Jahren 2011 bis 2016, zweckgebunden für Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen an den Bezirk Hamburg-Mitte überwiesen wurde? Zu den bereitgestellten Beträgen an das Bezirksamt Hamburg-Mitte siehe Haushaltsplan 2011/2012 vom 24. November 2011 – Einzelplan 6 und Haushaltsplan 2013/2014 vom 13. Dezember 2012 – Einzelplan 7 (Titel 7200.741.81 Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen, Rahmenzuweisung an die Bezirksämter) sowie Vorbericht Haushaltsplan 2015/2016 – Vorbericht der Bezirksämter – Zuweisungen aus der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Straßenwesen – Zuweisungen von Auszahlungen für die Haushaltsjahre 2015/2016. Im Übrigen siehe Anlage. 3. Wie viel Geld wurde jährlich in den Jahren 2009 und 2010 zweckgebunden für Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen an den Bezirk Hamburg Harburg überwiesen? Drucksache 21/6351 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vergleiche Antwort zu 1. 4. Wie viel Geld wurde jährlich in den Jahren 2011 bis 2016 zweckgebunden für Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen an den Bezirk Hamburg-Harburg überwiesen? Vergleiche Antwort zu 2. 5. Wie hoch werden die Beträge in 2017 sein, die zweckgebunden für Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen an den Bezirk Hamburg-Mitte und an den Bezirk Harburg überwiesen werden sollen? Siehe hierzu Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 Drs. 21/5000 – Vorbericht der Bezirksämter – Zuweisungen aus der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Straßenwesen – Zuweisungen von Auszahlungen für die Haushaltsjahre 2017/2018. Im Übrigen siehe Anlage. 6. Die zuständige Behörde habe „mit den betroffenen Bezirksämtern Hamburg -Mitte und Harburg einvernehmlich festgelegt, dass für den zurückliegenden Zeitraum keine Verrechnung erfolgt“, so der Senat. Wann fanden die Gespräche hierzu statt und wer war daran beteiligt? a. Wann wurde dieses Einvernehmen und durch wen hergestellt? b. Wer war jeweils von allen beteiligten Parteien (Senat, Mitte, Harburg et cetera) für diese einvernehmliche Festlegung verantwortlich? Die inhaltliche Einigung wurde in einem Abstimmungsgespräch Ende Februar 2016 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksämter Harburg, Hamburg-Mitte sowie der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation herbeigeführt. c. Gibt es das Einvernehmen in schriftlicher Form? Wenn nein, warum wurde für das Einvernehmen keine Schriftform gewählt? Wenn ja: i. Wer hat es in dieser Form unterzeichnet? ii. Wie lautet der genaue Inhalt des Dokumentes? iii. Ist das Dokument einsehbar? Wenn ja: wo? Wenn nein: warum nicht? Ja. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans. 7. Gibt es offizielle Richtlinien dafür, wie sich Senat und die jeweiligen Bezirksämter dazu verhalten haben, damit der Verlust für HH-Mitte behoben wird? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a. Wenn ja: Welche sind dies, und wie genau lautet der Inhalt beziehungsweise wo ist der Inhalt einsehbar? b. Hat man sich an diese Richtlinien gehalten? Wenn ja: wie? Wenn nein: warum nicht? Entfällt. 8. Die zusätzlichen Zahlungen waren in Harburg bekannt, warum hat man sie nicht öffentlich gemacht? Diese Mittelbereitstellungen waren Bestandteil der im Haushaltsplan veröffentlichen Rahmenzuweisungen (siehe Antworten zu 1., zu 2., zu 3. und zu 4.). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6351 3 a. Wie wurden die Summen im Haushalt von Harburg verbucht, also gegebenenfalls unter welchen Kennzahlen und mit welchen weiteren Details? Bis 2014 wurden die Rahmenzuweisungen im Bezirksamt Harburg im Einzelplan 1.8 auf den Titeln 1841.741.51 – Neu-, Um- und Ausbau von Straßen sowie 1841.741.53 – Grundinstandsetzung von Straßen bewirtschaftet. Ab 2015 werden die Mittel ebenfalls im Einzelplan 1.8 in der Produktgruppe 232.03 Management des öffentlichen Raumes bewirtschaftet. b. Wer hat dies abgezeichnet? Die zuständigen Stellen der Verwaltung in den jeweiligen Dienststellen. c. Wer ist letzten Endes dafür verantwortlich, dass dies von Harburger Seite nicht gemeldet wurde? d. Haben Haushälter nicht auch eine Pflicht, derartige Fehlbuchungen zu melden, und wenn nicht, diese trotzdem zurückzuzahlen? Es handelt sich nicht um Fehlbuchungen. Vielmehr wurden dem Bezirksamt Harburg die im Haushaltsplan festgesetzten Rahmenzuweisungen bereitgestellt. 9. „Wir haben 2013 die Finanzbehörde über den Sachverhalt informiert. Diese wollte den Schlüssel noch mal prüfen, es hat sich aber keiner zurückgemeldet“, erklärt Norman Cordes, in der Ausgabe „Der Neue Ruf“ vom 08.10.2016. Gibt es noch Belege, dass die Finanzbehörde informiert wurde (Datum, Wortlaut, Adressat und Sender) und entsprechende Belege der Antwort, dass und wann sie prüfen wollte (Datum, Wortlaut, Adressat und Sender)? 10. Die Sprecherin des Harburger Bezirksamtes, Frau Maak sagte: „Die Höhe der bezirklichen Rahmenzuweisungen schwankt durch die Konjunktur jedes Jahr um mehrere Millionen Euro. Und weil die Gesamtsumme sich ständig ändert, sind die 500.000 Euro gar nicht aufgefallen. Wir haben die drei Millionen Euro nicht angetastet.“ Wenn die Summe von 3 Millionen Euro bisher nicht ausgegeben wurde, warum soll das Geld im Bezirk Hamburg-Harburg verbleiben? Erachtet es der Senat nicht als sinnvoller, diese Gelder zu verwenden wie ursprünglich vorgesehen , beispielsweise für die Unterhaltung von Straßen? Nach Prüfung durch die in der Finanzbehörde infrage kommenden Stellen liegen derzeit keine Unterlagen oder sonstigen Hinweise vor, aus denen sich eine Information der Finanzbehörde im Jahr 2013 ergibt. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte konnte innerhalb der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage einzuhaltenden Frist nicht klären, ob die Finanzbehörde im Jahr 2013 informiert wurde. Darüber hinaus nimmt der Senat in ständiger Praxis zu Presseberichten grundsätzlich keine Stellung . 11. In „Zeit Online“ vom 06.10.2016 wird der Pressesprecher der Finanzbehörde wie folgt zitiert: „Es gibt keine Fehlüberweisung. (…) Der Fehler lag in der Planung des Haushalts 2011. Die daraus resultierende Überweisung war korrekt. (…) Es war aber zu keinem Zeitpunkt im Bezirk zu wenig Geld für den Straßenbau vorhanden. Es mussten deshalb keine Baumaßnahmen zurückgestellt werden.“ In einem Schreiben des Bezirksamts HH-Mitte, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, vom 21.09.2016 an die AG Verkehr Wilhelmsburg heißt es jedoch: „Im Laufe des Jahres wurden einige der von ihnen aufgeführten Schäden abgearbeitet , bei anderen steht die Abarbeitung noch aus, oder es stehen keine ausreichenden Kassenmittel zur Verfügung.“ Wie erklärt der Senat diese sich widersprechenden Aussagen? Wie will der Senat vergleichbare Zustände und Probleme bei der Vergabe von Steuergeldern zukünftig verhindern? Siehe Vorbemerkung. Bereitgestellte Mittel 2009 bis 2017 für Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen Frage 5 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 in Tsd. in Tsd. in Tsd. in Tsd. in Tsd. in Tsd. in Tsd. in Tsd. in Tsd. Bezirksamt Hamburg-Mitte 1.340 1.340 1.080 1.178 1.116 1.116 1.450 1.450 1.398 Bezirksamt Harburg 979 979 1.680 1.837 1.574 1.574 2.064 2.064 1.004 Fragen 1 bis 4 Bezirkliche Rahmenzuweisung Drucksache 21/6351 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 6351ska_Text 6351ska_Anlage