BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6359 21. Wahlperiode 21.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 14.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheitskonzept für Silvester 2016 Die Stadt Köln hat anlässlich der gewaltsamen Übergriffe auf Passanten und insbesondere Frauen in der Silvesternacht 2015 in der vergangenen Woche ein Sicherheitskonzept für die diesjährige Silvesternacht vorgestellt. Danach sollen mithilfe von Sicherheitsgittern Schutzzonen eingerichtet werden. Gegenüber 180 Einsatzkräften im Jahre 2015 werden nun mehr als 1.000 Einsatzkräfte für das Jahr 2016 in Köln eingeplant. Auch in Hamburg gab es insbesondere im Bereich der Reeperbahn an Silvester 2015 gewaltsame Übergriffe. Fraglich ist, ob auch die Hamburger Sicherheitsbehörden bereits in eine entsprechende Planung eingetreten sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zuständig für die Gefahrenabwehr im Sinne der Fragestellung ist die Polizei Hamburg. Unmittelbar nach den Ereignissen der Silvesternacht 2015/2016 hat die Polizei auf die Übergriffe in Hamburg und anderen deutschen Großstädten reagiert, indem sie die Ermittlungsgruppe „Silvester“ eingerichtet hat. Darüber hinaus hat die Polizei an den auf die Silvesternacht folgenden Wochenenden über einen mehrmonatigen Zeitraum im Rahmen einer entsprechenden Einsatzkonzeption insbesondere im Bereich der Großen Freiheit – unter anderem durch eine stark erhöhte Präsenz und den Einsatz von Videotechnik – sichergestellt, dass der Publikumsbetrieb ohne entsprechende Beeinträchtigungen stattfand. Auch andere Publikumsveranstaltungen im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel Schlagermove, Fanfest oder Hafengeburtstag, wurden im Hinblick auf die betreffende Problemlage aufmerksam begleitet. Insgesamt ist es im Jahresverlauf zu keinen vergleichbaren Phänomenen gekommen. Weiterhin beteiligt sich die Polizei im Rahmen der Gremienarbeit im Unterausschuss Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung (UA FEK) des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ in einer Unterarbeitsgruppe „Massenkriminalität bei Großveranstaltungen“ unter Vorsitz des Landes Rheinland-Pfalz mit Beteiligung der Länder Hessen, Nordrhein -Westfalen und Thüringen sowie des Bundeskriminalamtes. Die Polizei partizipiert so an den Erfahrungen und Planungen anderer Großstädte, bringt ihre Erfahrungen ein und entwickelt eigene auf Hamburg abgestimmte Strategien. Einsätze von Kräften und die entsprechenden Konzeptionen unterliegen ständig einer Bewertung jeweiliger aktueller Lagen. Die Polizei wird auch im Hinblick auf die Silvesternacht 2016/2017 ihre Einsatzplanung auf Grundlage einer dann aktuellen Lagebeurteilung , auch unter Berücksichtigung der betreffenden Vorjahresproblematik, vornehmen . Dabei werden auch Ereignisse und Erfahrungen aus anderen Ländern/ Großstädten miteinbezogen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/6359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Inwieweit haben sich die zuständigen Sicherheitsbehörden mit einer Planung für die Silvesternacht 2016 (31.12.16/01.01.17) auseinandergesetzt und wie sieht eine etwaige Planung aus? Konkrete Planungen zum Einsatz Silvester 2016 wird die Polizei zeitgerecht vornehmen . In Vorbereitung konkreter Planungen erfolgen Erkenntnisauswertungen auch der Einsatzkonzepte anderer Polizeien. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Einsatzkräfte der Hamburger Polizei und anderer Sicherheitsbehörden waren in welchen Stadtteilen in der Silvesternacht 2015 (31.12.15/01.01.16) im Einsatz? Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. Im Rahmen der Maßnahmen zu den Silvesterfeierlichkeiten waren in Hamburg 388 Beamte eingesetzt. Für die Aufgliederung dieser Anzahl eingesetzter Einsatzkräfte nach Stadtteilen wäre die Auswertung der Dienstpläne sämtlicher Polizeidienststellen sowie der in diesem Zeitraum gefertigten Anzeigen und Berichte erforderlich. Eine Auswertung von mehreren Hundert Dienstplänen und Vorgängen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie viele Einsatzkräfte der Hamburger Polizei und anderer Sicherheitsbehörden sind in welchen Stadtteilen für die Silvesternacht 2016 (31.12.16/01.01.17) eingeplant? Siehe Antwort zu 1. 4. Inwieweit und auf welche Weise haben sich die zuständigen Behörden in Hamburg mit den Übergriffen und Planungen anderer betroffener Großstädte (zum Beispiel Köln) auseinandersetzt? Siehe Vorbemerkung. 5. Auf welchem Stand sind die Ermittlungen und Strafverfahren gegen die Täter der Übergriffe in der Silvesternacht 2015 (31.12.15/01.01.16)? Seitens der Staatsanwaltschaft wurden insgesamt sechs Beschuldigte namentlich ermittelt. Gegen alle sechs Beschuldigten wurde Anklage erhoben, in einem Fall wegen Hehlerei (Täter war im Besitz des anlässlich der Tat geraubten Handys). Dieser Täter wurde rechtskräftig verurteilt. Ein Angeklagter wurde rechtskräftig freigesprochen . Hinsichtlich der vier weiteren Angeklagten steht das Ergebnis der Hauptverhandlung noch aus. Darüber hinaus siehe Drs. 21/5459.