BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6373 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering, Karin Prien und Richard Seelmaecker (CDU) vom 17.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Aktuelle Park- und Stellplatzsituation an Hamburgs Schulen Die Parksituation ist an den Schulen in Hamburg sehr unterschiedlich. Dies gilt auch für das zahlenmäßige Verhältnis von Pkw- zu Fahrradstellplätzen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Nach welchen Kriterien wird im Rahmen von Bauvorhaben an Schulen der Bedarf an a) Kfz-Park- und/oder Stellplätzen, b) Fahrradstellplätzen für Lehrer, Schüler und andere ermittelt beziehungsweise festgelegt? Nach den Vorschriften der Hamburgischen Bauordnung und der „Fachanweisung – Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“ (siehe www.hamburg.de/ baugenehmigung/135262/start-bauordnungsrecht/) beziehungsweise www.hamburg.de/baugenehmigung/152948/start-fachanweisungen-bau/). 2. Wie viele Kfz-Park- und Stellplätze wurden seit 2011 bei den Schulbauvorhaben jeweils errichtet und wie viele hätten gemäß der unter 1. dargelegten Kriterien jeweils errichtet werden müssen? Bitte jahresweise aufschlüsseln und je Bauvorhaben einzeln angeben. 3. Wie viele Fahrradstellplätze wurden seit 2011 bei den Schulbauvorhaben jeweils errichtet und wie viele hätten gemäß der unter 1. dargelegten Kriterien jeweils errichtet werden müssen? Bitte jahresweise aufschlüsseln und je Bauvorhaben einzeln angeben. Die erfragten Angaben werden nicht gesondert statistisch erfasst und müssten durch eine manuelle Auswertung der Bauantrags- beziehungsweise Zustimmungsverfahren sowie der Planunterlagen von rund 800 Baumaßnahmen erhoben werden, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 4. Wie viele der Kfz-Stellplätze an Schulen werden aktuell an Lehrer et cetera vermietet und zu welchem Preis jeweils? Bitte für jeden Standort einzeln angeben. Die erfragten Angaben werden von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Die Entscheidung über die Vermietung von Kfz-Stellplätzen auf Schulgrundstücken treffen die Schulen in eigener Verantwortung.