BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/636 21. Wahlperiode 05.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 29.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheitsdienste in den Flüchtlingsunterkünften In Hamburg werden sowohl in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) als auch in Wohnunterkünften private Sicherheitsunternehmen zum Wach- oder Revierdienst eingesetzt.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was kennzeichnet den Wach- und was den Revierdienst? Als Wachdienst werden regelmäßige, dauerhafte und längerfristige Vollzeiteinsätze bezeichnet, die eine konkrete Präsenz von Personal – auch außerhalb der normalen Dienstzeiten – vorsehen. Bei Revierdiensten handelt es sich um eine zeitlich befristete Bestreifung der jeweiligen Einrichtungsgrundstücke. In der Regel ist dies eine circa halbstündige Begehung, die je nach Bedarf außerhalb der normalen Dienstzeiten einmal oder mehrfach erfolgt und der Sicherstellung der Ruhezeiten, der Erhöhung der Anwohnerakzeptanz oder aber der Baustellenüberwachung dient, sofern auch dies erforderlich sein sollte. 2. In der ZEA gibt es grundsätzlich einen Sicherheitsdienst, in den Wohnunterkünften jedoch nur in ausgewählten Einrichtungen. Nach welchen Kriterien wird jeweils entschieden, welche Standorte durch einen Sicherheitsdienst betreut werden? Bei der Folgeunterbringung von Flüchtlingen und der Unterbringung von Wohnungslosen besteht grundsätzlich kein Bedarf für den Einsatz eines Sicherheitsdienstes. Ein Sicherheitsdienst wird daher nur ausnahmsweise in besonders gelagerten Einzelfällen eingesetzt, wenn dies aus sicherheitstechnischen Überlegungen sowie betrieblichen Notwendigkeiten erforderlich erscheint, die sich aus baulichen oder sonstigen spezifischen Anforderungen der Einrichtungen ergeben können. 3. Gibt es an den jeweiligen Standorten feste Wachmannschaften oder „bestreifen“ die Sicherheitsbediensteten mehrere Unterkünfte? Im Wachdienst sind die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich dem jeweiligen Standort der Einrichtung zugeordnet, der Revierdienst bestreift gegebenenfalls auch mehrere Unterkünfte, siehe Antwort zu 1. Eine Fluktuation im Personaleinsatz ergibt sich aus betrieblichen Notwendigkeiten der Sicherheitsunternehmen. 1 Siehe Drs. 21/454. Drucksache 21/636 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Sicherheitsbedienstete setzen die Unternehmen aktuell an welchen Standorten ein? Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung eingesetzten Sicherheitsdienstes verteilt sich auf die einzelnen Standorte wie folgt (Stand 1. Juni 2015): Standort Zahl der Sicherheitskräfte Tagesschicht Nachtschicht Sportallee/Heselstücken 9,5 7 Schnackenburgallee 22 13 Harburger Poststraße 12,5 8 Karl-Arnold-Ring 6 5 Schwarzenbergfestplatz 10,5 6 Dratelnstraße 7,75 5 Holstenhofweg 6 4 Niendorfer Straße 6 4 Sülzbrack 6 4 Neuland (Schlachthofstr.) 7 4 Summe 93,25 60 Zu den Wach- und Revierdiensten in der Folgeunterbringung siehe Anlage. 5. Gibt es einen Personalschlüssel, der regelt, wie viele Flüchtlinge ein Sicherheitsbediensteter zu betreuen hat? Wenn ja, wie sieht er aus? Nein, der Personaleinsatz richtet sich nach den jeweiligen konkreten Bedarfen. 6. Wie hoch sind die Kosten, die der Stadt zurzeit durch die Beauftragung der privaten Sicherheitsdienste entstehen? Die Kosten für die privaten Sicherheitsdienste an den verschiedenen Standorten der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung belaufen sich nach den bisher vorliegenden Rechnungen für den Zeitraum Januar bis einschließlich April 2015 auf rund 913.000 Euro. Für den Einsatz von Wach- und Revierdiensten im Rahmen der (Folge-)Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen wurden im April 2015 rund 195.000 Euro ausgegeben . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/636 3 Anlage Einrichtung Anzahl Personen Zeiten innerhalb der Woche Zeit am Wochenende Frauenzimmer 1 Person Wachdienst: Nachtschicht: 7 Tage/Woche Wetternstr. 1 Person Mo.-Fr. Revierdienst ca. 30 Min Wachdienst (WD): Fr., Sa., So. von 21- 01 Uhr, 4 Std. Lokstedter Höhe 2 Personen Wachdienst: täglich rund um die Uhr Alsterberg 1. Person Revierdienst, werktags einmal tägl. ca. 45 Min. zw. 22-24 Uhr Revierdienst (RD): Sa u. So je 2 mal täglich Litzowstr. 1 Person Revierdienst: Mo-Fr. zweimal tägl. ca. 30 Min RD: Wochenende 4 mal August-Krogmann -Str. 2 Personen Wachdienst: werktags 16-07 Uhr WD: Wochenende: rund um die Uhr Billstieg 3 Personen Wachdienst: Mo-Fr. 16-22 Uhr und 22.-08. Uhr WD: Wochenende: rund um die Uhr Transit 2 Personen Wachdienst: 24h/7 Tage die Woche Grüner Deich 1 Person Wachdienst: Mo-Fr. 16-20 Uhr Sa. u. So. 7-20 Uhr PIK AS 2 Personen Wachdienst: täglich: 17-7 Uhr PIK AS 1 Person Wachdienst: täglich von 20-10 Uhr Farmsen 1 Person Revierdienst: tägl. zweimal 30 Min. zw. 18 u. 5 Uhr Sa u. So einmal auch einmal tägl. Quelle: f & w (Stand 01.06.2015)