BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6379 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 17.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Zwischennutzungspläne für die ehemalige Unterkunft des LEB für minderjährige unbegleitete Geflüchtete an der Nordseite Dehnhaide/Ecke Krausestraße In der 265. Sitzung des Stadtteilrats Dulsberg am 08.09.2016 berichtete Andrea Hoi (Leitung des LEB), dass die 32 jugendlichen unbegleiteten Geflüchteten, die in Containern auf der Nordseite der Dehnhaide/Ecke Krausestraße untergebracht waren, im April 2016 die Container verlassen konnten und in den Neubau umziehen konnten. Die zuvor genutzten 19 Container werden nun nicht mehr genutzt. Im Protokoll heißt es dazu: „Zur Frage, was mit den Containern auf der Nordseite geschieht, sind noch keine Entscheidungen gefallen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist diese Aussage im Protokoll des Stadtteilrats Dulsberg zutreffend? a. Falls nein: Hat der LEB Pläne, die Container weiterhin für unbegleitete minderjährige Geflüchtete zu nutzen? Gegebenenfalls ab wann sollen die Container wieder mit welcher Zahl von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten belegt werden? b. Gibt es andere Nutzungspläne des LEB? Wenn ja: welche? Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) hat die Entscheidung getroffen, den Standort Dehnhaide 161 aufzugeben. Andere Nutzungspläne durch den LEB gibt es derzeit nicht. 2. Kommt aus Sicht des Senats oder der BASFI der Standort für eine Zwischennutzung (bis zum Beginn der Bauarbeiten) durch den LEB oder andere Träger infrage? Gibt es Pläne des Senats oder von Trägern, den Standort bis zum Beginn der Bauarbeiten zu nutzen? a. Wenn ja: wie lauten diese? Bitte ausführen. b. Falls nein: Aus welchen Gründen ist eine Zwischennutzung nicht möglich? 3. Kommt aus Sicht des Senats oder der BASFI der Standort für eine Zwischennutzung (bis zum Beginn der Bauarbeiten) für eine Unterbringung von obdachlosen Frauen infrage? a. Falls ja: Gibt es Pläne des Senats oder von Trägern, den Standort bis zum Beginn der Bauarbeiten für die Unterbringung von obdachlosen Frauen zu nutzen? Wie lauten diese? Bitte ausführen. Drucksache 21/6379 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Falls nein: Aus welchen Gründen kommt eine Nutzung für die Unterbringung von obdachlosen Frauen nicht infrage? 4. Kommt aus Sicht des Senats oder der BASFI der Standort für eine Zwischennutzung (bis zum Beginn der Bauarbeiten) für eine Unterbringung von besonders schutzbedürftigen LSBTI-Geflüchteten infrage? Zum Beispiel für solche Personen, für die (noch) keine Apartments zur Verfügung stehen, die aber nicht innerhalb der Unterkunft verbleiben können (siehe Drs. 21/4174 und Drs. 21/6163)? a. Falls ja: Mit welchen Institutionen ist der Senat hierzu seit wann im Gespräch? b. Falls nein: Aus welchen Gründen kommt eine Nutzung für die Unterbringung von besonders schutzbedürftigen LSBTI-Geflüchteten nicht infrage? Derzeit prüft der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge die Art der Zwischennutzung des Standortes. Im Übrigen sind die Prüfungen und Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen. 5. Im B-Plan ist eine gewerbliche Nutzung ausgewiesen. a. Sind hierzu schon Bauvoranfragen gestellt worden? Wenn ja, wann und wofür? b. Sind dazu schon Bauvorbescheide ausgestellt worden? Wenn ja, wann und wofür? c. Gibt es schon ein laufendes Baugenehmigungsverfahren? Wenn ja, seit wann und was wurde beantragt? d. Sind schon Baugenehmigungen ausgesprochen worden? Wenn ja, wann und wofür? e. Oder hat es sogar schon eine oder mehrere Baubeginnanzeigen gegeben? Falls ja, wofür und für wann ist der Baubeginn angezeigt worden? Das Bezirksamt Hamburg Nord hat am 11. Oktober 2016 eine Baugenehmigung für die Errichtung zweier Containeranlagen als Flüchtlingsunterkunft mit 32 Plätzen erteilt, sie ist befristet bis 30. November 2017. Die bisherige Nutzung erfolgte auf der Grundlage des SOG.