BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6360 21. Wahlperiode 21.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 14.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (II) In den vergangenen Wochen übernahm Bundesfamilienministerin Schwesig (SPD) die langjährige Forderung der CDU, eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes vorzunehmen. Die Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6022 vom 27. September 2016 geben Anlass zu Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stehen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dazu, dass bei einer Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes auch Mehrkosten auf die Länder zukommen könnten? Warum konnte der Senat in der Drs. 21/6022 hierzu keine Stellung nehmen? Erst am 14. Oktober 2016 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern sich auf ihrer Konferenz in Berlin auf eine Ausweitung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz geeinigt. Zu den finanziellen Belastungen der Länder besteht laut Konferenz-Beschluss noch Beratungsbedarf mit dem Bund, siehe hierzu https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/ 2016/10/2016-10-14-beschluss-bund-laender.html?nn=391850#Start. 2. Warum kann die genaue Höhe der ausstehenden Forderungen vom Senat nicht beziffert werden? Bis wann ist eine genaue Bezifferung der ausstehenden Forderungen absehbar? Die ausstehenden Forderungen können erst mit Haushaltsabschluss für das Jahr 2016 beziffert werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/6022.