BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/637 21. Wahlperiode 05.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralf Niedmers und Dr. Jens Wolf (CDU) vom 29.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger DOM: Wie transparent ist das Verfahren über die Vergabe von Standplätzen? Der diesjährige Frühlingsdom 2015, der vom 20. März bis zum 19. April auf dem Heiligengeistfeld ausgerichtet wurde, hatte eine Besucherzahl von insgesamt 2,4 Millionen zu verzeichnen. Wie die Leiterin des Fachbereichs Volksfeste und Sonderveranstaltungen ausführte, sei man in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation trotz der schwierigen Wetterbedingungen mit der Anzahl der Besucher insgesamt zufrieden gewesen (vergleiche http://www.hamburg.de/dom/2611800/aktuelles-hamburger-dom/). Tatsächlich stellt der Hamburger DOM eine Institution in unserer Stadt dar, ein Großereignis , welches jedes Jahr aufs Neue Tausende Schaulustige anzieht. Umso wichtiger erscheint es vor diesem Hintergrund, die Attraktivität des DOMs auch in Zukunft zu sichern, was eine ausgewogene und gute Durchmischung der Fahrgeschäfte voraussetzt. Die Vergabe von Plätzen auf dem Hamburger DOM, die durch das Fachreferat Volksfeste und Sonderveranstaltungen erfolgt, ist eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe, da sie auch über die Existenz der Schausteller und ihrer Geschäfte entscheidet. Dem von Behördenseiten objektiv begründbaren und transparenten Entscheidungsverfahren über die Vergabe von Plätzen kommt eine außerordentlich hohe Bedeutung zu, da die Schausteller in ihrer Existenz und Planbarkeit auf die Verlässlichkeit und Korrektheit der Behördenmitarbeiter angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Bewerbungen um einen Platz hat das Fachreferat Volksfeste und Sonderveranstaltungen für den letzten Winterdom 2014 sowie den Frühjahrsdom 2015 im Einzelnen erhalten? Bitte für jeden ausgerichteten Hamburger DOM einzeln auflisten. Für den Winterdom 2014 lagen 489 Bewerbungen und für den Frühlingsdom 2015 lagen 623 Bewerbungen vor. 2. Wie viele Bewerbungen um einen Platz hat das Fachreferat Volksfeste und Sonderveranstaltungen für den letzten Winterdom 2014 und den Frühjahrsdom 2015 zugelassen, wie viele mussten abgelehnt werden? Aus welchen Gründen mussten die Bewerbungen um einen Standplatz im Einzelnen abgelehnt werden? Zum Winterdom 2014 wurden 245 Geschäfte zugelassen, mithin erhielten 244 Geschäfte keine Zulassung. Zum Frühlingsdom 2015 wurden 266 Geschäfte zugelassen , mithin erhielten 357 Geschäfte keine Zulassung. Drucksache 21/637 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Absagen erfolgten aus Gründen des mangelnden Platzangebotes beziehungsweise bei Überangebot an Bewerbern aus konzeptionellen Gründen. 3. Auf welchem Planungsstand befindet sich das Bewerberverfahren um den Sommerdom 2015? Bis zu welcher Frist dürfen beziehungsweise durften sich die Schausteller mit ihren Geschäften für einen Platz auf dem Sommerdom bewerben? Die Bewerbungsfrist endete am 15. August 2014. Vergabezeitpunkt, also der Zeitpunkt bis zu dem bewerbungsrelevante Unterlagen nachgereicht werden konnten, war der 15. Februar 2015. Anschließend erfolgte die Bewertung der rund 600 Bewerbungen für den Sommerdom. Die Absagen für den Sommerdom 2015 erfolgten mit Schreiben vom 2. April 2015. Die Zulassungen werden im Juni 2015 verschickt. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 7. 4. Welche Frist liegt regelhaft zwischen dem Vertragsabschluss mit den Schaustellern und dem Beginn eines Hamburger DOMs? Bitte genaues Datum und Anzahl von Tagen angeben sowie die Fristen für den Frühjahrsdom 2015 und den Winterdom 2015. Eine generelle Aussage ist hierzu nicht möglich, da die Zeiten variieren und abhängig vom Arbeitsanfall sind. Die Zulassung zum Frühjahrsdom 2015 wurde mit Schreiben vom 30. Januar 2015 erteilt, 49 Tage vor der Veranstaltung. Für den Winterdom 2015 ist geplant die Zusagen im Sommer zu verschicken, circa 110 Tage vor der Veranstaltung. 5. Inwiefern wirkt sich aus Sicht des Senats und der zuständigen Behörde die Frist auf die Planungssicherheit der Schausteller aus? Die zuständige Behörde ist bestrebt, das Interesse der rund 600 Antragssteller an einer sachgerechten Bewertung und ihr Interesse an zeitnaher Bescheidung in Einklang zu bringen. 6. Wann haben die Schausteller die Verträge für den Frühjahrsdom 2015 und den Winterdom 2015 im Einzelnen erhalten? Siehe Antwort zu 4. 7. Welche Vertragsbestandteile werden bei Vertragsabschluss seitens der Behörde beigefügt? Bitte im Einzelnen wiedergeben (gegebenenfalls mit Schwärzungen kommerzieller Details). Dem Zulassungsbescheid werden die Nebenbestimmungen als Anlage, die Anmeldung für einen Wasser- und Stromanschluss, ein Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung, eine Preislistenanforderung sowie gegebenenfalls eine Schankerlaubnis zum Verabreichen alkoholischer Getränke beigefügt. 8. Wie viele Stellen sind im Fachreferat Volksfeste und Sonderveranstaltungen angesiedelt und wie viele Stellen sind besetzt? Bitte genaue Mitarbeiteranzahl mit Voll- und Teilzeitäquivalent und der Entwicklung seit 2013 ausweisen. Im Fachreferat Volksfeste und Sonderveranstaltungen sind sechs Stellen angesiedelt, die vom 1. Mai 2013 bis 1. Mai 2015 immer durch sechs VZÄ besetzt waren. 9. An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten sind die Mitarbeiter im Fachreferat Volksfeste und Sonderveranstaltungen telefonisch erreichbar ? Außerhalb der Veranstaltungszeiten zu den üblichen Geschäftszeiten (in der Regel zwischen 8 und 17 Uhr), während der Veranstaltungen zusätzlich innerhalb der Spielzeiten bis Veranstaltungsschluss. Die Dienstzeiten zu den DOM Veranstaltungen sind: Frühlingsdom und Winterdom: Montag – Donnerstag 14.45 – 23.45 Uhr, Freitag 14.45 – 00.45 Uhr, Samstag 14.15 – 00.45 Uhr, Sonntag 13.15 – 23.45 Uhr. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/637 3 Sommerdom: Montag – Donnerstag 14.45 – 23.45 Uhr, Freitag 14.45 – 01.15 Uhr, Samstag 14.15 – 01.15 Uhr, Sonntag 13.15 – 23.45 Uhr. In diesen Zeiten sind die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelhaft auf dem Veranstaltungsgelände eingesetzt und im Rahmen der Marktaufsicht unterwegs. 10. Wie viel Erfahrung in der Begleitung und Ausrichtung von Großveranstaltungen haben die Mitarbeiter des Fachreferats Volksfeste und Sonderveranstaltungen im Einzelnen? Die Mitarbeiter haben überwiegend mehrjährige Erfahrungen in diesem Bereich. 11. Für welche Hamburger Volksfeste und Sonderveranstaltungen ist das Fachreferat im Einzelnen zuständig? Für die DOM-Veranstaltungen und den HAFENGEBURTSTAG HAMBURG. Darüber hinaus ist das Fachreferat zuständige Fachbehörde im Sinne des Bezirksverwaltungsgesetzes für die bezirklichen Volksfeste und die bezirklichen Wochenmärkte und zuständig für die Vermarktung und Bewirtschaftung des Heiligengeistfeldes. 12. Anhand eines Punktesystems wird über jede Bewerbung um einen Platz auf dem Hamburger DOM seitens der Behörde entschieden. Wie sieht das Punktesystem im Einzelnen aus? Nach welchen damit einhergehenden Kriterien entscheidet das Fachreferat darüber, ob ein Geschäft/ Stand zugelassen wird oder nicht? Siehe http://www.hamburg.de/dom/2385784/dom-veranstalter/. 13. Für wie transparent und nachvollziehbar hält der Senat die Begründung über Zu- und Absagen bei der Vergabe von Plätzen auf dem Hamburger DOM? Die Vergabe von Plätzen nach dem Punktesystem erfolgt in einem transparenten und gerichtsfesten Verfahren. 14. Inwiefern wird der Wiedererkennungswert eines Geschäftes/Standes in dem Punktesystem berücksichtigt? 15. Inwiefern berücksichtigt das Punktesystem, ob ein Geschäft/Stand bereits im Vorjahr sowie in den vorherigen Jahren erfolgreich auf dem Dom bestanden hat? Siehe Antwort zu 12. 16. Was müssen die Schausteller bei der Bewerbung um einen Platz auf dem Hamburger DOM beachten? Welche Regularien bestehen seitens der Behörde für die Bewerbungen um einen Standplatz auf dem Hamburger DOM? Neben den Bewerbungsfristen sind die Bestimmungen der Zulassungsrichtlinie einzuhalten . Im Übrigen siehe Antwort zu 12. 17. Wie viele Schausteller, die einen Standplatz auf dem letzten Frühjahrsdom 2015 und Winterdom 2014 erhielten, kamen aus Hamburg? Wie viele Schausteller kamen von extern? Bitte für jeden Dom einzeln ausweisen . Eine Auswahl der Betriebe nach regionalen Gesichtspunkten wäre rechtswidrig. Frühlingsdom 2015: 103 Schausteller aus Hamburg, 163 nicht aus Hamburg Winterdom 2014: 91 Schausteller aus Hamburg, 154 nicht aus Hamburg.