BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6383 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 17.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Ausbau der A 23 Der sechsspurige Ausbau der Autobahn 23 (A 23) zwischen den Anschlussstellen Tornesch und Eidelstedt ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E) eingeordnet worden. Der Ausbau genießt damit die höchstmögliche Priorität. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand auf Seiten Hamburgs? Der Ausbau der A 23 zwischen Tornesch und Eidelstedt wurde von Schleswig- Holstein in Abstimmung mit Hamburg für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 angemeldet. Die genannte Strecke liegt zum überwiegenden Teil in Schleswig- Holstein, deshalb hat das Land Schleswig-Holstein die Federführung für die Planung. 2. Wann werden die konkreten Planungen aufgenommen? 3. Zu wann wird der Ausbau der A 23 nach aktuellem Stand abgeschlossen sein? Die Landesregierung von Schleswig-Holstein teilt hierzu mit, dass es ihr Ziel sei, alle BVWP-Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs bis zum Jahr 2030 umzusetzen beziehungsweise planerisch vorzubereiten. Eine Priorisierung der Maßnahmen, insbesondere solcher, mit deren Planung noch nicht begonnen worden ist, steht noch aus. 4. Welche Eingaben, Einwände, Anmerkungen oder Ähnliches wurden im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP 2030 von wem geltend gemacht und wie wurde mit diesen jeweils umgegangen ? Das Beteiligungsverfahren wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) durchgeführt. Die Ergebnisse sind in dem „Bericht zur Behörden - und Öffentlichkeitsbeteiligung des BVWP 2030“ zusammengefasst und können auf der Internetseite des BMVI (www.bmvi.de) eingesehen werden. 5. Haben sich bezüglich des Ausbaus der A 23 mit dem Beschluss des Bundeskabinetts über den BVWP Änderungen im Vergleich zum Entwurf aus dem März dieses Jahres ergeben? Wenn ja, welche? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. 6. Welche Informationen sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde zum Planungsstand in Schleswig-Holstein und im zuständigen Drucksache 21/6383 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bekannt? Die Planungshoheit für Bundesautobahnen liegt bei den Ländern. Hamburg befindet sich in einem regelmäßigen Austausch mit Schleswig-Holstein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. 7. Laufen Verhandlungen mit dem Land Schleswig-Holstein und/oder dem Bund darüber, welche Stelle mit der Planung und/oder Durchführung betraut wird? Wie ist der Verhandlungsstand? Wann rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit einem Abschluss der Verhandlungen ? Siehe Antwort zu 2. und 3. 8. Ist die Maßnahme bereits in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen? Wenn nein, zu wann rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde damit? Das Ausbaugesetz mit dem Bedarfsplan befindet sich in den parlamentarischen Beratungen auf Bundesebene. Es wird mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens um den Jahreswechsel 2016/2017 gerechnet.