BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6382 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 17.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Anstieg der Gewaltdelikte bei Jobcenter team.arbeit.hamburg und Agentur für Arbeit Hamburg? (2) Das Thema Gewalt spielt in den Jobcentern und den Arbeitsagenturen immer wieder eine Rolle. Untersuchungen haben ergeben, dass Gewalt am Arbeitsplatz weit verbreitet ist. Hierbei geht es nicht nur um physische, sondern auch um verbale Gewalt. Im täglichen Ablauf der Jobcenter und Arbeitsagenturen geht es oftmals um Geld oder Bedingungen gegenüber Leistungsberechtigten , die durch Jobcenter t.a.h. oder die Hamburger Arbeitsagenturen ausgesprochen werden. Teilweise löst dieses auf beiden Schreibtischseiten hohe Emotionen aus. Dadurch kann es zu beidseitigen Konflikten kommen. Ebenso eine Rolle spielen die Arbeitsbedingungen in den Jobcentern und Arbeitsagenturen: hohe Emotionsarbeit, prekäre Beschäftigung, eine hohe Arbeitsbelastung und Krankenstand, komplizierte rechtliche Grundlagen, unterschiedliche Gehaltsstrukturen, Handlungsspielräume bei der Arbeit, Verbundenheit mit dem Arbeitsplatz sowie unterschiedliche Qualifizierungen und Kommunikationsverhalten der Mitarbeiter/-innen. Die internationale Arbeitsorganisation (ILO) definiert, was unter Gewalt am Arbeitsplatz zu verstehen ist, so: „Jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt oder verwundet wird“. Manche Fragen in der Drs. 21/6215 wurden vom Senat unbefriedigend oder gar nicht beantwortet. Aus diesem Grund ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In der Drs. 21/6215 kam es bei den Antworten zu 8. und zu 9. zu einer unvollständigen Datenübertragung sowie einem Schreibfehler. Mit Beantwortung dieser Anfrage erfolgt insofern eine Korrektur der bisherigen Angaben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Auf die Frage 8. antwortet der Senat, dass die staatsanwaltschaftlichen beziehungsweise gerichtlichen Abschlüsse mit 90 Anzeigen nicht erfasst werden und bezieht sich dabei auf die Frage 6. Demnach gab es in den Jahren 2008 bis 2016 insgesamt 179 Strafanzeigen. Wie erklärt sich diese Differenz und wie viele Strafverfahren wind noch offen oder wurden davon eingestellt? Bitte jeweils nach Jahren auflisten. Siehe Vorbemerkung. Die staatsanwaltschaftlichen beziehungsweise gerichtlichen Abschlüsse aller seit 2008 getätigten 179 Anzeigen werden bei Jobcenter nicht erfasst. Seit 2012 wurden 90 Anzeigen gestellt. Drucksache 21/6382 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Laut Senat, wurden nach Frage 9. im registrierten Zeitraum seit 2012 elf Anzeigen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcenter t.a.h. erstattet. Wie verteilen sich diese Anzeigen jeweils nach den Jahren ab 2012? Bitte einzeln nach Jahren auflisten. Siehe Vorbemerkung. Im registrierten Zeitraum seit 2011 (nicht 2012) wurden elf Anzeigen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcenter mit dem Vorwurf der Beleidigung beziehungsweise Nötigung erstattet: Jahr Anzahl 2011 4 2012 4 2013 2 2014 0 2015 0 2016 1 3. Die Anzeigen gegen Mitarbeiter/-innen bei Jobcenter t.a.h. wurden laut Senat alle nach § 170 Absatz II StPO eingestellt. Bitte die Einstellungen jeweils nach Jahren seit 2012 auflisten. Der Zeitpunkt der Einstellung einer Anzeige wird bei Jobcenter nicht nach dem Jahr der Einstellung erfasst. 4. Nach Frage 16. haben seit 2012 1.644 Mitarbeiter/-innen von Jobcenter t.a.h. an Kommunikationsschulungen, Selbstbehauptung oder Sicherheitstraining teilgenommen. Seit 2015 gehören diese Schulungen zur Grundqualifizierung für neu eingestellte Mitarbeiter/-innen. Wie verhalten sich diese Zahlen in den Jahren seit 2012 bis heute? Bitte jeweils nach Jahren auflisten. Seminarthema 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 gesamt Deeskalierende Gesprächsführung 32 53 63 66 75 289 Selbstbehauptung (ab 2013) 73 217 290 Sicherheitstraining (ab 2013) 400 38 63 501 Grundlagen der Kommunikation (ab 2013) 156 51 219 138 564 5. Wie viele Mitarbeiter/-innen wurden in den Jahren 2015 und 2016 jeweils bei Jobcenter t.a.h. neu eingestellt? Bitte monatlich auflisten. Monat Anzahl der Einstellungen Januar 2015 10 Februar 2015 27 März 2015 17 April 2015 7 Mai 2015 6 Juni 2015 17 Juli 2015 28 August 2015 36 September 2015 30 Oktober 2015 10 November 2015 21 Dezember 2015 30 Januar 2016 73 Februar 2016 24 März 2016 31 April 2016 39 Mai 2016 12 Juni 2016 11 Juli 2016 14 August 2016 13 September 2016 40 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6382 3 Monat Anzahl der Einstellungen Oktober 2016 6 Auch diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen stehen die in der Antwort zu 4. beziehungsweise in der Drs. 21/6215 genannten Maßnahmen zur Verfügung. 6. Wie viele Mitarbeiter/-innen bei Jobcenter t.a.h. in 2015 und bis heute haben ihre Tätigkeit innerhalb eines Jobcenters beendet? Bitte auflisten nach Anzahl: a) Ende der Befristung b) Wechsel der Tätigkeit außerhalb der kommunalen Zuweisung c) Wechsel innerhalb der Stadt Hamburg d) Sonstiges Im Zeitraum seit dem 1. Januar 2015 bis heute haben 150 Beschäftigte ihre Tätigkeit bei Jobcenter beendet. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Gründen liegen nicht vor und können folglich nicht ausgewertet werden. 7. Wie erklärt sich der Senat die jeweiligen Differenzen der Anzahl Gewaltdelikte zwischen Frage 5. und Frage 12. seit 2009? Die Beantwortung der entsprechenden Fragestellungen aus Drs. 21/6215 erfolgte seitens Jobcenter entsprechend der jeweiligen Fragestellung: Die Antwort zu 5. stellt die Gesamtzahl der Übergriffe dar. In der Antwort zu 12. hingegen werden die Übergriffe opferbezogen nach Standorten differenziert aufgelistet. Differenzen ergeben sich unter anderem dadurch, dass sich einzelne Delikte gleichzeitig gegen mehrere Personen richten können, andere Delikte gegebenenfalls keiner bestimmten Person zugeordnet werden können.