BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6380 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 17.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Will der Senat die Planung des Ersatzes für das Heizkraftwerk Wedel Vattenfall überlassen? – Nachfragen zu Drs. 21/6098 vom 30.9.2016 Zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage „Will der Senat die Planung des Ersatzes für das Heizkraftwerk Wedel Vattenfall überlassen?“, Drs. 21/6098 vom 30.9.2016, ergeben sich mehrere Nachfragen zu Szenarien für den Ersatz des Heizkraftwerks Wedel, die von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) am 1.9.2016 bei einer Sitzung des Energienetzbeirats vorgestellt wurden. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH), der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) sowie der BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET) wie folgt: 1. Nach Drs. 21/5758, Anlage 1, speiste die Müllverwertungsanlage Rugenberger Damm (MVR) im Jahr 2015 Wärme im Umfang von 510,5 GWh in das Industriegebiet Neuhof ein. Nach Angaben der MVR werden außerdem jährlich etwa 50 GWh in Form von Warmwasser nach Neugraben geleitet, wobei ein Teil hiervon mit Erdgas erwärmt wird. Drei von den am 1.9.2019 dem Energienetzbeirat vorgestellten Szenarien sehen jährliche Wärmelieferungen von 520 GWh von der MVR nach Bahrenfeld vor. In welchem Umfang kann von der MVR bei diesen Szenarien jeweils weiterhin Dampf in das Industriegebiet Neuhof geliefert werden, ohne dass die vorhandenen Kapazitäten der MVR wesentlich ausgebaut werden? 2. Ist in einem oder mehreren dieser drei Szenarien ein Ausbau der MVR vorgesehen, um weiterhin Dampf in nennenswertem Umfang ins Industriegebiet Neuhof abgegeben zu können? Wenn ja: In welcher Form und Menge und welche Investitionskosten werden hierfür zugrunde gelegt? Die vorgestellten Szenarien sehen eine Leistung von 80 MW thermisch aus der Müllverwertungsanlage Rugenberger Damm (MVR) als Beitrag für die Nachfolgelösung Wedel vor. In diesen Szenarien muss für die Versorgung des Industriegebietes Neuhof eine Ersatzversorgung zur Verfügung gestellt werden. Ein Ausbau der MVR wurde in keinem der vorgestellten Szenarien betrachtet. 3. Nach der Antwort auf Frage 2. der Drs. 21/6098 sehen die Überlegungen von Vattenfall im „Vattenfall-Szenario“ eine Teilversorgung der Industriekunden in Neuhof aus dem Kraftwerk Moorburg vor, die im Wesentlichen Drucksache 21/6380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die kalte Jahreszeit betrifft. Sollen demzufolge die Industriekunden in Neuhof in der warmen Jahreszeit im Wesentlichen aus der MVR mit Dampf versorgt werden? Ja. 4. In welchem Umfang sollen Wärmelieferungen an die Industriekunden in Neuhof in den Szenarien „MVR und neue Gaslösung“ beziehungsweise „Konzepte Stellingen und MVR“, in denen jeweils 520 GWh pro Jahr nach Bahrenfeld geliefert werden sollen, weiterhin aus der MVR erfolgen ? Dies ist Gegenstand der derzeitigen Prüfungen. 5. Ist in einem oder mehreren dieser drei Szenarien vorgesehen, den Umfang des verbrannten Mülls im Vergleich zu bisher zu erhöhen? Wenn ja: in welchem Umfang? Nein. 6. Durch wen, aus welchen Wärmequellen und in welchem Umfang sollen in den Szenarien „MVR und neue Gaslösung“ beziehungsweise „Konzepte Stellingen und MVR“ die bisherigen Industriekunden in Neuhof in der kalten Jahreszeit mit Dampf versorgt werden? Siehe Antwort zu 4. 7. Ist es nach Auffassung des Senats korrekt, wenn im „Vattenfall- Szenario“ von „Abwärme“ aus der „Stromerzeugung des Kraftwerks Moorburg“ geschrieben wird, nachdem Vattenfall von einem „Heizkraftwerk Moorburg“ spricht, seit Wärme an die Holborn Europa Raffinerie GmbH aus dem HKW Moorburg geliefert werden soll? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 8. Gibt oder gab es Verhandlungen zwischen dem Senat und Vattenfall über eine Übernahme von Anteilen an der MVR durch Hamburg mit der Folge, dass Hamburg die Mehrheit der Anteile an der MVR besitzt? Wenn ja: Wann, durch wen und mit welchen Ergebnissen haben solche Verhandlungen stattgefunden? Im Verlaufe des Jahres 2015 nahmen Vattenfall und SRH Verhandlungen über einen möglichen Ankauf von Anteilen an der MVR auf. Diese Verhandlungen wurden im Herbst 2015 von Vattenfall ausgesetzt. 9. Von wem stammen die Kostenschätzungen zwischen 60 und 160 Millionen Euro für das umfangreiche neue Fernwärmeleitungssystem des „Vattenfall-Szenarios“ von Moorburg bis Bahrenfeld, die der zuständigen Behörde vorliegen? 10. Welche technischen Unterschiede gibt es zwischen den niedrigen (60 Millionen Euro) und den hohen (160 Millionen Euro) Schätzungen? 11. Welche Trassenverläufe werden jeweils gewählt? 12. Welche Kostenschätzungen für die neuen Fernwärmeleitungen von der MVR nach Bahrenfeld liegen der zuständigen Behörde für die in den Szenarien „MVR und neue Gaslösung“ beziehungsweise „Konzepte Stellingen und MVR“ vor? 13. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die beiden zwischen der MVR und dem HKW Moorburg im „Vattenfall-Szenario“ vorgesehenen Fernwärme - beziehungsweise Dampfleitungen? Die Kostenschätzungen sind Annahmen der zuständigen Behörde, die nach gemeinsamen Gesprächen der zuständigen Behörde mit der BET, VWH und HW getroffen wurden. Die Kosten variieren je nach Trassenverlauf und nach Art des technischen Bauwerks. Konkrete Trassenverläufe wurden in diesem Zusammenhang von der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6380 3 zuständigen Behörde nicht untersucht. Im Übrigen sind diese Fragen Gegenstand weiterer Prüfungen. 14. Wie will der Senat verhindern, dass bei den Szenarien „MVR und neue Gaslösung“ beziehungsweise „Konzepte Stellingen und MVR“ später ein Anschluss an das Heizkraftwerk Moorburg erfolgt, was im Widerspruch zur Koalitionsvereinbarung des gegenwärtigen Senats stünde, in der es heißt: „Ein Neuanschluss kohlegefeuerter Erzeugungsanlagen an städtische oder andere Wärmenetze wird von der Koalition weder angestrebt noch unterstützt. Dies gilt insbesondere für die sogenannte Moorburgtrasse .“? Dies ist Gegenstand der derzeitigen Prüfungen. 15. Auf die Frage 13. der Drs. 21/6098 „Mit welchen Fördergeldern für den Umbau bei Aurubis zur Bereitstellung von Abwärme mit einer Temperatur von etwa 100°C und für neue Fernwärmeleitungen zum Anschluss an das Netz der VWH ist gegenwärtig zu rechnen? (Bitte die Quellen und Beiträge einzeln beschreiben.)“ antwortete der Senat: „Der zuständigen Behörde liegen zurzeit keine Förderanträge für den Umbau und die Errichtung einer Fernwärmeleitung vor.“ Welche Fördergelder anderer Fördermittelgeber sind gegenwärtig möglich ? Bitte auch die Fördermöglichkeiten für Wärmespeicher angeben. Gegenwärtig bestehen für die Bereitstellung von Abwärme und deren Transport in Wärmenetze inklusive des Neubaus von Wärmespeichern Förderangebote aus folgenden Programmen: o KfW-Energieeffizienzprogramm-Abwärme (KfW 294) in Verbindung mit der BMWI- Richtlinie „Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen“ Art der Förderung: Kredit mit Tilgungszuschuss o IKU-Energetische Stadtsanierung-Quartiersversorgung (KfW 202) Art der Förderung: Kredit mit Tilgungszuschuss o Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (KWKG) Art der Förderung: Investitionskostenzuschuss o Förderprogramm „Energiewende in Unternehmen“ der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg Art der Zuwendung: Investitionskostenzuschuss Die Antragsberechtigungen, die Fördervoraussetzungen und die Förderhöhen der Programme orientieren sich an einer Vielzahl von unternehmens- und projektspezifischen Parametern. Ob und in welcher Höhe Fördergelder aus den genannten Programmen gewährt werden können, können die Fördermittelgeber erst nach Vorliegen eines Förderantrages ermitteln.