BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6367 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 17.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes – Rollt eine neue Antragslawine auf die Bezirke zu? Es ist erklärtes Ziel des Bundesfamilienministeriums zum 01.01.2017 das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) umfassend zu novellieren. Demnach soll die zeitliche Bezugsdauer von derzeit insgesamt 72 Monaten bis zum zwölften Lebensjahr quasi unbegrenzt ausgeweitet werden. Das heißt im Klartext, dass alleinerziehende Elternteile für ihre Kinder von null – 18 Jahren zukünftig monatlich bis zu 270 Euro Unterhaltsvorschussleistung (UVL) pro Kind erhalten können. Ersten Veröffentlichungen zufolge geht man von bundesweit 260.000 neuen Fällen aus. Gleichzeitig wird das Kindergeld zum 01.01.2017 angehoben, welches als Einkommen des Kindes gilt und entsprechend zu berücksichtigen ist. Dieser Sachverhalt stellt die Bezirksverwaltung als so genannte Bundes- Auftragsverwaltung vor gewaltige Herausforderungen bei der Umsetzung und Bewältigung des neuen Antragsvolumens. Gleichzeitig muss das immer noch unzulängliche JUS-IT-Verfahren entsprechend neu programmiert werden. Ich frage den Senat: 1. Wie viele UVL-Fälle gibt es derzeit in Hamburg insgesamt? Bitte jeweils nach Bezirken aufgliedern. Bezirk Hamburg - Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg - Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt Anzahl der Leistungs - fälle 4.196 1.986 1.574 1.739 3.946 1.122 1.929 16.492 Stichtag 30.09.2016 2. Wie hoch war die Anzahl der Berechtigten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Hamburg? Bitte die letzten fünf Jahre nach Bezirken aufschlüsseln. Anzahl der Leistungsfälle der vergangenen fünf Jahre Jahr Hamburg - Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg - Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt 2015 4.422 2.191 1.486 1.717 3.869 1.216 2.082 16.983 2014 3.969 2.705 1.395 2.605 3.245 1.357 1.803 17.079 Drucksache 21/6367 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anzahl der Leistungsfälle der vergangenen fünf Jahre Jahr Hamburg - Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg - Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt 2013 4.046 2.581 1.499 1.562 3.059 1.317 1.865 15.929 2012 4.000 2.422 1.527 1.589 3.103 1.347 1.868 15.856 2011 3.991 2.392 1.558 1.761 3.200 1.269 1.818 15.989 Stichtag ist jeweils der 31.12. 3. Wie viele Beschäftigte arbeiten derzeit in den jeweiligen UVL-Abteilungen ? 4. Gibt es derzeit personelle Vakanzen in den UVL-Abteilungen? Bitte jeweils nach Bezirken aufschlüsseln. 5. Wie hoch ist das derzeitige Fallzahlvolumen pro Beschäftigte/-r? Bitte jeweils pro Bezirk auflisten. Bezirk Anzahl der Beschäftigten (Sachbearbeitung ) Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) Vakanzen (VZÄ) Derzeitiges Fallzahlvolumen pro Beschäftigte/-r Hamburg-Mitte 14 13,55 0,42 660 - 700 Altona 8 7,80 1,20 572 Eimsbüttel 6 5,75 1,00 664 Hamburg-Nord 8 7,09 1,00 656 Wandsbek 13 11,86 0,14 489 Bergedorf 3 3,00 0,00 618 Harburg 8 6,97 0,00 499 6. Mit wie viel zusätzlichen UVL-Fällen muss in Hamburg gerechnet werden ? Bitte jeweils pro Bezirk aufgliedern. Siehe Drs. 21/6360. In welchem Umfang es in Hamburg zu einem Fallzahlanstieg kommen wird, kann derzeit noch nicht prognostiziert werden. 7. Wie viele Fälle, in denen die Zahlung nach dem Erreichen der Höchstbezugsdauer von 72 Monaten betrug, gab es in den letzten fünf Jahren in Hamburg? Bitte jeweils pro Bezirk für die letzten fünf Jahre aufgliedern . Anzahl der Fälle, in denen im jeweiligen Berichtsjahr die Leistung wegen Erreichens der Höchstleistungsdauer eingestellt wurde: Jahr Hamburg - Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg - Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt 2015 108 88 14 73 79 69 60 491 2014 315 119 114 7 229 81 182 1.047 2013 278 101 100 40 210 77 179 985 2012 258 172 98 100 247 76 143 1.094 2011 263 144 110 81 253 70 174 1.095 8. Wie hat sich die Rückgriffsquote (Verhältnis zwischen den Ausgaben aus gezahlten Unterhaltsvorschussleistungen und Einnahmen nach § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes) in den letzten fünf Jahren in Hamburg entwickelt? Bitte tabellarisch jeweils pro Bezirk für die letzten fünf Jahre aufgliedern mit Ausgaben und Einnahmen und die sich daraus ergebende Rückgriffsquote aufführen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6367 3 2011: Bezirk Ausgaben nach dem UVG in € Einnahmen nach § 7 UVG in € Verhältnis von Ausgaben zu Einnahmen Hamburg-Mitte 6.405.840,16 775.933,79 12,1 % Altona 3.537.286,19 547.041,27 15,5 % Eimsbüttel 2.243.395,55 419.244,94 18,7 % Hamburg-Nord 3.055.579,86 392.796,37 12,9 % Wandsbek 5.687.032,21 867.123,81 15,2 % Bergedorf 2.126.207,00 237.086,39 11,2 % Harburg 3.136.832,96 420.832,79 13,4 % 2012: Bezirk Ausgaben nach dem UVG in € Einnahmen nach § 7 UVG in € Verhältnis von Ausgaben zu Einnahmen Hamburg-Mitte 6.513.071,82 788.091,63 12,1 % Altona 3.583.280,44 521.523,96 14,5 % Eimsbüttel 2.175.545,16 466.438,77 21,4 % Hamburg-Nord 2.991.651,23 454.019,05 15,2 % Wandsbek 5.685.867,55 874.804,29 15,4 % Bergedorf 2.093.719,79 226.406,05 10,8 % Harburg 3.173.842,40 404.121,31 12,7 % 2013: Bezirk Ausgaben nach dem UVG in € Einnahmen nach § 7 UVG in € Verhältnis von Ausgaben zu Einnahmen Hamburg-Mitte 6.603.495,52 752.507,79 11,4 % Altona 3.613.480,83 449.677,71 12,4 % Eimsbüttel 2.183.121,27 451.436,81 20,7 % Hamburg-Nord 2.881.860,11 371.716,86 12,9 % Wandsbek 5.704.245,00 806.046,09 14,1 % Bergedorf 2.072.459,09 225.188,72 10,9 % Harburg 3.199.793,39 418.924,09 13,1 % 2014: Bezirk Ausgaben nach dem UVG in € Einnahmen nach § 7 UVG in € Verhältnis von Ausgaben zu Einnahmen Hamburg-Mitte 7.018.561,52 749.041,00 10,7 % Altona 3.842.493,09 464.623,13 12,1 % Eimsbüttel 2.280.488,00 441.572,54 19,4 % Hamburg-Nord 3.029.566,55 384.241,73 12,7 % Wandsbek 6.028.293,44 858.679,88 14,2 % Bergedorf 2.141.113,00 231.802,74 10,8 % Harburg 3.314.490,55 481.789,82 14,5 % 2015*: Bezirk Ausgaben nach dem UVG in € Einnahmen nach § 7 UVG in € Verhältnis von Ausgaben zu Einnahmen Hamburg-Mitte 6.862.348,35 1.196.824,23 17,4 % Altona 3.688.319,13 158.241,26 4,3 % Eimsbüttel 2.224.658,87 124.238,33 5,6 % Hamburg-Nord 2.933.758,22 109.392,45 3,7 % Wandsbek 5.916.940,77 1.167.287,30 19,7 % Bergedorf 2.082.279,29 75.917,61 3,6 % Drucksache 21/6367 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bezirk Ausgaben nach dem UVG in € Einnahmen nach § 7 UVG in € Verhältnis von Ausgaben zu Einnahmen Harburg 3.265.490,99 50.220,81 1,5 % * Bei der Umstellung des Haushaltsverfahrens ist es zu Fehlern bei der Migration von Daten zu den Einnahmen gekommen. Daher sind die genannten Beträge und die sich daraus ergebenden Quoten nicht abschließend zu bewerten. 9. Wie hoch werden die Kosten für Hamburg aufgrund der Ausweitung der UVL-Leistungen ab 2017 geschätzt? 10. Wie viele zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgrund der Ausweitung der UVL-Leistungen in Hamburg notwendig und welche Kosten sind damit verbunden? Bitte jeweils pro Bezirk aufgliedern. Siehe Drs. 21/6360. Die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung der UVG-Reform befindet sich noch in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Konkrete Auswirkungen für Hamburg können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden . 11. Welche Vorbereitungen sind bezüglich der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes in Hamburg bereits getroffen worden? Hier insbesondere welche Maßnahmen zur digitalen Umsetzung in JUS-IT? Keine. Im Übrigen siehe Drs. 21/6360. 12. Im Gespräch soll auch eine mögliche Zusammenlegung der Jobcenter mit den UVL-Abteilungen beziehungsweise eine mögliche Zentralisierung der bezirklichen UVL-Abteilungen sein. Welche Überlegungen zu diesem Sachverhalt stellt der Senat in Zusammenarbeit mit den Bezirksamtsleitungen an? Sind bereits Entscheidungen dazu getroffen worden ? Eine Zusammenlegung von Jobcentern mit den Unterhaltsvorschussstellen ist derzeit nicht geplant. 13. Wie soll eine zukünftige bessere Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und UVL-Abteilungen gewährleistet werden? Die Zusammenarbeit zwischen den Jobcentern und den Unterhaltsvorschussstellen wird von den Bezirksämtern im Allgemeinen als gut bewertet.