BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6375 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 17.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Bürgerabzocke durch rot-grüne Sauberkeitsabgabe? – Was steckt dahinter? Laut einem NDR-Bericht vom 14.10.2016 plant die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Einführung einer Reinigungsabgabe ab dem Jahr 2018, mit der eine Intensivierung der Reinigung von Hamburgs Straßen und Grünanlagen finanziert werden soll. Der Vorschlag von Umweltsenator Jens Kerstan soll im Senat im Grundsatz auf Zustimmung gestoßen sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg ist eine wachsende und von urbaner Vielfalt geprägte Metropole, in der die öffentlichen Räume von allen Bevölkerungsgruppen intensiv und gern genutzt werden. Mit der erfreulichen Tendenz zu urbaneren Lebensweisen und der stärkeren Nutzung öffentlicher Räume geht allerdings auch eine lokal stellenweise größere Verschmutzung von Straßen, Plätzen und Grünanlagen einher. Insofern gibt es punktuelle Sauberkeitsdefizite , die im Interesse der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger abgestellt werden müssen. Dies betrifft zum Beispiel Teile des Straßenraums wie etwa Grünstreifen, Bahndämme und Böschungen oder bestimmte Parks und Erholungsanlagen vor allem nach intensiver Freizeitnutzung. Geplant ist eine strukturelle Neuordnung der Zuständigkeiten, um die Sauberkeit im Hamburger Stadtbild zu verbessern und Schnittstellen zu verringern. Die Reinigung des öffentlichen Raums, also von Straßen, Wegen und Grünanlagen einschließlich des Papierkorbdienstes, soll künftig aus einer Hand durch die Stadtreinigung (SRH) erfolgen. Ziel ist es, die Reinigung zu intensivieren, sodass Hamburgs Parks, Plätze und Straßenzüge gepflegt und möglichst frei von Müll sind. Vorgesehen ist außerdem, den Bürgerinnen und Bürgern unter Nutzung aktueller technischer Möglichkeiten (Sauberkeits-App) ein georeferenziertes Beschwerdeinstrument zur Verfügung zu stellen, mit dem über bestehende Verschmutzungen informiert werden kann und auf dessen Grundlage die Stadtreinigung Sofortmaßnahmen zur Reinigung ergreift. Zur Finanzierung der intensivierten Reinigung und Pflege soll eine zusätzliche Abgabe erhoben werden – in Anlehnung an die Praxis in vielen anderen Großstädten. Deren Ausgestaltung und Höhe ist noch zu prüfen. Einzelheiten werden in den nächsten Monaten im Zusammenwirken der verschiedenen betroffenen Stellen erarbeitet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Beabsichtigt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Einführung einer zusätzlichen Reinigungsabgabe und wieweit ist der Entscheidungsprozess diesbezüglich bereits vorangeschritten? Wenn ja, in welcher Form? Drucksache 21/6375 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wenn der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Einführung einer solchen Reinigungsabgabe umsetzen will, wie hoch werden die durchschnittlichen finanziellen Belastungen der Hamburger ab 2018 sein? 3. Sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde noch die Chance, dass es nicht zu einer Einführung dieser Reinigungsabgabe kommen wird? Wenn ja, was könnte zu dieser Entscheidung führen? 4. Sollte es nicht zu einer Einführung dieser Abgabe kommen, beabsichtigt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die Intensivierung der Reinigung aus anderen Quellen zu finanzieren? Wenn ja, welche Quellen sollen beziehungsweise könnten das sein? 5. Wer wird von der neuen Abgabe betroffen sein? Bitte nach Gruppen der Zahlungspflichtigen aufschlüsseln, sofern diese bereits definiert sind. 6. Werden Mieter und Eigentümer (in selbstgenutzten Immobilien) gleichermaßen abgabenpflichtig sein? Wenn ja, weshalb hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde eine Differenzierung hierbei für nicht erforderlich? Wenn nein, welche Differenzierung wird bei den Abgabepflichtigen vorgenommen ? Bitte um konkretisierte Nennung des Differenzierungsschemas . 7. Wird es Ausnahmeregelungen geben? Gibt es Haushalte beziehungsweise Personengruppen, deren Abgabehöhe reduziert wird oder die von der neuen Abgabe gänzlich befreit werden? Wenn ja, welche Ausnahmeregeln beziehungsweise -kriterien sind vorgesehen und wer hat diese Regeln beziehungsweise Kriterien erarbeitet ? Wenn nein, weshalb sollen soziale Belange bei der Erhebung dieser zusätzlichen Gebühr nicht berücksichtigt werden? 8. Welche Abgabenhöhen sind geplant? 9. Welche Gesamteinnahmen plant die BUE mit der neuen Abgabe zu generieren? Bitte um Angabe der Planwerte für 2018, 2019 und 2020. 10. Welche konkreten Maßnahmen sollen mit den Einnahmen finanziert werden? Bitte aufschlüsseln nach Investitionsmaßnahmen, Personalkosten und Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit. 11. Wer soll mit der Erhebung und Eintreibung der neuen Abgabe betraut werden? 12. Wie hoch werden die administrativen Kosten für die Abgabenerhebung, den Abgabeneinzug und die Abgabeneintreibung sein? Bitte um Angabe der Planwerte für 2018, 2019 und 2020. 13. Wurde geprüft, ob die beabsichtigten Maßnahmen auch anders zu finanzieren wären? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde gelangt? Wenn nein, weshalb wurde nicht nach anderen Wegen zur Deckung des finanziellen Mehrbedarfes gesucht? 14. Wann beabsichtigt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, sein beziehungsweise ihr Umstrukturierungskonzept des öffentlichen Reinigungsdienstes zu präsentieren? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen sind die Detailplanungen für die Umsetzung der beabsichtigten Neuregelungen noch nicht abgeschlossen.