BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6365 21. Wahlperiode 21.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 14.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Lässt der Finanzsenator die Aufgaben seiner Behörde regelwidrig aus zentralen Projektmitteln finanzieren? (3) Aus der Antwort des Senats in der Drs. 21/6133 ergeben sich weitere Nachfragen . Ich frage den Senat: 1. Handelt es sich bei den in der Antwort zur Frage 3. in Drs. 21/6133 genannten 58 Verträgen um die in der Anlage 1 der Drs. 21/1565 aufgeführten 58 Auftragsvergaben? Wenn nein, welche Abweichungen gibt es zwischen diesen beiden Angaben? Wenn ja, ist es zutreffend, dass ein Teil der 58 Verträge bereits vor dem Start der Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen“ am 01.10.2013 ausgeschrieben wurde? Ja. Kriterium für die Erfassung der Vergaben ist der Zeitpunkt des Vertragsbeginns. Insofern sind auch Ausschreibungen erfasst, die schon vor dem Start der Maßnahme bearbeitet wurden. Anderseits sind während der Laufzeit der Maßnahme begonnene Ausschreibungen nicht erfasst, deren Vertragsbeginn nach Ablauf der Maßnahme liegt. 2. In der Antwort zu Frage 6. der Drs. 21/6133 hat der Senat verneint, dass das Projekt „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen“ der Finanzbehörde zum 01.10.2013 für einen Zeitraum von vier Jahren eingesetzt wurde. In dem von der Finanzbehörde im Juni 2015 vorgelegten „Einkauf Hamburg Tätigkeitsbericht 2014“ heißt es jedoch hierzu: „Das Projekt ist auf insgesamt vier Jahre angelegt.“ 2.1. Wann genau wurde das Projekt zu welchem Termin eingesetzt? 2.2. Liegt eine Einsetzungsverfügung oder eine ähnliche Unterlage zum Start des Projektes vor? Wenn ja, welche Eckdaten wurden für das Projekt darin im Einzelnen festgelegt? Wenn nein, warum nicht? 2.3. Für welchen Zeitraum wurde das Projekt eingesetzt? Die in Drs. 21/5931 und Drs. 21/6133 dargestellten Maßnahmen haben Projektcharakter und wurden daher im Tätigkeitsbericht vereinfachend als Projekt bezeichnet. Ein- Drucksache 21/6365 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schließlich Vor- und Nachbereitung ergibt sich für beide Maßnahmen ein zeitlicher Rahmen von insgesamt circa vier Jahren, worauf sich der zitierte Tätigkeitsbericht zusammenfassend bezieht. 3. In der Antwort zu Frage 6.1 der Drs. 21/6133 hat der Senat verneint, dass in dem Projekt „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen“ der Finanzbehörde von vornherein alle rund 400 von der Finanzbehörde verwalteten Reinigungsaufträge einbezogen wurden und nicht nur die Verträge für staatliche Schulen. In dem oben erwähnten Tätigkeitsbericht 2014 von Einkauf Hamburg heißt es jedoch, dass sich bei Projektstart rund 400 Verträge im Portfolio befanden. Die Darstellung des Tätigkeitsberichtes bezieht sich vor dem Hintergrund der Vorbereitung des Antrags auf Förderung der zweiten Maßnahme aus dem Effizienzfonds auf alle Verträge über Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen, bei denen das Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf für Hamburg vertragsführende Stelle ist. 3.1. Wie viele Verträge insgesamt waren jeweils am 01.10.2013, am 01.01.2014 sowie am 01.04.2014 in das Projekt einbezogen und wie unterteilen sich die Verträge auf die unterschiedlichen Bedarfsträger ? Siehe Drs. 21/1565 und 21/6133. 3.2. Wann genau wurden mit anderen Bedarfsträgern außerhalb der staatlichen Schulen Prioritäten für die Durchführung der Neuausschreibungen besprochen und abgestimmt? Bis April 2014. 3.3. Wann genau und in welcher Form erfolgte die erstmalige Ansprache anderer Bedarfsträger außerhalb der staatlichen Schulen im Rahmen dieses Projektes? Die Finanzbehörde befindet sich mit den großen Bedarfsträgervertretern in einem ständigen Dialog und hat diese laufend über die Entwicklung der Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen “ informiert. Nachdem während der ersten Monate der Maßnahme deutlich wurde, dass es zu freien Kapazitäten kommen könnte, wurden die großen Bedarfsträger außerhalb der staatlichen Schulen Ende November 2013 über die sich abzeichnende Entwicklung und die beabsichtigte Ausschreibung von Objekten auch dieser Bedarfsträger in Kenntnis gesetzt. 3.4. Warum wurden die in der Antwort zu Frage 3.4 der Drs. 21/6133 erwähnten freien Kapazitäten 2014 nicht dafür genutzt, im Rahmen des gestarteten Projektes in einem größeren Umfang Neuausschreibungen für staatliche Schulen durchzuführen? Weil die zu diesem Zeitpunkt seitens des Bedarfsträgers leistbaren Vorarbeiten für die schrittweise Neuausschreibung von 96 Verträgen der staatlichen Schulen ausreichende Kapazitäten freiließen, um für weitere Bedarfsträger Einsparungen zu erzielen. 4. Ist es zutreffend, dass für die Neuausschreibungen von Verträgen im Rahmen der beiden vom Senat angegebenen Maßnahmen „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen “ sowie „Optimierung der Neuausschreibung von Verträgen der Glas- und Gebäudereinigung zur Realisierung von Beiträgen zur Haushaltskonsolidierung“ eine einheitliche und fortlaufende Projektnummerierung verwendet wurde? Nein. Die eingesetzte Software (elektronische Vergabe) vergibt für alle dort erstellten Ausschreibungsverfahren fortlaufende Projektnummern.