BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6368 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 17.10.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende September 2016? (II) Leider lagen bei der Beantwortung der Drs. 21/6222 dem Senat noch nicht alle Informationen vor. Wir fragen daher den Senat erneut: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende September 2016 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 21.243 nach § 22 Satz 1 AufenthG 39 nach § 22 Satz 2 AufenthG 76 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.632 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 463 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 11 nach § 23a AufenthG 164 nach § 24 AufenthG 3 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 242 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 9.120 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 980 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 3.027 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.003 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 560 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.737 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 2 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 152 nach § 25a Abs. 2 S. 5 AufenthG 1 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 15 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 12 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 4 Drucksache 21/6368 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Niederlassungserlaubnis 7.625 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.729 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.896 Aufenthaltsgestattung 17.586 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.104 Summe der Flüchtlinge 51.558 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 6.590 Afghanistan 5.126 Iran 1.071 Eritrea 1.008 Irak 950 Serbien 584 Russische Föderation 506 Ghana 495 Türkei 427 Montenegro 316 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.117 Iran 1.412 Türkei 749 Bosnien und Herzegowina 475 Serbien 311 Togo 248 Kosovo 233 Irak 217 Russische Föderation 186 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 130 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 7.700 Syrien 2.665 Irak 2.166 Iran 1.555 Russische Föderation 709 Eritrea 637 Somalia 390 Albanien 254 Ägypten 209 Serbien 108 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6368 3 Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 455 Serbien 385 Russische Föderation 342 Ghana 334 Ägypten 331 Montenegro 279 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 248 Syrien 217 Aserbaidschan 208 Kosovo 203 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Türkei 116 Polen 106 Serbien 94 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 84 Albanien 71 Afghanistan 69 Russische Föderation 69 Ghana 55 Iran 55 Bulgarien 48 Rumänien 48 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 30.09.2016. Im Übrigen siehe Drs. 21/6222. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im September 2016 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg September 2016 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folge -anträge Albanien 40 35 5 Bosnien und Herzegowina 16 5 11 Montenegro 1 1 - Mazedonien (ehem. jugosl. Republik) 30 23 7 Kosovo 5 4 1 Russische Föderation 11 11 - Türkei 8 7 1 Serbien 13 8 5 Europa 124 94 30 Algerien 2 2 - Eritrea 43 43 - Elfenbeinküste (Cote d Ivoire) 1 - 1 Gambia 1 - 1 Marokko 2 2 - Burkina-Faso 2 2 - Guinea 3 3 - Somalia 13 13 - Tansania 1 1 - Ägypten 5 5 - Afrika 73 71 2 Drucksache 21/6368 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Herkunftsstaaten Hamburg September 2016 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folge -anträge Honduras 1 - 1 Amerika 1 - 1 Armenien 1 1 - Afghanistan 102 98 4 Aserbaidschan 2 2 - Irak 41 40 1 Iran, Islamische Republik 36 33 3 Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 5 5 - Pakistan 1 1 - Syrien, Arabische Republik 83 83 - sonst. asiat. Staatsangeh. 9 9 - Asien 280 272 8 Staatenlos 6 6 - Ungeklärt 5 4 1 Unbekannt 11 10 1 Herkunftsländer gesamt 489 447 42 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 30.09.2016 3. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im September 2016 mit welchem Ergebnis beschieden? Im September 2016 wurden 2.440 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 2 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 750 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 690 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 249 Ablehnungen 543 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 206 Quelle: BAMF, Stand: 30.09.2016 4. Wie war die Gesamtschutzquote im September 2016? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder bei denen ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen betrug 69,3 Prozent. 5. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende September 2016 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 12.958 8.250 35 4.746 16.496 1 Niederlassungserlaubnis 4.650 2.973 2 497 7.128 - Aufenthaltsgestattung 11.598 5.952 36 5.778 11.806 2 Duldung 3.395 1.698 11 1.823 3.281 - (Quelle: AZR, Stand: 30.09.2016) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6368 5 Unterkünfte 6. Leider wurde in Drs. 21/6222 nur betont, wie die Belegung an den Standorten ist, allerdings nicht, wie hoch die Auslastung angesichts der jeweiligen Kapazitäten ist. Daher erneut: Wie hoch ist angesichts der Belegung die Auslastungsquote in Bezug auf die vorhandene Platzzahl? In Drs. 21/6222 wurden die Belegungszahlen für die einzelnen Folge- und Erstaufnahmestandorte aufgeführt. Zu den festgelegten Kapazitäten wurde auf die Drs. 21/4940 und die Drs. 21/4943 verwiesen, die die Kapazitäten für die Standorte aufführen . Eine Belegungsquote wird nicht gesondert ausgewiesen. Sie ergibt sich aus der Korrelation zwischen Belegung und festgelegter Kapazität. 7. Drs. 21/6222 ist zu entnehmen, dass von den in Bad Segeberg vorhandenen 1.500 Plätzen bisher nur 151 mit Stand 30. September 2016 belegt waren. In Drs. 21/5756 hieß es, die Betriebskosten lägen bei jährlich 5.775.000 Euro, zuzüglich 270.000 Euro Investitionskosten und 60.000 Euro für Telekommunikationskosten. „Für andere Leistungen sind die Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen, sodass die Kosten noch nicht genannt werden können“, war der Antwort zu entnehmen. Im September wollte Schleswig-Holstein Hamburg die erste Rechnung für die Unterbringung der Flüchtlinge stellen. Über welchen Betrag lautete diese und welche Kosten wurden darin in jeweils welcher Höhe veranschlagt ? Die Abschlagsanforderung für die Monate August bis Oktober 2016 ist bei der zuständigen Behörde eingegangen. Die durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein geltend gemachten Beträge werden derzeit geprüft. Geltend gemacht wurden 1.377.413,09 Euro. Darin enthalten sind: Kostenart Abschlag in Euro Miete/Bewirtschaftung 959.927,02 Investition 44.875,89 Betrieb/Verwaltung 237.863,59 Personal 74.793,99 IT, QMM 9952,60 Beschulung 50.000,00 Rückführungen/Ausreisen 8. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im September 2016 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 30. September 2016 auf 5.104 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 8. b) aufgeschlüsselt. 1.472 Personen verfügen über keine Duldung. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten , siehe auch Antwort zu 8. b). b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Bitte die große Gruppe der „sonstigen Gründe“ aufschlüsseln. Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt zum Stand 31. August 2016 sowie die Aufteilung auf die zehn Hauptherkunftsländer ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Drucksache 21/6368 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Duldungssachverhalte nach AufenthG ge sa m t A fg ha ni st an Se rb ie n R us si sc he F öd er at io n G ha na Ä gy pt en M on te ne gr o M az ed on ie n (e he m . j ugo sl .R ep .) Sy rie n A se rb ai ds ch an K os ov o Duldung nach § 60a (alt) 25 3 1 - 3 1 - 1 - - - Duldung nach § 60a Abs. 1 9 1 - - 1 1 - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 15 - 1 - - - 1 - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 3.302 380 331 217 211 154 204 218 181 52 150 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern ) 215 4 18 7 58 6 17 10 1 3 8 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.485 63 30 116 50 168 57 18 35 153 41 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 26 4 4 - 8 - - 1 - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 4 - - - - - - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 21 - - - 3 1 - - - - 4 Duldung nach § 60a Abs. 2b 2 - - 2 - - - - - - - Gesamt 5.104 455 385 342 334 331 279 248 217 208 203 (Quelle: AZR, Stichtag: 30.09.2016) Im Übrigen siehe Drs. 21/3070. c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen, ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige Geduldete Albanien 258 187 Bosnien und Herzegowina 155 113 Ghana 389 334 Kosovo 238 203 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 332 248 Montenegro 311 279 Senegal 11 5 Serbien 479 385 (Quelle: AZR, Stichtag: 30.09.2016)